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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Öffentlich geförderte Wohnungen und Auslaufen der Sozialbindung (G-SIG: 14011220)

Fördervolumen bis 1959 und danach, Dauer der Belegungs- und Mietpreisbindung, Regelung der Rückzahlung und der höheren Verzinsung öffentlicher Baudarlehen, Verwendung der Mehreinnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

05.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/362619. 06. 2000

Öffentlich geförderte Wohnungen und Auslaufen der Sozialbindung

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Wohnungen wurden in den Jahrgängen: bis 1959 1960 – 1969 1970 – 1979 1980 – 1989 ab 1990 öffentlich gefördert und für welchen Zeitraum war in den entsprechenden Jahrgängen im Durchschnitt die Belegungs- und Bindungsdauer vereinbart (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

2. Welche Rechtsverordnungen hat die Bundesregierung nach § 69 Abs. 4 II. Wohnungsbaugesetz (II.WoBauG) zur Regelung der vorzeitigen freiwilligen und vollständigen Rückzahlung zur Ablösung öffentlicher Baudarlehen erlassen und was beinhalten sie im Kern?

3. Bei wie vielen der öffentlich geförderten Wohnungen der Förderjahrgänge: bis 1959 1960 – 1969 ist die Belegungs- und Mietpreisbindung entsprechend der vereinbarten Bindungsdauer bzw. in wie vielen Fällen (absolut und relativ) ist sie durch vorzeitige freiwillige und vollständige Rückzahlung der öffentlichen Darlehen vorfristig ausgelaufen (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

4. Bei wie vielen der öffentlich geförderten Wohnungen der Förderjahrgänge: 1970 – 1979 1980 – 1989 ab 1990 wird die Bindung zu welchem Zeitpunkt entsprechend Bindungszeitraum auslaufen bzw. welchen kurzfristigeren Bindungszeitraum kalkuliert die Bundesregierung aufgrund vorfristiger Ablösung ein (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

5. In welchem Verhältnis stehen die Mehreinnahmen des Bundes und der Länder durch die vorzeitige vollständige Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen in den Jahren bis 1959 und ab 1960 zu den durch verkürzte Bindungsdauer der Sozialwohnungen erforderlichen Mehrausgaben für erneute Wohnungsbauförderung?

6. Welche Bundesländer haben in welchem Ausmaß und in welchem Umfang von den in den §§ 18a ff. Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) geschaffenen Regelungen zur höheren Verzinsung öffentlicher Baudarlehen Gebrauch gemacht?

7. Welche Auswirkungen hatte die Höherverzinsung, sofern die Länder davon Gebrauch gemacht haben, auf die Dauer der Sozialbindung der Wohnungen? Um wie viele Jahre lief die Bindung im Mittel eher aus als ohne Anwendung der Höherverzinsung?

8. In welchem Verhältnis steht die Anzahl der durch Höherversinsung der Förderjahrgänge bis 1959 und ab 1960 vorzeitig aus der Bindung entlassenen Wohnungen zu der im gleichen Zeitraum notwendig gewordenen Anzahl neu bewilligter Sozialwohnungen?

9. Wie hoch bezifferten sich nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung und bezogen auf die angeführten Förderjahrgänge die durch Anwendung der Höherverzinsung öffentlicher Baudarlehen bedingten Mehreinnahmen (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

10. In welchem Verhältnis stehen die Mehreinnahmen des Bundes und der Länder durch die Höherverzinsung der öffentlichen Baudarlehen zu den Mehrausgaben, die infolge dadurch verkürzter Bindungsfristen und daraus folgender erneuter Bewilligung öffentlicher Baudarlehen für die öffentlichen Haushalte entstanden sind?

11. Wie viele der durch Höherverzinsung erzielten Mehreinnahmen flossen in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurück und wie viele Wohnungen konnten damit in welchem Förderzeitraum neu gefördert werden (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

12. Wie hoch bezifferten sich nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung und bezogen auf die angeführten Förderjahrgänge die durch Anwendung der Fehlbelegungsabgabe bedingten Mehreinnahmen (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

13. Wie viele Mehreinnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe flossen in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurück und wie viele Wohnungen wurden in welchem Förderzeitraum damit neu gefördert (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die durch die Höherverzinsung bedingte durchschnittliche Mieterhöhung (von – auf) in den jeweiligen Förderjahrgängen (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang mit Hilfe der Höherverzinsung die Fehlbelegung von Sozialwohnungen beseitigt werden konnte, also Bezieher höherer Einkommen zum Wohnungswechsel in eine nicht öffentlich geförderte Wohnung veranlasst wurden?

16. Welche Relevanz für die Bindungsdauer von Sozialwohnungen hätte ggf. die Aufhebung der Möglichkeit der freiwilligen, vorfristigen und vollständigen Ablösung öffentlicher Baudarlehen?

