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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Untersuchungen und Videofilm zum Donauausbau (Nachfrage) (G-SIG: 14012531)

Nachfragen zur kleinen Anfrage (Antwort Drs 14/7272): Erweiterung des Wasserbauexpertenkreises, unterschiedliche Angaben bei den Hochwasserschutzkosten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

04.01.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/790917. 12. 2001

Untersuchungen und Videofilm zum Donauausbau (Nachfrage)

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Winfried Wolf, Uwe Hiksch und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Untersuchungen und Videofilm zum Donauausbau“ (Bundestagsdrucksache 14/7272) sind unserer Ansicht nach drei Fragen nicht korrekt bzw. nur ausweichend beantwortet worden.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 3 ergibt sich, dass auch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) davon ausgeht, dass mit rein flussbaulichen Maßnahmen von Straubing bis zur Isarmündung und von Winzer bis Vilshofen eine Fahrrinnentiefe von 2,40 m bis 2,45 m bei RNW 97 erreicht werden kann. Insoweit sind die Ergebnisse der vertieften Untersuchungen zwischen der BAW und Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart tatsächlich unstrittig.

Ungeklärt blieb im Workshop am 25. November 2000 in der Fachhochschule Deggendorf allerdings die Höhe der erforderlichen Baggermengen (Herstellungs- und Unterhaltsaufwand) für den flussbaulichen Ausbau des Streckenabschnitts Isarmündung–Winzer bei Vorgaben von 2,40 m bis 2,45 m Fahrrinnentiefe (RNW 97) bei einer durchgehenden Breite von ca. 65 m bis 70 m. Bereits Ronald Peter Hunziker vom Schweizer Ingenieurbüro Hunziker und Zarn, welches vom bayerischen Wirtschaftsministerium bzgl. der Erosionsproblematik in die Untersuchungen eingeschaltet wurde, hatte in Deggendorf darauf hingewiesen, dass die von der BAW angesetzten Baggermengen deutlich zu hoch sind. Zwischenzeitlich hat Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart in seiner neuesten für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie erstellten Studie nachgewiesen, dass die erforderlichen Baggermengen auch im Bereich Isarmündung/Winzer kein Hindernis für die Umsetzung seiner Machbarkeitsstudie darstellen. Vor diesem Hintergrund, stellt sich erneut die Frage, warum der BAW nicht der Auftrag erteilt wird, eine verbesserte Variante A nach den Vorgaben von Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart auszuarbeiten.

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Frage 4 ist zu bemerken, dass die vertieften Untersuchungen zum Donauausbau – nach ihrer Zielsetzung – ergebnisoffen zu führen sind. Nachdem sich Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, die Rhein-Main-Donau AG (RMD) und das BAW in der Vergangenheit immer für Staustufen ausgesprochen haben, missachtet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) aber seine Pflicht zur Unabhängigkeit, wenn als externe Gutachter nur ausgewiesene Befürworter der Staulösung, wie die Professoren Dr. Theodor Strobl, Universität München, Dr. Helmut Scheuerlein, Technische Universität Innsbruck, und Dr. Ernst Müller, Europäisches Entwicklungszentrum für Binnen- und Küstenschifffahrt, zugezogen werden, aber kein ausgewiesener Befürworter der flussbaulichen Alternative.

Zudem ist der betroffene Donauabschnitt mit den Donauauen Schutzgebiet im Sinne der Europäischen Naturschutzrichtlinien. Insofern wäre es zwingend erforderlich, dass das Bundesamt für Naturschutz im Rahmen des Untersuchungsprogramms beteiligt wird.

Dass zumindest in der Vergangenheit keineswegs ausreichende fachliche Kontakte mit dem Bundesamt für Naturschutz bestanden haben, ist zuletzt auf der Pressekonferenz des Präsidenten des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, am 25. Juli 2001 deutlich geworden. Der Präsident wies ausdrücklich darauf hin, dass der Staustufen-Ausbau gegen das Verschlechterungsverbot in der FFH-Richtlinie der EU verstoßen würde (siehe Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2001).

In der Antwort auf Frage 5 vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, die Kostenangaben für den Donauausbau und den Hochwasserschutz im Video und im Gemeinsamen Bericht von Bund und Bayern wären völlig identisch. Die Frage war allerdings nicht die nach den Gesamtkosten, sondern nach den unterschiedlichen Angaben bezüglich des Teils der Gesamtkosten, die in den zu vergleichenden Varianten auf den Hochwasserschutz fallen. Hier zeigen die von der Bundesregierung in der Antwort dargestellten Tabellen erneut, dass im Video die Hochwasserschutzkosten bei allen Varianten mit dem gleichen Betrag von 667 Mio. DM angesetzt wurden, während im Gemeinsamen Bericht von Bund und Bayern für jede Variante ein anderer Betrag bezüglich der anfallenden Hochwasserschutzkosten angegeben wurde.

Wir fragen die Bundesregierung erneut:

Fragen3

1

Wann wird der BAW der Auftrag erteilt werden, eine verbesserte Variante A nach den Vorgaben von Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart auszuarbeiten?

2

Beabsichtigt das BMVBW die bisherige Durchführung der vertieften Untersuchungen dadurch zu korrigieren, dass die Wasserbauexperten, die die flussbauliche Alternative befürworten, wie Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart und Prof. Harald Ogris sowie das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltbundesamt, bei der Auswertung der Gutachten zugezogen werden?

3

Warum wurden im Video die Hochwasserschutzkosten bei allen Varianten mit dem gleichen Betrag von 667 Mio. DM angesetzt, während im Gemeinsamen Bericht von Bund und Bayern für jede Variante ein anderer Betrag bezüglich der anfallenden Hochwasserschutzkosten angegeben wurde?

Berlin, den 13.Dezember 2001

Eva-Maria Bulling-Schröter Dr. Winfried Wolf Uwe Hiksch Roland Claus und Fraktion

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