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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Wirkungen der Ausgleichsabgabe auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen (G-SIG: 14011044)

Erfüllung der Pflichtquote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten seit 1992, Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe, Referentenentwurf des BMA zur Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter, Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in den neuen Bundesländern, Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgabe als Betriebskosten

Fraktion

PDS

Datum

10.05.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/316107. 04. 2000

Wirkungen der Ausgleichsabgabe auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 3,2 Millionen Schwerbehinderte im erwerbsfähigen Alter (15–65 Jahre). Davon sind jedoch lediglich 795 000 auf dem allgemeinen bzw. so genannten ,ersten‘ Arbeitsmarkt, 154 300 in Werkstätten für Behinderte, 4 700 auf Arbeitsplätzen in Integrationsbetrieben und 3 900 in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (nach Angaben der Industriegewerkschaft Metall vom Februar 2000).

Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen ist nach wie vor kritisch. Die Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten lag 1998 nur noch bei 3,8 Prozent. Die Anzahl der mit Schwerbehinderten besetzten Arbeitsplätze ist rückläufig. Während 1995 noch 844 351 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt waren, traf dies 1997 nur noch für 795 104 Arbeitsplätze zu. Trotz einer steigenden Anzahl der Vermittlungen durch die Bundesanstalt für Arbeit – von 32 249 im Jahr 1994 auf 41 709 im Jahr 1999 – ist die Anzahl der arbeitslosen Schwerbehinderten im Zeitraum 1994 bis 1999 von 175 210 auf 190 200 weiter angewachsen (nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit, jeweils zum 31. Dezember).

Die im Februar 2000 von der Bundesanstalt für Arbeit bekannt gegebenen Zahlen zu arbeitslosen Schwerbehinderten (insgesamt 192 400) machen weitere Probleme sichtbar. So ist zwar im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahresmonat ein Rückgang deutlich, der insbesondere auf eine entsprechende Entwicklung in den alten Bundesländern zurückzuführen ist. In den neuen Bundesländern ist jedoch gegenüber dem Vorjahresmonat ein deutlicher Zuwachs an arbeitslosen Schwerbehinderten um 2 777 auf insgesamt 38 565 zu verzeichnen. Dies entspricht einem Zuwachs von 7,8 Prozent, bei arbeitslosen schwerbehinderten Frauen sogar um 8,1 Prozent.

Gleichzeitig ist zu verzeichnen, dass 143 676 Arbeitgeber die im Schwerbehindertengesetz (SchwbG) festgelegte Beschäftigungspflicht – Besetzung von mindestens 6 Prozent aller Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten in Betrieben und Einrichtungen mit 16 und mehr Beschäftigten – nicht erfüllen. 70 617 der gesetzlich verpflichteten Arbeitgeber (37 Prozent) beschäftigen keinen einzigen Schwerbehinderten. Sie nehmen damit in Kauf, monatlich pro nicht mit einem Schwerbehinderten besetzten Arbeitsplatz die im Schwerbehindertengesetz festgelegte Ausgleichsabgabe (§ 11 SchwbG) in Höhe von gegenwärtig 200 DM zu bezahlen, die als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig ist.

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die bisherige Regelung der Ausgleichsabgabe als ein Steuerungsinstrument zur Förderung der Beschäftigung von Schwerbehinderten weitgehend nicht den Erfordernissen entspricht.

Ein vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (in einer Fassung vom Februar 2000) vorgelegter Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten“ sieht verschiedene Änderungen zur Anwendung, Wirkungsweise und Nutzung der Ausgleichsabgabe vor, die bereits auf öffentliche Kritik bei Behindertenverbänden, in Gewerkschaften und Schwerbehindertenvertretungen gestoßen ist.

Insbesondere werden Zweifel laut, dass die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen bei der Ausgleichsabgabe Folgen haben könnten, die der von der Bundesregierung angekündigten Zielstellung entgegenwirken würden, 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte in versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 1992 bis 1999 die Erfüllung der Pflichtquote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten insgesamt und differenziert nach Männern und Frauen in folgenden Bereichen entwickelt:

a) private Wirtschaftsunternehmen insgesamt und aufgegliedert nach folgenden Bereichen

– Banken und Versicherungen

– vom Bund privatisierte ehemalige Bundesunternehmen

– Einzelhandel

b) öffentlicher Dienst insgesamt und aufgegliedert nach den Bereichen

– des Bundes

– der Länder

– der Städte und Gemeinden

c) regional in den Bundesländern?

2

Wie hat sich das Aufkommen der Ausgleichsabgabe im Zeitraum 1992 bis 1999 entwickelt (bitte Angaben für alle Jahre seit 1992 und gegliedert nach Bundesländern)?

3

Wie erfolgte die Verwendung der Ausgleichsabgabe im Zeitraum 1992 bis 1999 über die Hauptfürsorgestellen in den Bundesländern und den Ausgleichsfonds für überregionale Maßnahmen (entsprechend § 12 SchwbG) für Maßnahmen zur

– Beschäftigungssicherung von Schwerbehinderten,

– Vermittlung von Schwerbehinderten in den ersten Arbeitsmarkt,

– besonderen Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Frauen,

– Beschäftigungsförderung von Schwerbehinderten in Integrationsprojekten, Integrationsabteilungen und -betrieben sowie

– Entwicklung von Werkstätten für Behinderte (WfB)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirkung der Ausgleichsabgabe für die Verbesserung der Beschäftigungssituation von Schwerbehinderten und wo sieht sie die Ursachen dafür, dass die Ausgleichsabgabe in ihrer bisherigen Form offenbar unzureichend geeignet ist, einen wirksamen Beitrag zu leisten, um die Beschäftigungslage von Schwerbehinderten entscheidend zu verbessern?

