Entwicklung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Monika Balt und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Insbesondere in der Zeit von 1992 bis 1994 wurde die berufsständische Versorgung durch entsprechende landesgesetzliche Regelungen auf immer neue Berufsgruppen erstreckt. Hierdurch wurde die Grenze zwischen berufsständischer Versorgung und gesetzlicher Rentenversicherung in Frage gestellt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. Dezember 1995 wurde diese Grenze gefestigt, indem das Recht zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nur noch demjenigen zugestanden wird, der einer Berufsgruppe angehört, für die bereits am 1. Januar 1995 eine Berufskammer eingerichtet war.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ermöglichten, bestanden für welche Berufsgruppen, unterschieden nach Bundesländern, im Jahr 1990? Wie viele Mitglieder hatten diese Versorgungseinrichtungen jeweils 1990 und Ende 1995?
Welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen wurden zwischen 1990 und dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. Dezember 1995, entsprechend landesgesetzlicher Regelungen, in welchem Bundesland für welche Berufsgruppen mit der Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht anerkannt und wie viele Mitglieder hatten sie jeweils Ende 1995?
Welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen wurden in welchen Bundesländern nach dem 1. Januar 1996 für welche Berufsgruppen mit der Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht anerkannt?
Wie viele Mitglieder hatten die einzelnen berufsständischen Versorgungseinrichtungen nach dem letzten verfügbaren Datenstand?
Welche Beitragseinnahmen erzielten die einzelnen Versorgungseinrichtungen bei welchen Beitragsätzen nach dem letzten verfügbaren Datenbestand?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die Leistungshöhe der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, über das Verhältnis von Beiträgen und Leistungen sowie über die Leistungsfähigkeit der berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Verhältnis zur gesetzlichen Rentenversicherung?