Behandlung von Kosovo-Flüchtlingen durch deutsche Stellen vor und nach Beginn der NATO-Luftangriffe
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 7. April 1999 meldete dpa aus Skopje, albanische Flüchtlinge seien mittels einer von der NATO organisierten Luftbrücke „oft gegen ihren Willen in die Türkei und nach Norwegen gebracht“ worden. Am 8. April 1999 berichtete die albanische Nachrichtenagentur ATA, etwa 14 000 Flüchtlinge, die in der Nacht zum Mittwoch aus einem Flüchtlingslager nahe der Grenzstadt Blace entfernt wurden, seien „gegen ihren Willen und mit Gewalt abtransportiert“ worden. Einige dieser Flüchtlinge waren kurz darauf laut BBC „auf dem Weg in die Türkei, nach Norwegen oder Deutschland“.
Auch die Flüchtlingsbetreuung in den Grenzgebieten zum Kosovo scheint zu erheblichen Teilen in der Entscheidungsgewalt von militärischen Organen der NATO bzw. der Bundeswehr zu liegen. Die Hilfsflüge der Bundeswehr wurden laut Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung von Bundesminister Rudolf Scharping angeordnet – von einer Abstimmung mit dem UNHCR, mit dem Internationalen Roten Kreuz und anderen internationalen, für die Flüchtlingsbetreuung zuständigen Organisationen ist in diesen Angaben nirgends die Rede. Auch die Errichtung von Flüchtlingslagern durch Einheiten der Bundeswehr – eines in Tetovo ist schon errichtet, ein zweites soll in den nächsten Tagen nahe der südalbanischen Stadt Korca folgen – scheint die Bundeswehr nach eigenem Gutdünken zu entscheiden.
Auch türkische militärische Stellen sind offenbar mit der Flüchtlingsbetreuung befaßt. Staatspräsident Demirel verkündete nach einem Albanien-Besuch, sein Land habe bereits 6 000 albanische Flüchtlinge aufgenommen, türkische Soldaten würden in der albanischen Stadt Elbasan ein Flüchtlingslager für 6 000 Flüchtlinge errichten, auch in Mazedonien sei ein Lager geplant (dpa, 11. April 1999).
Die „humanitäre Hilfe“ der Bundeswehr und anderer deutscher Stellen nach dem Beginn der Bombenangriffe steht in auffälligem Kontrast zur vorherigen Behandlung von Kosovo-Flüchtlingen. 1998 lag die Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus dem Kosovo in bundesdeutschen Asylverfahren nur bei 2,5 %, d. h. 97,5 % aller Asylanträge wurden abgewiesen. Im Lagebericht des Auswärtigen Amts über die Situation im Kosovo hieß es nach Presseberichten noch am 18. November 1998, also einen Monat nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages über eine Beteiligung an NATO-Militäraktionen gegen Jugoslawien – angeblich „zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo“: „Die Wahrscheinlichkeit, daß Kosovo-Albaner im Falle ihrer Rückkehr in ihre Heimat massiven staatlichen Repressionen ausgesetzt sind, ist insgesamt als gering einzuschätzen.“ Wenn Gerichte trotzdem die Abschiebung albanischer Flüchtlinge verhinderten, gab es massive Politikerschelte, z. B. durch den bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein (SPIEGEL, 15/99, S. 38).
Am 31. März 1999 hieß es dann im Lagebericht des Auswärtigen Amts nach Presseberichten auf einmal, seit 1990 betreibe der jugoslawische Präsident Milosevic „die Etablierung eines Apartheidsystems“ im Kosovo. Seit März 1998 hätten Milosevics Sicherheitskräfte eine „gezielte Vertreibungsstrategie“ und eine „Politik der verbrannten Erde“ begonnen mit dem Ziel, Albanern den „Verbleib in ihren Häusern und Dörfern unmöglich“ zu machen (alle Zitate aus SPIEGEL, 15/99, S. 39).
Trotzdem hat z. B. das Nürnberger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge noch bis unmittelbar vor Ausbruch des Krieges, sogar nach Kriegsbeginn Ablehnungsbescheide für Flüchtlinge aus dem Kosovo verschickt (ebenda).
Auch die von den Innenministern vereinbarte befristete Aufnahme von 10 000 Kosovo-Flüchtlingen bedeutet keineswegs, daß diese Asyl erhalten. Nach Presseberichten sollen die Flüchtlinge vielmehr einen auf drei Monate befristeten „vorläufigen Aufenthaltsstatus“ bekommen, wobei dieser nur vergeben wird, wenn kein Asylantrag gestellt wird. Selbst diese befristete Aufnahme ohne jeden Asylanspruch scheint manchen zu weit zu gehen. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU/CSU) hat verlangt, „nur medizinische Notfälle nach Deutschland einfliegen (zu) lassen“ (ADN, 11. April 1999), die nach erfolgter medizinischer Behandlung sofort wieder nach Mazedonien oder Albanien zurückgebracht werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Trifft es zu, daß der Lagebericht vom 31. März 1999 des Auswärtigen Amts zu dem Urteil kommt, seit 1990 habe die Regierung Milosevic eine systematische „Apartheidpolitik“ im Kosovo begonnen?
a) Wenn nein, welche Beurteilung der Situation im Kosovo wird in diesem letzten Lagebericht des Auswärtigen Amts vorgenommen?
b) Wenn ja, gab es auch in früheren Lageberichten eine solche Beurteilung der Situation im Kosovo (bitte die Berichte im einzelnen nennen und ihre Beurteilung der Situation darstellen)?
