Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Artikel 36 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet die Bundesregierung, in den obersten Bundesbehörden Beamtinnen und Beamte „...aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche landsmannschaftliche Zusammensetzung hat das Personal der obersten Bundesbehörden, je nach Bundesbehörde aufgeschlüsselt, im einfachen, gehobenen und höheren Dienst sowie nach Geschlecht (bitte einzeln nach obersten Bundesbehörden auflisten)?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der notwendigen Erneuerung des öffentlichen Dienstes Handlungsbedarf zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen bzw. wird die Bundesregierung unternehmen?