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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" - Nachfrage (G-SIG: 14010942)

Nachfragen zur Kleinen Anfrage (Antwort: Drs 14/1990)

Fraktion

PDS

Datum

28.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/288508. 03. 2000

Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ – Nachfrage

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ (Programm „soziale Stadt“) soll mit anderen stadtentwicklungspolitisch relevanten Politikfeldern zu einem neuen integrativen Ansatz verknüpft werden. Bund und Länder sollen erforderliche und bereitstehende Mittel und Maßnahmen bündeln und koordinieren; das betrifft insbesondere die Politikfelder Wohnungswesen, Verkehr-, Arbeits- und Ausbildungsförderung, Sicherheit, Frauen, Familien- und Jugendhilfe, Wirtschaft, Umwelt, Kultur und Freizeit.

In der Kleinen Anfrage auf Drucksache 14/1799 hatten wir daher nach der Höhe der Mittel gefragt, die Bund und Länder auf den einzelnen Politikfeldern gebündelt für die „soziale Stadt“ einsetzen. Die Bundesregierung konnte zum damaligen Zeitpunkt die Höhe (noch) nicht beziffern (Antwort: Drucksache 14/1990 vom 3. November 1999).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist die Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt in der Lage, die Summe der aus Politikfeldern bzw. Programmen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf für das Jahr 1999 eingesetzten Mittel von Bund und Ländern (siehe Drucksache 14/1990) zu beziffern?

2

Wie hoch liegen im Jahr 2000 die Mittel des Bundes, die im Rahmen der Bündelung und Koordinierung aus den Politikfeldern bzw. den entsprechenden Programmen

a) Verkehr

b) Arbeits- und Ausbildungsförderung

c) Sicherheit

d) Frauen

e) Familien- und Jugendhilfe

f) Wirtschaft

g) Umwelt

h) Kultur und Freizeit

i) Mittel der EU

in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf integrativ eingesetzt werden?

3

Wie hoch liegen im Jahr 2000 die Mittel der jeweiligen Bundesländer, die im Rahmen der Bündelung und Koordinierung aus den Politikfeldern bzw. den entsprechenden Programmen

a) Verkehr

b) Arbeits- und Ausbildungsförderung

c) Sicherheit

d) Frauen

e) Familien- und Jugendhilfe

f) Wirtschaft

g) Umwelt

h) Kultur und Freizeit

i) Mittel der EU

in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf integrativ eingesetzt werden?

4

Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über die Schaffung organisatorischer Voraussetzungen in den jeweiligen Bundesländern mit dem Ziel, die Programme aller betroffenen Ressorts aufeinander abzustimmen und vorrangig in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf einzusetzen wie z. B. die Einrichtung von interministeriellen Arbeitsgruppen, die für die Koordinierung aller staatlichen Aktivitäten einschließlich der Förderung und des abgestimmten Einsatzes staatlicher Mittel für die Fördergebiete sorgen?

5

Auf welche Weise wird die Bundesregierung, speziell das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, als Koordinationsstelle auf Bundesebene tätig?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Projekte des Programms „soziale Stadt“ gegenüber 1999 in den jeweiligen Bundesländern entwickelt?

7

Welche Ergebnisse im Rahmen des Programms „soziale Stadt“, insbesondere in den begonnenen bzw. durchgeführten Projekten, zeigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung

– in der Verbesserung der Wohnverhältnisse,

– in der Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten (z. B. Förderung von Unternehmensgründungen),

– in der Schaffung und Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene,

– in der Verbesserung des Angebots an bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten,

– bei Maßnahmen für eine sichere Stadt,

– in der Umweltentlastung,

– im öffentlicher Personennahverkehr,

– in der Wohnumfeldverbesserung,

– in der Stadtteilkultur,

– in der Freizeit?

8

Welche Ergebnisse im Rahmen des Programms „soziale Stadt“, insbesondere in den begonnenen bzw. durchgeführten Projekten, zeigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung

– in der Aktivierung örtlicher Potenziale und der Hilfe zur Selbsthilfe,

– in der Entwicklung von Bürgerbewusstsein für den betreffenden Stadtteil,

– in der Schaffung selbsttragender Bürgerorganisationen und stabiler nachbarschaftlicher sozialer Netze?

9

Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung darüber, inwieweit durch die Gemeinden maßnahmebegleitende, gebietsbezogene, integrierte, stadtentwicklungspolitische Handlungskonzepte aufgestellt worden sind und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Förderungsrichtlinien der jeweiligen Länder, die dazu Näheres bestimmen?

10

Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung darüber, inwieweit in den begonnenen bzw. durchgeführten Projekten die Installation von Stadtteilmanagement, die Einrichtung von Stadtteilbüros, die Bildung von Stadtteilbeiräten und deren Ausstattung mit Verfügungsfonds für die Bereitstellung von Bürgertreffs vorangekommen ist?

11

Wie beziffert sich der Soll-Ist-Vergleich der im Jahr 1999 durch die jeweiligen Länder abgerufenen Bundesmittel aus dem Programm „soziale Stadt“?

12

Wie wurden die Fälligkeiten des auf die jeweiligen Länder entfallenden Verpflichtungsrahmens für 1999 und 2000 durch den Bund festgelegt?

Berlin, den 2. März 2000

Christine Ostrowski Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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