Wie viele Flüchtlinge aus dem Kosovo sind seit 1990 auf welche Weise in die Bundesrepublik Deutschland gekommen?
Wie vielen Flüchtlingen aus dem Kosovo wurde seit 1990 an bundesdeutschen Grenzen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert und warum?
Wie hoch war seit 1990 die Zahl der jährlich gestellten Asylanträge von Kosovo-Flüchtlingen, und wie hoch war die Anerkennungsquote bei diesen Anträgen (bitte Angaben für jedes Jahr)?
Wie viele Flüchtlinge aus dem Kosovo wurden seit 1990 aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben bzw. zur Ausreise aufgefordert?
Sofern Abschiebungen erfolgten: Wohin wurden die Flüchtlinge aus dem Kosovo abgeschoben?
Welche Beurteilung der Situation im Kosovo und von Flüchtlingen aus dem Kosovo und den Motiven und Hintergründen ihrer Flucht enthielten die vom BGS erstellten Sonderlageinformationen „Afghanistan, Irak und Kosovo“ (Drucksache 14/720 vom 1. April 1999, S. 3) in den Jahren 1990 bis 1999?
Stimmt es, daß das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in Nürnberg noch unmittelbar vor Beginn der NATO-Militärangriffe auf Jugoslawien Asylanträge albanischer Flüchtlinge abwies und sogar nach Beginn der Bombardierungen solche Abweisungen verschickte?
a) Wie viele Asylanträge von Flüchtlingen aus dem Kosovo hat das Bundesamt in den Jahren 1990 bis 1999 bearbeitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Asylanträge hat der Bundesbeauftragte ablehnend beschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Ablehnungsbescheide wurden seit dem 16. Oktober 1998, also seit dem Beschluß des Deutschen Bundestages zur Beteiligung an NATO-Militäreinsätzen zur „Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo“, und bis zum Beginn der NATO-Luftangriffe verschickt?
d) Wurden auch nach dem Beginn der NATO-Luftangriffe noch weitere Ablehnungsbescheide verschickt, und wenn ja, wie viele und mit welcher Begründung?
Hält die Bundesregierung eine solche Asylverweigerung gegenüber Flüchtlingen aus dem Kosovo auch nach dem 16. Oktober 1998 für vereinbar mit ihren gleichzeitigen Erklärungen, NATO-Bombenangriffe gegen Jugoslawien seien „zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo“ unvermeidbar?
Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung diese offensichtliche Diskrepanz zwischen ihrer eigenen Asylpolitik und ihrer militärischen Außenpolitik?
Wie will die Bundesregierung dem Eindruck entgegentreten, daß das in den letzten Tagen zu beobachtende geänderte Verhalten gegenüber Flüchtlingen aus dem Kosovo einzig deshalb erfolgte, um die NATO-Luftangriffe gegen Jugoslawien zu legitimieren?
a) Warum hat sich der Bundesminister des Innern, Otto Schily, bei seinem Besuch am Ostersonntag in Tirana dafür eingesetzt, „100 000 Vertriebene, die zur Zeit in Mazedonien Zuflucht gefunden haben, in Albanien aufzunehmen“ (aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 1999)?
b) Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach mazedonische Stellen die Rekrutierung von UCK-Kämpfern unter den albanischen Flüchtlingen behindern?
c) Sollen deshalb die albanischen Flüchtlinge von Mazedonien nach Albanien verlegt werden?
a) Stimmt es, daß „die Bundesregierung Fakten über Greuel, besser noch Bilder von Grausamkeiten, die Milosevics Schergen begangen haben“ (SPIEGEL, 15/99, S. 29) braucht und „Elendsbilder, die zur politisch-moralischen Rechtfertigung des Militäreinsatzes unerläßlich sind“, sucht (ebenda)?
b) Hat der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, deshalb die Informationspolitik der NATO öffentlich gerügt?
c) Wie viele Beamte der Bundesregierung bzw. Bundeswehrangehörige sind mit der Befragung der Flüchtlinge aus dem Kosovo über die Gründe und Umstände ihrer Flucht seit Beginn der NATO-Luftangriffe befaßt? Welche Stellen sind damit genau befaßt (bitte Ministerien oder Behörden genau auflisten)?
d) Wohin werden die Ergebnisse dieser Befragungen geschickt?
e) Wann und in welcher Weise werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Ergebnisse dieser Befragungen unterrichtet?
