Gesellschaftliche Hilfe und Verantwortung für Selbsthilfe, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Selbsthilfe leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von kranken und behinderten Menschen.
Seit Beginn der 70er Jahre entwickeln sich zunehmend Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die von betroffenen Frauen und Männern, ihren Angehörigen und Freunden und/oder Ärztinnen und Ärzten initiierte Selbsthilfebewegung nimmt im Sozial- und Gesundheitssystem inzwischen einen festen Platz ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die institutionellen bzw. professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Der Erfolg der Selbsthilfe beruht vor allem auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder.
Selbsthilfeförderung ist aber zugleich eine Gemeinschaftsaufgabe und so Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität und Verantwortung vor dem Leben und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Daher sollten sich die öffentliche Hand, die Sozialversicherungsträger (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) und die private Krankenversicherung an der Förderung der Selbsthilfe beteiligen. Die Stärkung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen soll und darf nicht zu einem Rückzug anderer Kostenträger wie beispielsweise der öffentlichen Hand führen. Vielmehr sollte sie dazu beitragen, die Bereitschaft der anderen Sozialleistungsträger und der öffentlichen Hand zu steigern, die Selbsthilfe ihrerseits durch eine maßgebliche Erhöhung ihres finanziellen Engagements zu fördern. Diese Auffassung des Gesetzgebers wird von der gesetzlichen Krankenversicherung und den Vertretern der Selbsthilfe geteilt und liegt auch den „Gemeinsamen und einheitlichen Grundsätzen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 Abs. 4 SGB V vom 10. März 2000“ zugrunde.
Diese Grundsätze beziehen sich ausschließlich auf die finanzielle Förderung der Selbsthilfe und regeln Voraussetzungen, Inhalt, Umfang und Formen dieser Förderung sowie die Abstimmung mit anderen Fördersträngen. Die vielfältigen Formen und Möglichkeiten der immateriellen, sächlichen und strukturellen Förderung bleiben hiervon unberührt.
Am 17. Dezember 1999 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die „GKV – Gesundheitsreform 2000“ beschlossen. Damit wurden auch die Möglichkeiten der Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen ab dem Jahr 2000 in der Neufassung des § 20 Absatz 4 SGB V neu geregelt. Daraus ergeben sich neue Ansprüche und zugleich Hoffnungen für die Selbsthilfe, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, dass und in welchem Maße die einzelnen Kassen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und entsprechende Haushaltsmittel eingestellt haben, um die Forderungen aus § 20 SGB V erfüllen zu können?
Wie will bzw. kann die Bundesregierung Einfluss nehmen, dass die vorgesehenen Mittel zweckentsprechend ausgegeben werden?
a) Durch wen wird eine entsprechende Kontrolle darüber gesichert?
b) Welche Formen und Zeiträume der Kontrolle durch die Bundesregierung sind dazu vorgegeben bzw. vorgesehen?
Welche Erkenntnisse bzw. Erwartungen hat die Bundesregierung hinsichtlich einer konkreten Bürgerbeteiligung und Mitgestaltung sowie hinsichtlich der Transparenz und gerechten Verteilung der Fördermittel durch gemeinsame und einheitliche Grundsätze der Krankenkassen?
Wie will und kann die Bundesregierung die erforderliche Transparenz dieses Förderprozesses und die damit verbundenen Modalitäten gewährleisten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Kriterien, nach welchen die Fördermittel fließen, bewilligt und verteilt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die ausgereichten Mittel in entsprechender Form auch tatsächlich bei den jeweiligen Selbsthilfegruppen ankommen?
Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun, um einerseits ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht und andererseits ihrer solidarischen Verantwortung nachzukommen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu immateriellen und finanziellen Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen bzw. -versicherer zur Unterstützung der Selbsthilfe für die Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen sowie für Selbsthilfekontaktstellen?
a) Welche konkreten Leistungen und Hilfen wurden dabei durch die jeweiligen Kassen bzw. Versicherer seit 1996 erbracht und welche sind vorgesehen?
b) Wie hat sich in diesem Zeitraum die Entwicklung der projektbezogenen und institutionellen Förderung der Selbsthilfe, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen, differenziert nach Ländern und Kassen, vollzogen und wie ist der aktuelle Stand?
Wie will die Bundesregierung die Selbsthilfe als Gemeinschaftsaufgabe über das SGB V hinaus regeln und welche Möglichkeiten der Stärkung der Selbsthilfe sieht sie hinsichtlich einer entsprechenden Einbeziehung der öffentlichen Hand und der Sozialversicherungsträger (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) in die Selbsthilfeförderung als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität und Verantwortung vor dem Leben und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland?
a) Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung dazu einleiten?
b) Welche Erfahrungen und Ergebnisse liegen auf diesem Gebiet bereits vor?
Welche speziellen Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung von Selbsthilfe, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen sieht die Bundesregierung durch die privaten Krankenversicher?
a) Welche konkreten Erkenntnisse über eine solche Unterstützung der Selbsthilfe durch die privaten Krankenversicherer liegen der Bundesregierung vor?
b) Welche konkreten Schritte will bzw. kann die Bundesregierung einleiten, damit auch private Krankenversicherer einen verstärkten, angemessenen solidarischen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von kranken und behinderten Menschen leisten?
Welche Rolle sieht die Bundesregierung für Selbsthilfeorganisationen und vergleichbare Vereinigungen im Behindertenbereich angesichts der Gefährdung von Leistungen im Rahmen der individuellen Schwerbehindertenbetreuung (ISB) durch Einschränkungen im Zivildienst, die sich unter anderem aus dem Haushaltssanierungsgesetz ergeben?
Welche Möglichkeiten der Förderung der Selbsthilfe und Selbsthilfeorganisationen sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?