Erfassung der Urteile bei rechtsextremistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Straftaten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit acht Jahren fragen wir die amtierende Bundesregierung regelmäßig (monatlich) nach rechtsextremistischen und ausländerfeindlichen Straftaten und (vierteljährlich) nach antisemitischen Straftaten. Seit acht Jahren antwortet die Regierung dabei auf die Frage nach Urteilen gegen diese Täter wie folgt: „Der Bundesregierung liegen keine Angaben ... vor. Wie bekannt, hat die Bundesregierung die Landesjustizverwaltungen gebeten, vierteljährlich – nicht nach Monaten getrennt – über Strafverfahren wegen rechtsextremistischer/ fremdenfeindlicher Straftaten zu berichten.“ (Vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 14/4287.)
Offenbar sind weder die Landesjustizverwaltungen noch die Bundesregierung daran interessiert, über die Rechtsprechung auf diesem Gebiet zu berichten.
Währenddessen wächst die öffentliche Kritik an bekannt werdenden Urteilen gegen rechte Straftäter, die vielfach als zu milde kritisiert werden. So zitiert der „Tagesspiegel“ vom 14. September 2000 in einer Dokumentation über Todesopfer rechter Gewalttaten ein Urteil gegen einen Skinhead, der einen 17-jährigen Kurden erstochen hat. Wörtlich heißt es darin, es sei nicht nachzuweisen, dass der Skinhead „zum Zeitpunkt des Messerstichs rassistische Motive verinnerlicht“ hatte.
Obwohl die bestehenden Gesetze ausreichen, um solche Straftaten angemessen zu bestrafen, haben Bundesländer wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern inzwischen Gesetzentwürfe vorgelegt oder angekündigt, die zu schärferen Urteilen gegen solche Täter führen sollen.
In der Öffentlichkeit verfestigt sich der Eindruck, dass die Nichtbeantwortung von Fragen nach Urteilen gegen rechtsextremistische Täter durch die Landesjustizverwaltungen und einzelne bekannt gewordene milde Urteile gegen solche Straftäter möglicherweise einen gemeinsamen Grund haben, nämlich die Bagatellisierung und Verharmlosung rechtsextremistischer Gewalt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um die Landesjustizverwaltungen dazu zu bewegen, künftig Angaben über die Strafverfahren wegen rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten und die in diesen Verfahren ergangenen Urteile zu erfassen und zu berichten?
Wann wird die Bundesregierung in der Lage sein, Anfragen aus dem Deutschen Bundestag oder aus der Öffentlichkeit über Urteile gegen rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftäter zu beantworten?