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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Gravierende Mieterhöhungen in Eisenbahner-Wohnheimen (G-SIG: 14011768)

Anhebung der Wohnheimmieten für Eisenbahnpersonalunterkünfte und Pläne zur Verringerung des Bestands

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

09.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/537313. 02. 2001

Gravierende Mieterhöhungen in Eisenbahner-Wohnheimen

des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) ist zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Sie hat kürzlich eine „Konzernrichtlinie Möblierte Wohnunterkünfte“ für Unterkünfte in Wohnheimen beschlossen, auf die Tausende Eisenbahnerinnen und Eisenbahner der DB AG zur Ausübung ihrer Tätigkeit angewiesen sind. Die neue Richtlinie bedeutet in der Praxis deftige Mieterhöhungen von zum Teil mehr als 250 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die betroffenen Eisenbahnerinnen und Eisenbahner die Wohnheimmieten zusätzlich zu den Mieten ihrer Hauptwohnungen entrichten müssen.

Für die Betroffenen ergäbe eine Anhebung der Wohnheimmieten auf Vollkostenniveau die volle Bezahlung zweier Mieten. Eine in Aussicht gestellte Gewährung von Zuschüssen, befristet auf 24 Monate, ist kein geeigneter Ausgleich, weil soziale Belastungen damit in der Sache nicht vermieden, sondern lediglich zeitlich verschoben werden.

Beispiele zum Ausmaß der von der DB AG beabsichtigten Mieterhöhungen: Einzelzimmer-Unterkünfte kosten derzeit im Wohnheim Nordbahnhofstraße in Stuttgart 198 DM. Gemäß der neuen Konzernrichtlinie würden diese Unterkünfte dann bis zu 770 DM kosten, die in Kornwestheim 503 DM, in Stuttgart-Untertürkheim 563 DM, in Mannheim 527 DM und in Karlsruhe 467 DM, monatlich.

Beispiele zur Qualität der Eisenbahner-Wohnunterkünfte: Im Wesentlichen umfassen diese Wohnheim-Unterkünfte Mietflächen von nur etwa 15 Quadratmetern. Sie sind mit Möbeln ausgestattet, die zu einem nicht geringen Teil älter als 25 Jahre und in einem Zustand sind, der von den Mietenden als „sperrmüllmäßig“ bezeichnet wird. In Stuttgart-Untertürkheim handelt es sich beispielsweise um 70 Unterkünfte mit einem einzigen Duschraum für Männer und Frauen und mit nur einer gemeinsamen Küche. Bei den Unterkünften für die Männer handelt es sich dort mehr oder weniger um Schlafkojen. Zudem klagen die Bewohner der Wohnheim-Unterkünfte in Stuttgart-Untertürkheim über Kakerlaken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wurde die Bundesregierung als Eigentümerin von der DB AG über die „Konzernrichtlinie Möblierte Wohnunterkünfte“ und über die damit vorgesehene erhebliche Erhöhung der Mieten für Eisenbahner-Wohnunterkünfte in Kenntnis gesetzt?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, weshalb nicht?

2

Wie stellt sich die Bundesregierung als Eigentümerin der DB AG zu dem Vorwurf, die geplanten deutlich höheren Mieten seien – angesichts der Größe und Qualität der Eisenbahner-Wohnunterkünfte – als Mietwucher zu bezeichnen?

3

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für zweckmäßig, um sicher zu stellen, dass dienstlich erforderliche Wohnunterkünfte eines Unternehmens in Bundesbesitz sowohl in bewohnbarem Zustand als auch zu sozial verträglichen Preisen vermietet werden?

im Allgemeinen und

im Falle der Eisenbahner-Wohnunterkünfte

4

Welche Möglichkeiten nimmt die Bundesregierung als Eigentümerin wahr, das Unternehmen DB AG zu veranlassen, die mietrechtlichen Bestimmungen – insbesondere jene zur Erhöhung von Mieten – einzuhalten?

5

Sieht die Bundesregierung als Eigentümerin Möglichkeiten, das Unternehmen DB AG zu veranlassen, diese unsoziale Mieterhöhung zurückzunehmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, weshalb nicht?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die seitens der DB AG vorgesehenen, für die Mieterinnen und Mieter deutlich schlechteren Mietbedingungen bei Eisenbahner-Wohnunterkünften mit einer geplanten Verringerung der Zahl solcher Wohnungen und einer Reduzierung des Personalbestands der DB AG in Zusammenhang stehen, insbesondere

welche derzeitigen und welche künftigen Bemessungen des Personalbestands – bitte nach Bundesländern, DB-Betriebsteilen und -Einsatzstellen geordnet – liegen den Planzahlen der Eisenbahner-Wohnunterkünfte zugrunde und

welche Wohnunterkünfte bzw. welche Wohnheime – bitte nach Bundesländern, genauen Standorten und Wohnraumkapazitäten geordnet – sind künftig nicht vorgesehen?

Berlin, den 8. Februar 2001

Dr. Winfried Wolf Roland Claus und Fraktion

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