5

Welche Auswirkungen haben die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) für ein Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vorgesehenen Veränderungen, insbesondere die

– Absenkung der Pflichtquote von sechs auf fünf Prozent für private Arbeitgeber,

– vorgesehene Kleinbetriebsregelung,

– Aufhebung der Befristung für die bisherige Regelung zur Nichtanrechnung von Ausbildungsplätzen bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen (entsprechend § 8 SchwbG),

– am 16. März 2000 bei einer Beratung des BMA mit Verbänden vereinbarten Staffelungen für die Ausgleichsabgabe für private und öffentliche Arbeitgeber

für die Entwicklung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe auf der Seite der Hauptfürsorgestellen der Länder und des Ausgleichsfonds für überregionale Maßnahmen (entsprechend § 12 SchwbG i.V.m. §§ 35, 36, 41 SchwbAV)?

6

Wie soll angesichts dieser Einnahmeentwicklung aus der Ausgleichsabgabe nach Ansicht der Bundesregierung die Verwendung der Einnahmen künftig gesteuert werden, insbesondere im Hinblick auf

– Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung von Schwerbehinderten,

– Erfordernisse zur besonderen Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Frauen,

– die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte in schnell wachsenden und modernen Wirtschaftsbereichen, wie z. B. den Informationstechnologien,

– Maßnahmen zur verstärkten beruflichen Ausbildung und Qualifikation von Schwerbehinderten,

– die Sicherung einer überproportional hohen Besetzung von Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten in Bereichen der Arbeitsvermittlung, die speziell für die Vermittlung von Schwerbehinderten in den ersten Arbeitsmarkt entwickelt werden sollen (z. B. Integrationsfachdienste),

– den geplanten Auf- und Ausbau von Integrationsfachdiensten,

– die Förderung des Übergangs aus Werkstätten für Behinderte (WfB) auf den ersten Arbeitsmarkt?

7

In welchem Umfang sollen nach Ansicht der Bundesregierung Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe für die vorgesehene Einführung der Arbeitsassistenz eingesetzt werden und wie werden dabei der individuelle Bedarf und das Wunsch- und Wahlrecht des Betroffenen berücksichtigt?

8

a) Welche konkreten Folgen ergeben sich nach Erkenntnis der Bundesregierung aus einer im Referentenentwurf vorgesehenen Änderung des § 41 der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) für die bisher in § 30 SchwbAV ausgewiesenen förderfähigen Einrichtungen?

b) Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, bei einer – wie im Referentenentwurf vorgesehen – Änderung des § 41 SchwbAV Leistungen für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von förderfähigen Einrichtungen nach § 30 SchwbAV künftig zu sichern?

9

a) Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die künftige Verwendung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe für Werkstätten und Wohnstätten für Behinderte erfolgen und wie soll das Verhältnis zwischen den Aufwendungen für Investitionen einerseits und für laufende Betriebskosten andererseits beeinflusst werden?

b) Teilt die Bundesregierung die von Verbänden geäußerte Befürchtung, dass eine im Referentenentwurf vorgesehene Änderung des bisherigen § 41 SchwbAV dazu führen könnte, dass Mittel aus dem Ausgleichsfonds nicht mehr zur Deckung von Investitionskosten für Werkstätten und Wohnstätten für Behinderte zur Verfügung stehen?

Wenn nein, warum nicht?

10

Mit welchen Auswirkungen für die Einnahmeentwicklung der Hauptfürsorgestellen ist nach Ansicht der Bundesregierung in den neuen Bundesländern in den Jahren 2000 bis 2004 zu rechnen, wenn es

– zu einer Art Länderfinanzausgleich kommen sollte, wie er im Referentenentwurf vorgesehen ist,

– das vorgesehene Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zum 1. Juli 2000 oder – wie offenbar auch angedacht – rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft treten soll?

11

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne für spezielle Maßnahmen zum Abbau der stabil hohen und – im Vergleich zu den alten Bundesländern – nicht rückläufigen Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten in den neuen Bundesländern?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Beschäftigung von Schwerbehinderten zukünftig finanziell gefördert werden, wenn durch das geplante Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ein höherer Beschäftigungsgrad von Schwerbehinderten erreicht wird und die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe dadurch zurückgehen?

a) Gibt es seitens der Bundesregierung neben dem vorgesehenen Gesetz weitere Vorstellungen oder Konzepte zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Schwerbehinderten für den Fall, dass die im Referentenentwurf vorgesehenen befristeten Regelungen zur Beschäftigungspflichtquote und zur Ausgleichsabgabe nicht zu den angestrebten Resultaten führen sollten, und wenn ja, welche?

b) Welche Möglichkeiten zieht die Bundesregierung in Betracht, um mittelfristig den Geltungsbereich des Schwerbehindertengesetzes systematisch auf Menschen mit Behinderungen auszuweiten, die einen anerkannten Grad der Behinderung von 40 Prozent und von 30 Prozent aufweisen?

13

Hat die Bundesregierung die Absicht, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgabe als Betriebskosten im Zuge der Unternehmensteuerreform zugunsten einer Entlastung des Bundeshaushalts abzuschaffen?

Wenn ja, wie und wann?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. April 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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