Überlegungen in der Bundesregierung zur Wiedereinführung einer „Kronzeugenregelung“
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den „Kronzeugen“ der Bundesanwaltschaft gegen angebliche Mitglieder der seit 1995 aufgelösten „Revolutionären Zellen“ vor dem Berliner Kammergericht berichtete die Zeitung „Die Woche“, in der Bundesregierung werde eine Wiedereinführung der Ende 1999 ausgelaufenen „Kronzeugenregelung“ überlegt. Im Bundesministerium der Justiz gebe es bereits ein entsprechendes Papier. Wörtlich schreibt die Zeitung: „In einem so genannten Non-Paper hat das Ministerium vorgeschlagen, im Zuge einer generellen Neuregelung von Strafzumessungsvorschriften im Strafgesetzbuch einen neu formulierten Paragrafen 46a einzufügen. Aussagebereite Täter sollen so wieder mit Strafmilderung rechnen können, wenn sie dazu beitragen, dass weitere Straftaten verhindert werden, die Aufklärung von Straftaten gefördert und weitere Täter ergriffen werden können.“ („Die Woche“, 15. Dezember 2000, S. 12).
Die Fraktion der SPD teile diese Überlegungen im Ministerium, heißt es in dem gleichen Bericht an anderer Stelle. Die Zeitung weist darauf hin, dass im Bundesrat bereits zwei Gesetzentwürfe (aus Rheinland-Pfalz und aus Bayern) vorliegen, die ebenfalls eine Wiedereinführung der „Kronzeugenregelung“ vorsehen.
Die Zeitung weist in ihrem Bericht darauf hin, dass die 1977 im Zusammenhang mit der RAF-Hysterie eingeführte „Kronzeugenregelung“ vor ihrem Auslaufen immer heftig kritisiert worden war. „Nur in wenigen Verfahren kam sie in den letzten zehn Jahren zur Anwendung, und meist entpuppte sich der Kronzeuge als wenig zuverlässig. So konnten sich beispielsweise Kronzeugen in Drogenverfahren nicht mehr an ihre belastenden Aussagen erinnern, nachdem sie ein mildes Urteil erreicht hatten. Ein ausgestiegener PKK-Aktivist erhängte sich, weil er an dem ,Verrat an der kurdischen Sache‘ zerbrochen war. Vor allem Strafverteidiger sehen durch Deals zwischen Kronzeugen und Staatsanwaltschaft ein faires Verfahren gefährdet.“ („Die Woche“, a. a. O.).
Zitiert wird dann u. a. ein Vertreter des Republikanischen Anwältevereins. Auch andere Anwälte und Anwaltsorganisationen haben die ausgelaufene „Kronzeugenregelung“ in der Vergangenheit immer wieder kritisiert und deren Abschaffung verlangt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Trifft der oben genannte Bericht zu, dass im Bundesministerium der Justiz eine Wiedereinführung der „Kronzeugenregelung“ vorbereitet wird? Wenn ja, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt ist diese Wiedereinführung geplant?
Falls der obige Bericht nicht zutrifft, gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, eine modifizierte „Kronzeugenregelung“ in anderer Form wieder einzuführen? Wenn ja, in welcher Form ist an eine Wiedereinführung gedacht?
Wird eine Wiedereinführung der „Kronzeugenregelung“ nach Kenntnis der Bundesregierung von beiden Regierungsparteien unterstützt?
Welche neuen Erkenntnisse veranlassen die Bundesregierung, diese gerade erst ausgelaufene und lange Jahre auch von Mitgliedern der Regierungsparteien immer wieder kritisierte „Kronzeugenregelung“ nunmehr erneut einführen zu wollen?
Welche Position nimmt die Bundesregierung zu den beiden Gesetzentwürfen aus Bayern und Rheinland-Pfalz ein, die ebenfalls für eine Wiedereinführung der „Kronzeugenregelung“ plädieren (bitte die Position der Bundesregierung zu den beiden Gesetzesvorlagen im einzelnen, d. h. zu jeder dort vorgeschlagenen „Kronzeugenregelung“ beschreiben.)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung bei ihren Überlegungen den zahlreichen ablehnenden Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen und Anwaltsverbänden in der Vergangenheit gegenüber der bis Ende 1999 bestehenden „Kronzeugenregelung“ bei?