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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers in der Nähe der deutsch-österreichischen Grenze (G-SIG: 14011046)

Umstände der (am 25.7.1994 an der deutsch-österreichischen Grenze erfolgten) Festnahme des früheren Hamburger CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dr. L., Abweisung von Rechtshilfeersuchen österreichischer Behörden durch die Bundesregierung wegen "Staatenimmunität"

Fraktion

PDS

Datum

27.04.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/318006. 04. 2000

Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers in der Nähe der deutsch-österreichischen Grenze

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Lebensgefährtin des am 25. Juli 1994 an der deutsch-österreichischen Grenze verhafteten früheren Hamburger CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dr. L. hat sich unlängst in einem ausführlichen Brief an den Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, gewandt.

Darin wirft sie deutschen Behörden vor, die Festnahme von Dr. L., der in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verdachts auf Spionage für die DDR gesucht wurde, an diesem Tag am Grenzübergang Großgmain durch bayerische Beamte sei auf österreichischem Boden erfolgt und damit rechtswidrig gewesen. Der österreichische Botschafter habe deshalb auch am 18. Januar 1995 gegen diesen Festnahmeakt protestiert und die Rücklieferung von Dr. L. nach Österreich, wo er uneingeschränktes Aufenthaltsrecht genoss und unter dem Schutz eines Auslieferungsverbots stand, gefordert. Der österreichische Botschafter soll die Festnahme von Dr. L., so seine Lebensgefährtin, als „Kidnapping“ bezeichnet haben.

Auch die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen habe den Fall als völkerrechtswidrige „Festnahmeaktion durch Polizeiorgane … auf fremdem Hoheitsgebiet“ analysiert und damit als rechtswidrigen „Entführungsfall“ eingestuft. Vergleichbare Festnahmen, z. B. eines französischen Staatsbürgers in München im Jahr 1964 durch die französische Polizei, hätten im Deutschen Bundestag zu erregten Debatten und Protesten geführt.

Nun aber verweigern deutsche Behörden mit dem Hinweis auf „Staatenimmunität“ ein Rechtshilfeersuchen des Landesgerichts Salzburgs.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Was geschah aus Sicht der Bundesregierung bei der oben genannten Festnahme des Dr. L. auf welcher rechtlichen Grundlage?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Festnahme des Dr. L. an der deutschösterreichischen Grenze heute und was ist mit Dr. L. seitdem geschehen?

3

Stimmt es, dass die Bundesregierung bzw. deutsche Behörden Rechtshilfeersuchen österreichischer Behörden bzw. Gerichte mit dem Hinweis auf „Staatenimmunität“ abgewiesen haben?

4

Wie oft haben deutsche Bundesregierungen in der Vergangenheit Rechtshilfeersuchen anderer Staaten des Europarats mit dem Argument der Staatenimmunität verweigert?

5

Hält die Bundesregierung diese Verfahrensweise mit der Wertegemeinschaft in der EU und innerhalb des Europarats für vereinbar?

Berlin, den 6. April 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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