17. Welche fiskalische Relevanz hätte ggf. die Rückgängigmachung und Aufhebung der Höherverzinsung öffentlicher Baudarlehen und welche praktische, wohnungspolitische Bedeutung für die Bindungsdauer der geförderten Wohnungen würde dies mit sich bringen?

Fragen17

1

Wie viele Wohnungen wurden in den Jahrgängen: bis 1959 1960 – 1969 1970 – 1979 1980 – 1989 ab 1990 öffentlich gefördert und für welchen Zeitraum war in den entsprechenden Jahrgängen im Durchschnitt die Belegungs- und Bindungsdauer vereinbart (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

2

Welche Rechtsverordnungen hat die Bundesregierung nach § 69 Abs. 4 II. Wohnungsbaugesetz (II.WoBauG) zur Regelung der vorzeitigen freiwilligen und vollständigen Rückzahlung zur Ablösung öffentlicher Baudarlehen erlassen und was beinhalten sie im Kern?

3

Bei wie vielen der öffentlich geförderten Wohnungen der Förderjahrgänge: bis 1959 1960 – 1969 ist die Belegungs- und Mietpreisbindung entsprechend der vereinbarten Bindungsdauer bzw. in wie vielen Fällen (absolut und relativ) ist sie durch vorzeitige freiwillige und vollständige Rückzahlung der öffentlichen Darlehen vorfristig ausgelaufen (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

4

Bei wie vielen der öffentlich geförderten Wohnungen der Förderjahrgänge: 1970 – 1979 1980 – 1989 ab 1990 wird die Bindung zu welchem Zeitpunkt entsprechend Bindungszeitraum auslaufen bzw. welchen kurzfristigeren Bindungszeitraum kalkuliert die Bundesregierung aufgrund vorfristiger Ablösung ein (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

5

In welchem Verhältnis stehen die Mehreinnahmen des Bundes und der Länder durch die vorzeitige vollständige Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen in den Jahren bis 1959 und ab 1960 zu den durch verkürzte Bindungsdauer der Sozialwohnungen erforderlichen Mehrausgaben für erneute Wohnungsbauförderung?

6

Welche Bundesländer haben in welchem Ausmaß und in welchem Umfang von den in den §§ 18a ff. Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) geschaffenen Regelungen zur höheren Verzinsung öffentlicher Baudarlehen Gebrauch gemacht?

7

Welche Auswirkungen hatte die Höherverzinsung, sofern die Länder davon Gebrauch gemacht haben, auf die Dauer der Sozialbindung der Wohnungen? Um wie viele Jahre lief die Bindung im Mittel eher aus als ohne Anwendung der Höherverzinsung?

8

In welchem Verhältnis steht die Anzahl der durch Höherversinsung der Förderjahrgänge bis 1959 und ab 1960 vorzeitig aus der Bindung entlassenen Wohnungen zu der im gleichen Zeitraum notwendig gewordenen Anzahl neu bewilligter Sozialwohnungen?

9

Wie hoch bezifferten sich nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung und bezogen auf die angeführten Förderjahrgänge die durch Anwendung der Höherverzinsung öffentlicher Baudarlehen bedingten Mehreinnahmen (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

10

In welchem Verhältnis stehen die Mehreinnahmen des Bundes und der Länder durch die Höherverzinsung der öffentlichen Baudarlehen zu den Mehrausgaben, die infolge dadurch verkürzter Bindungsfristen und daraus folgender erneuter Bewilligung öffentlicher Baudarlehen für die öffentlichen Haushalte entstanden sind?

11

Wie viele der durch Höherverzinsung erzielten Mehreinnahmen flossen in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurück und wie viele Wohnungen konnten damit in welchem Förderzeitraum neu gefördert werden (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

12

Wie hoch bezifferten sich nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung und bezogen auf die angeführten Förderjahrgänge die durch Anwendung der Fehlbelegungsabgabe bedingten Mehreinnahmen (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

13

Wie viele Mehreinnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe flossen in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurück und wie viele Wohnungen wurden in welchem Förderzeitraum damit neu gefördert (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

14

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die durch die Höherverzinsung bedingte durchschnittliche Mieterhöhung (von – auf) in den jeweiligen Förderjahrgängen (bitte gegliedert nach Bundesländern)?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang mit Hilfe der Höherverzinsung die Fehlbelegung von Sozialwohnungen beseitigt werden konnte, also Bezieher höherer Einkommen zum Wohnungswechsel in eine nicht öffentlich geförderte Wohnung veranlasst wurden?

16

Welche Relevanz für die Bindungsdauer von Sozialwohnungen hätte ggf. die Aufhebung der Möglichkeit der freiwilligen, vorfristigen und vollständigen Ablösung öffentlicher Baudarlehen?

17

Welche fiskalische Relevanz hätte ggf. die Rückgängigmachung und Aufhebung der Höherverzinsung öffentlicher Baudarlehen und welche praktische, wohnungspolitische Bedeutung für die Bindungsdauer der geförderten Wohnungen würde dies mit sich bringen?

Berlin, den 14. Juni 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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