Entwicklung der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in den letzten zehn Jahren
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (Bundesratsdrucksache 54/01 vom 26. Januar 2001) vorgelegt. Das Gesetz sieht eine weitere erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zu Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vor. Die bereits mit dem „Verbrechensbekämpfungsgesetz“ von 1994 breitflächig eingeführte Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten würde mit diesem neuen Gesetz in Zukunft zur normalen Praxis, das seit 1945 bestehende Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten damit in einem bisher nicht erlebten Ausmaß durchbrochen.
Eine Vielzahl neuer Verdachtsgründe, die nach diesem Gesetzentwurf in Zukunft Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis erlauben sollen, wird die Zahl dieser Eingriffe, die in den letzten Jahren ohnehin sehr stark zugenommen haben, noch weiter in die Höhe treiben. Der Anteil des maximal abgehörten Telefonverkehrs soll nach diesem Gesetzentwurf von 10 auf 20 Prozent verdoppelt werden.
Gleichzeitig wächst in der Öffentlichkeit die Besorgnis über diese Eingriffe in Grundrechte. Bereits Ende letzten Jahres hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz erneut von einem „dramatischen Anstieg“ der Telefonüberwachungen im Jahr 1999 gesprochen (Süddeutsche Zeitung, 18. Dezember 2000). Ähnliche Besorgnisse bestehen bei der seit 1998 möglichen akustischen Wohnraumüberwachung, durch die das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Maßnahmen der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung wurden seit Schaffung dieser Möglichkeit bzw. in den letzten zehn Jahren – im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt, – im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren durch andere Staatsanwaltschaften durchgeführt? Wie viele Wohnungen von wie vielen Beschuldigten und deren Kontaktpersonen wurden durch diese Maßnahmen akustisch bzw. optisch überwacht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Maßnahmen erfolgten in den letzten zehn Jahren – im Zusammenhang mit der Verfolgung von schwerer Kriminalität, – im Zusammenhang mit der Verfolgung von mittlerer Kriminalität, – im Zusammenhang mit der Verfolgung von kleiner Kriminalität (bitte die Tatvorwürfe, deretwegen die Maßnahmen ergingen, einzeln aufführen und nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele der angeordneten Maßnahmen der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung waren im Ergebnis für das abschließende gerichtliche Verfahren relevant und welche Urteile ergingen gegen die auf diese Weise überwachten Verdächtigen (bitte die Urteile einzeln aufführen)?
In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren später eingestellt oder endete das Verfahren mit einem Freispruch der Beschuldigten (bitte getrennt aufführen)?
Wie viele dieser Maßnahmen der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung erstreckten sich auch auf Gespräche bzw. Kontakte der Verdächtigen mit Ärzten und Journalisten?
Muss die Anordnung einer solchen Maßnahme durch den oder die zuständigen Richter schriftlich begründet werden?
Muss die Verweigerung einer solchen Maßnahme durch den oder die zuständigen Richter schriftlich begründet werden?
Wie viele Anträge auf akustische bzw. optische Wohnraumüberwachung wurden abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Werden die Richter, die diese Maßnahmen angeordnet haben, über den Erfolg der von ihnen angeordneten Maßnahmen unterrichtet? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, zum Beispiel im Zusammenhang mit ihrem nun vorgelegten Gesetzentwurf, um in Zukunft sicher zu stellen, dass die solche Überwachungsmaßnahmen anordnenden Richter künftig über die Ergebnisse ihrer Anordnungen unterrichtet werden?
Wie viele Brief-, Post- und Paketsendungen wurden in den vergangenen zehn Jahren im Zusammenhang mit – polizeilichen bzw. staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige, – Überwachungsmaßnahmen des a) BND b) MAD c) Verfassungsschutz d) andere Stellen (Zoll etc.) geöffnet (bitte Angaben pro Jahr)?
Gegen wie viele Personen richteten sich diese Eingriffe in das Brief- und Postgeheimnis (bitte Angaben pro Jahr)?
Wie viele der von diesen Maßnahmen betroffenen Personen waren – Beschuldigte bzw. Verdächtige, – Kontaktpersonen von Beschuldigten bzw. Verdächtigen (bitte Angaben pro Jahr)?
Welche Erfolgskontrolle beabsichtigt die Bundesregierung (z. B. im Zusammenhang mit ihrem neuen Gesetzentwurf), um die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit dieser Grundrechtseingriffe für die Zukunft zu prüfen?
Wie hat sich die Zahl der Telefonüberwachungsmaßnahmen in den letzten zehn Jahren entwickelt, d. h. a) gegen wie viele Beschuldigte wurden diese Maßnahmen durchgeführt, b) wie viele Kontaktpersonen waren davon ebenfalls betroffen, c) wie viele Telefonanschlüsse bzw. Mehrfachanschlüsse wurden im Zuge dieser Maßnahmen abgehört, d) wie viele Telefongespräche bzw. Faxanrufe wurden durch diese Maßnahmen abgehört bzw. registriert (bitte die jeweiligen Angaben pro Jahr aufschlüsseln)?
Auf welche Weise wurde bisher durch welche Stellen eine Erfolgskontrolle und eine Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Überwachungsmaßnahmen bzw. Eingriffe in Grundrechte vorgenommen?
Auf welche Weise soll eine Erfolgskontrolle und eine Kontrolle der Verhältnismäßigkeit dieser Grundrechtseingriffe in Zukunft erfolgen?
Ist eine parlamentarische Überwachung dieser Erfolgskontrolle gewährleistet? Wenn ja, wie findet diese statt? Wenn nein, warum nicht?
Bei wie vielen bzw. wie viel Prozent der Abhörmaßnahmen bzw. Eingriffe in das Brief- und Postgeheimnis erfolgte auf Grund dieser Eingriffe in den letzten zehn Jahren nachher eine Verurteilung der Verdächtigen (bitte nach Jahr, Art der verurteilten Straftat und Höhe der Strafe aufschlüsseln)?
Bei wie vielen bzw. wie viel Prozent dieser Abhörmaßnahmen bzw. Eingriffe in das Brief- und Postgeheimnis wurde das Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren später eingestellt bzw. endete das Verfahren mit einem Freispruch der Verdächtigen oder wurde die Maßnahme abgebrochen oder eingestellt, weil sich der Verdacht nicht bestätigte (bitte nach Jahren, Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder anderer Einstellung der Maßnahme aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Zunahme und des erreichten Ausmaßes dieser Eingriffe in elementare Grundrechte gesetzlichen oder anderen Korrekturbedarf? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?