Warum haben die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern am 6. April 1999 die vorübergehende Aufnahme von 10 000 Flüchtlingen aus dem Kosovo beschlossen?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dies beschlossen?
b) Stimmt es, daß die vorübergehende Aufnahme dieser Flüchtlinge daran gebunden ist, daß diese keinen Asylantrag hier stellen? Wenn ja, warum?
c) Warum wurde die Zahl der Aufzunehmenden auf 10 000 begrenzt?
d) Ist eine Überprüfung dieser Zahl geplant? Wenn ja, wann und wie soll diese Überprüfung erfolgen?
e) Wie lange ist die Aufnahme der Flüchtlinge aus dem Kosovo befristet?
f) Wann und wie soll über eine eventuelle Verlängerung der Aufnahme beraten werden?
g) Wie hoch sind die Kosten für die Aufnahme dieser Flüchtlinge für Bund, Länder und Kommunen?
h) Aus welchen Haushaltstiteln will das Bundesministerium des Innern diese Kosten bestreiten?
i) Werden zur Finanzierung dieser vorübergehenden Aufnahme Haushaltsmittel für die Aufnahme von Flüchtlingen aus anderen Ländern gekürzt oder gestrichen? Wenn ja, welche Titel sind davon betroffen?
a) Wie hoch sind – verglichen mit den jetzt entstehenden Kosten der Unterbringung von 10 000 Kosovo-Flüchtlingen in Deutschland und der Versorgung der Kosovo-Flüchtlinge auf dem Balkan – die bisherigen militärischen Kosten der Luftangriffe auf Jugoslawien für den deutschen Staatshaushalt?
b) Welche Mittel werden von NATO und EU für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge aus dem Kosovo in den angrenzenden Ländern ausgegeben?
c) Welche Kosten sind der NATO vergleichsweise durch die bisherigen Militäreinsätze gegen Jugoslawien entstanden?
Haben vor der Entscheidung über die Aufnahme dieser 10 000 Flüchtlinge aus dem Kosovo Konsultationen mit NATO-Stellen stattgefunden?
Wenn ja, welche Wünsche wurden von militärischer Seite an die Bundesregierung diesbezüglich gerichtet?
a) Auf welchen Beratungen der NATO bzw. der NATO-Außen- und -Verteidigungsminister und militärischer Stellen der NATO wurde die Behandlung der Flüchtlinge aus dem Kosovo seit Anfang März erörtert (bitte die Beratungen im einzelnen nennen)?
b) Welche Empfehlungen hinsichtlich der Behandlung der Flüchtlinge aus dem Kosovo waren Ergebnis dieser Beratungen?
c) Sieht die Bundesregierung die Sicherheit der Flüchtlinge in den Grenzgebieten zum Kosovo gewährleistet, oder welche anderen Überlegungen haben dazu geführt, daß die Flüchtlinge vor allem in den Grenzgebieten in Lagern untergebracht sind?
d) Warum wurden diese Empfehlungen nicht dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet?
In welcher Weise und seit wann wurden der UNHCR, das Internationale Rote Kreuz und andere internationale Organisationen für die Betreuung von Flüchtlingen in die Beratungen und Entscheidungen der Bundesregierung und der NATO hinsichtlich der Behandlung der Flüchtlinge aus dem Kosovo einbezogen?
a) Hat es solche Konsultationen überhaupt gegeben? Wenn ja, wann, wo und mit welchen Beteiligten? Wenn nein, warum nicht?
b) Lagen dem Bundesministerium der Verteidigung vor der Entscheidung über die „humanitären Hilfsflüge“ der Bundeswehr Hilfeersuchen der oben genannten Stellen oder anderer Stellen vor? Welche Hilfeersuchen waren das genau?
c) Welche Anforderungen seitens internationaler, für die Betreuung von Flüchtlingen zuständiger Organisationen und Stellen lagen bei der Entscheidung der Bundeswehr zur Errichtung der Flüchtlingslager in Tetovo und Korca vor?
Hält die Bundesregierung die Entscheidungsgewalt militärischer Stellen bei Fragen der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen für vereinbar mit der Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen?
a) Wann hat in den Augen der Bundesregierung eine „humanitäre Katastrophe“ ein solches Ausmaß erreicht, daß Luftangriffe der NATO analog wie nun gegen Jugoslawien erforderlich und gerechtfertigt sind, und wann nicht?
b) Gilt dieser Grundsatz nur für europäische Gebiete oder auch für andere Erdteile?
c) Liegt die Türkei innerhalb oder außerhalb dieser regionalen Begrenzungen?
d) In welchen Gebieten der Welt haben Vertreibungen und Unterdrückung von großen Bevölkerungsgruppen nach Auffassung der Bundesregierung ein solches Ausmaß erreicht, daß NATO-Luftangriffe eigentlich erforderlich sind?