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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

DNA-Identifizierung und Speicherung so erhobener Daten bei Ausländern (G-SIG: 14011733)

Definition der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Zusammenhang mit dem genetischen Fingerabdruck gem. Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Anwendung bei Straftaten nach § 92 Ausländergesetz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

28.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/528807. 02. 2001

DNA-Identifizierung und Speicherung so erhobener Daten bei Ausländern

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Januar 2001 nach Presseberichten (u. a. Frankfurter Rundschau, 19. Januar 2001) entschieden, dass der „genetische Fingerabdruck“ rechtskräftig verurteilter Straftäter gespeichert werden darf, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen wurden, die „mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen“ sind, den Rechtsfrieden „empfindlich stören“ und „das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich“ beeinträchtigen. (Az: 2 BvR 1741/99 u. a.)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Was sind gemäß DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und dem jetzt vorliegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Ansicht der Bundesregierung „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die „mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen“ sind?

2

Gehört dazu nach Ansicht der Bundesregierung auch der Verdacht auf mittelbare Falschbeurkundung bzw. auf Straftaten nach § 92 Ausländergesetz, z. B. gegen Asylbewerber?

3

Wenn nein, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um DNA-Identitätsfeststellungen, die sich auf den Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung bzw. auf den Vorwurf von Straftaten nach § 92 Ausländergesetz stützen, künftig zu verhindern?

Berlin, den 1. Februar 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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