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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umsetzung der sog. "Altfallregelung" für Flüchtlinge in den Bundesländern (G-SIG: 14011110)

Anzahl der Anträge auf Bleiberecht nach der "Altfallregelung", Auslegung der Begriffe "Familie", "Sicherung des Lebensunterhalts" und "keine Straffälligkeit", einheitliche Anwendung der "Altfallregelung"

Fraktion

PDS

Datum

24.05.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/333710. 05. 2000

Umsetzung der sog. „Altfallregelung“ für Flüchtlinge in den Bundesländern

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Am 18./19. November 1999 hatte die Innenministerkonferenz (IMK) eine sog. „Altfallregelung“ für Flüchtlinge beschlossen, die lange hier lebenden Flüchtlingen und ihren Angehörigen unter bestimmten Bedingungen für die Dauer von zwei Jahren ein Bleiberecht gewähren soll. Angeblich sollten nach Erwartungen der Innenminister und -Senatoren auf diese Weise etwa 23 000 Flüchtlinge ein Bleiberecht für zwei Jahre erhalten.

Anspruchsberechtigt auf dieses Bleiberecht sollten Flüchtlingsfamilien sein, die vor dem 1. Juli 1993 eingereist waren und mehrere, eng definierte Voraussetzungen erfüllen.

Von verschiedenster Seite (u. a. dem SPD-Bundesparteitag, dem württembergischen evangelischen Landesbischof Rentz u. v. a. m.) war bald nach Bekanntwerden der neuen „Altfallregelung“ eine erheblich großzügigere „Altfallregelung“ gefordert worden, um den Kreis der Flüchtlinge, die ein Bleiberecht erhalten, zu erhöhen.

Tatsächlich zeichnet sich bereits jetzt ab, dass noch nicht einmal die von den Innenministern angekündigten 23 000 Flüchtlinge ein Bleiberecht erhalten werden. So haben zum ersten Stichtag, dem 29. Februar 2000, nach unvollständigen Angaben der Bundesländer (aus Nordrhein-Westfalen lagen keine Angaben, aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nur unvollständige Angaben vor) erst etwa 10 000 Flüchtlinge einen Antrag auf ein Bleiberecht nach der „Altfallregelung“ gestellt. Nur in 2 768 Fällen war ihrem Antrag stattgegeben worden.

Zu dieser geringen Zahl von Bleiberechtserteilungen trägt auch bei, dass einzelne Bundesländer nach Berichten von Flüchtlingsorganisationen und aus der Presse die vereinbarte Regelung extrem restriktiv interpretieren oder sogar die Voraussetzungen für ein neues Bleiberecht enger fassen, als auf der IMK beschlossen.

Bereits im Januar 2000 hatte die Bundesregierung bei einer Obleutebesprechung einräumen müssen, dass die Anordnungen der Bundesländer zur Umsetzung der „Altfallregelung“ „sehr unterschiedlich“ ausfallen. So werde der Begriff „Familie“ unterschiedlich ausgelegt. In Bayern müsse die gesamte Flüchtlingsfamilie vor dem Stichtag 1. Juli 1993 eingereist sein, in anderen Bundesländern nur ein Elternteil. Auch die Kriterien „Sicherung des Lebensunterhalts“ und „keine Straffälligkeit“ würden sehr unterschiedlich ausgelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Anträge auf Bleiberecht nach der sog. „Altfallregelung“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung bis 1. Mai 2000 in den Bundesländern gestellt, wie viele davon abschließend bearbeitet worden (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt die Zahl der eingereichten Anträge und der positiv und negativ beschiedenen Anträge auflisten)?

2

Welche Anforderungen stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer – bei der Auslegung des Begriffs „Familie“, die zum Stichtag 1. Juli 1993 in das Bundesgebiet eingereist sein muss, d. h. welche Bundesländer verlangen, dass ein Mitglied der „Familie“ zu diesem Stichtag eingereist sein muss, welche stellen andere, höhere Anforderungen, – im Hinblick auf das Kriterium „Sicherung des Lebensunterhalts“, das zum 19. November 1999 erfüllt sein soll, – im Hinblick auf das Kriterium „keine Straffälligkeit“ (bitte die konkreten Anforderungen zu den o. a. Punkten für jedes Bundesland einzeln angeben)?

3

Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um die Bundesländer zu einer einheitlichen Anwendung der „Altfallregelung“ zu bewegen?

4

Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass am Ende erneut die Hoffnungen von tausenden von Flüchtlingsfamilien enttäuscht und ihre Anträge abgewiesen werden?

Berlin, den 2. Mai 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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