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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu territorialen Ansprüchen auf "Ostpreußen" innerhalb des Bundes der Vertriebenen (G-SIG: 14011104)

Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die territorialen Forderungen des Bundes der Vertriebenen, evtl. Gegenmaßnahmen

Fraktion

PDS

Datum

29.05.2000

Aktualisiert

26.07.2022

BT14/332302.05.2000

Haltung der Bundesregierung zu territorialen Ansprüchen auf "Ostpreußen" innerhalb des Bundes der Vertriebenen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 14/3323 14. Wahlperiode 02. 05. 2000 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS Haltung der Bundesregierung zu territorialen Ansprüchen auf „Ostpreußen“ innerhalb des Bundes der Vertriebenen Die Zeitschrift „Deutscher Ostdienst“, herausgegeben durch den Bundesverband der Vertriebenen (BdV), berichtet in ihrer Ausgabe Nr. 16 vom 20. April 2000 über die Tätigkeit des Vorsitzenden der Landsmannschaft Ostpreußen (LO). Darin stuft sie die Entscheidung der „Ostpreußischen Landesvertretung“, des „obersten Beschlussorgans“ der LO, in der sich diese im März 1997 weigerte, das Eintreten für die „nationale und staatliche Einheit Deutschlands unter Einschluss Ostpreußens“ aus der Satzung der Landsmannschaft zu streichen, als eines der „wesentliche(n) Verdienste“ des amtierenden Vorsitzenden der LO ein (a.a.O., S. 2). Der „Deutsche Ostdienst“ unterstützt damit die Verfechtung von außenpolitischen Zielen, die im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen, zu zahlreichen internationalen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland (u. a. dem Zweiplus-Vier-Vertrag) und im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. In der Präambel des Grundgesetzes heißt es, dass „die Deutschen“ (es folgt die Aufzählung der Bundesländer) „die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“ haben. Die Satzung der „Ostpreußischen Landsmannschaft“ dagegen behauptet, diese Einheit sei nicht erreicht, zu ihrer Verwirklichung gehöre die Annexion der Gebiete des früheren „Ostpreußen“ an das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Die Satzung der LO verpflichtet damit Mitglieder und Funktionäre der LO zu einer Politik, die den Frieden gefährdet, jede Politik der guten Nachbarschaft mit den Staaten Osteuropas untergräbt und gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Die Beibehaltung der Satzung habe zum Verlust der Gemeinnützigkeit und zu der Einstellung aller staatlichen Zuschüsse für die LO geführt, so der Bericht im „Deutschen Ostdienst“. Zwei Ausgaben vorher hatte der „Deutsche Ostdienst“ gemeldet, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder am 3. September 2000 in Berlin zum 50. „Tag der Heimat“ die Festrede halten wird. Durch die zeitliche Nähe der beiden Veröffentlichungen sowie durch die staatliche Förderung des BdV kann in der Öffentlichkeit, vor allem in Polen und Russland, der Eindruck entstehen, als billige die Bundesregierung die Infragestellung der bestehenden Grenzen in Europa und territoriale Forderungen gegen Nachbarländer, wie sie die Ostpreußische Landsmannschaft in ihrer Satzung erhebt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44 ISSN 0722-8333 Wir fragen deshalb die Bundesregierung: 1. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die oben genannten territorialen Forderungen der Ostpreußischen Landsmannschaft vor – im Hinblick auf das Völkerrechtsgebot der Achtung bestehender Grenzen, – im Hinblick auf das Gebot einer Politik des Friedens und der guten Nachbarschaft mit den Staaten Osteuropas, – im Hinblick auf die Feststellung der Präambel des Grundgesetzes, wonach die Einheit und Freiheit Deutschlands „vollendet“ ist? 2. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Forderungen im Hinblick auf eine eventuelle rechtsextremistische Durchsetzung der LO? Sind der Bundesregierung ggf. weitere verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in diesem Zusammenhang bekannt? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundsregierung über eine rechtsextreme Ausrichtung des „Ostpreußenblattes“, des Organs der LO? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch den „Deutschen Ostdienst“ wegen Propagierung und Unterstützung solcher territorialer Forderungen künftig als „verfassungsfeindlich“ einzustufen? Wenn nein, warum nicht? 5. Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse darüber vor, ob weitere Mitgliedsverbände des „Bund der Vertriebenen“ in ihren Satzungen territoriale Ziele, die auf eine Revision der bestehenden deutschen Ostgrenze hinauslaufen, vertreten (bitte die Verbände und die entsprechenden Satzungsziele einzeln auflisten)? 6. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Hinblick auf die institutionelle Förderung des BdV ergreifen, um der Verfechtung und Propagierung solcher Ziele durch Publikationen und Mitgliedsverbände des BdV in ihren Kontakten und Gesprächen mit dem „Bund der Vertriebenen“ und seinen Mitgliedsorganisationen künftig entgegenzutreten? Berlin, den 26. April 2000 Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion]

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