Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit in der Bundeshauptstadt Berlin
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 30. Juni 1999 unterschrieben der Bundesminister des Innern, Otto Schily, und der Senator für Inneres des Landes Berlin, Eckart Werthebach, eine Vereinbarung über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit in der Bundeshauptstadt Berlin. Die Vereinbarung trat am 1. Juli 1999 in Kraft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Kosten entstehen dem Bund aus der Vereinbarung über die Fortentwicklung auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit in der Bundeshauptstadt Berlin
a) durch bauliche Maßnahmen,
b) durch Personeneinsatz,
c) durch andere Maßnahmen?
Welche Kosten sind dem Bund bis zum 30. Juni 1999 entstanden (bitte nach Jahren seit dem Umzugsbeschluss auflisten)?
Wie viele Kosten werden dem Bund nach dem 1. Juli 1999 entstehen und wo sind sie im Haushalt des Bundes ausgewiesen?
Wie werden diese Kosten zwischen dem Bund und dem Land Berlin aufgeteilt?
Wie wurden die Kompetenzen zwischen dem Bund und dem Land Berlin im Allgemeinen geregelt?
Wie wurde die strikte Trennung zwischen Polizei, dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst im Allgemeinen geregelt?
Welche Erlasse mit welchem Inhalt haben das Bundesministerium des Innern und das Land Berlin wann erlassen, um die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden und Dienststellen zu regeln?
Welche Behörden und Dienststellen des Bundes und des Landes Berlin sind in der Gemeinsamen Leitstelle für Schutzmaßnahmen und in den „Gemeinsamen Ermittlungsgruppen vertreten?
Wie wurde die strikte Trennung zwischen Polizei, dem Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst in der Gemeinsamen Koordinierungsstelle und den „Gemeinsamen Ermittlungsgruppen“ geregelt und wie soll sich die gemeinsame Erstellung von Fahndungskonzepten und Fortbildungsmaßnahmen unter diesem Gesichtspunkt gestalten?
Wie wurde die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Land in der Gemeinsamen Koordinierungsstelle und den „Gemeinsamen Ermittlungsgruppen“ geregelt?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage gestaltet sich diese institutionalisierte und operative Zusammenarbeit der Behörden und Dienststellen?
Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der parlamentarischen Kontrolle dieser engen institutionellen und operativen Zusammenarbeit der Behörden und Dienste sowohl des Bundes als auch des Landes Berlin?