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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Reformierung des Betreuungsrechts und Freisetzung von Ressourcen für die Betreuungsarbeit (G-SIG: 14011873)

Erkenntnisse und Initiativen zur Strukturreform des Betreuungsrechts,praxisnähere Ausgestaltung, Konfliktbewältigung über "Vertrauens- und Vermittlungsstellen", Schaffung eines eigenständigen Berufsbildes für Berufsbetreuer

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

02.04.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/561619. 03. 2001

Reformierung des Betreuungsrechts und Freisetzung von Ressourcen für die Betreuungsarbeit

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Evelyn Kenzler, Sabine Jünger, Dr. Ruth Fuchs und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit dem Betreuungsgesetz (BtG) vom 12. September 1990, in Kraft getreten am 1. Januar 1992, wurde das rechtspolitische Ziel verfolgt, die Rechtsstellung psychisch kranker und körperlich, geistig oder seelisch behinderter Menschen zu verbessern. Das Betreuungsrecht soll betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewähren. Gleichzeitig soll ihnen auch ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglicht werden.

Seit geraumer Zeit wird von denjenigen, die mit dem neuen Recht arbeiten oder von ihm betroffen sind, die Sorge geäußert, dass die begrüßenswerten Ziele der Reform auf der vorhandenen gesetzlichen Grundlage nicht zufriedenstellend erreicht werden können. Vor allem wird beklagt, dass es nicht gelingt, eine ausreichende Zahl von qualifizierten Betreuerinnen und Betreuern zu gewinnen, um die Betroffenen ausreichend qualifiziert zu begleiten und zu beraten. Die Reform steht und fällt mit der Bereitschaft von engagierten und fachlich qualifizierten Personen, Betreuungen zu übernehmen.

Unklare Vorschriften über Entschädigung und Vergütung führen zu einer Vielzahl streitiger Rechtsfragen und zu einer uneinheitlichen Rechtsprechung. Die Zentrierung des Betreuungsrechts auf justitielle Verfahren und richterliche Entscheidungen macht seine Umsetzung, insbesondere durch ehrenamtlich Tätige, zu einer schwerfälligen und mühsamen Aufgabe und zu einer teuren Angelegenheit für die Länder.

Der Deutsche Bundestag und Bundesrat fassten noch in der letzten Legislaturperiode – anlässlich der Verabschiedung des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes – Beschlüsse zum grundsätzlichen Reformbedarf des Betreuungsrechts. Zur Erarbeitung eines Reformkonzeptes für das Betreuungsrecht wurden im Herbst 1999 eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts eingerichtet, danach Gespräche geführt und am 23. Oktober 2000 ein Entwurf eines Eckpunktepapiers zur Struktur des Betreuungsrechts vorgelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den derzeitigen Beratungsstand des vorliegenden Entwurfs eines Eckpunktepapiers zur Strukturreform des Betreuungsrechts der interfraktionellen Arbeitsgruppe vom 23. Oktober 2000?

2

Hat es zu dem Eckpunktepapier bereits Anhörungen der Bundesländer oder Fachverbände gegeben?

Wenn ja, mit welchen Bundesländern und Betreuungsorganisationen haben diese stattgefunden?

Wenn nein, wann und mit welchem Teilnehmerkreis sind solche Anhörungen vorgesehen?

3

Finden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Anhörungen unter Teilnahme der Fachöffentlichkeit statt?

Wie wird in diesem Zusammenhang die Auswahl getroffen, damit interessierte Verbände und Einzelpersönlichkeiten teilnehmen können?

4

Sind der Bundesregierung weiterführende Materialien, Papiere oder Aktivitäten auf Bundes- oder Länderebene bekannt, die nächste Schritte für die Vorbereitung und Einbringung gesetzlicher Initiativen zur Strukturreform des Betreuungsrechts befördern können?

5

Welches sind für die Bundesregierung die wichtigsten Bedenken, und worin sieht sie mögliche Übereinstimmungen und Annäherungspunkte der Bundesländer für eine Strukturreform des Betreuungsrechts im Zusammenhang mit vorliegendem Eckpunktepapier?

6

In welchem Zusammenhang zum Eckpunktepapier und zur Planung der Änderung des Betreuungsgesetztes steht die vom Bundesministerium der Justiz (3475/4-4/2000) in Auftrag gegebene Ausschreibung eines Forschungsvorhabens zum Thema „Rechtstatsächliche Untersuchung zu Qualität und Kosten der rechtlichen Betreuung“?

7

Ist mit dem Forschungsvorhaben beabsichtigt, dass die Gesetzesänderung aufgeschoben wird bis Forschungsergebnisse vorliegen, und wann werden nach Auffassung der Bundesregierung Forschungsergebnisse erwartet?

8

Wie ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die weitere zeitliche Planung für die Vorbereitung und Umsetzung einer Gesetzesreform des Betreuungsrechtes vorgesehen?

9

Wie soll nach Erkenntnis der Bundesregierung gesichert werden, dass das Betreuungsrecht praxisnäher ausgestaltet, das Verfahren entbürokratisiert und gleichzeitig die Betreuungsstruktur verbessert wird?

10

Welche Erkenntnisse und Auffassungen hat die Bundesregierung zur inhaltlichen Kontrolle einzelner Betreuer- und Betreuungsmaßnahmen und über die Schaffung von „Vertrauens- oder Vermittlungsstellen“ bei den Betreuungsbehörden zur Konfliktbewältigung zwischen Betroffenen und Betreuern?

11

Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung unter dem Aspekt, Betreuungen möglichst zu vermeiden, für solche Instrumente wie Vorsorgevollmachten, Verstärkung sozialer Hilfen und die gesetzliche Vertretungsvollmacht durch Angehörige?

12

Wie sollten nach Auffassung der Bundesregierung Berufsbetreuer und -betreuerinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Betreuungsvereinen und ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen

a) ausgebildet oder qualifiziert,

b) finanziell und materiell ausgestattet

c) und versicherungsrechtlich abgesichert sein,

um eine optimale individuelle und zugleich wirtschaftlich vertretbare Betreuung zu gewährleisten?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von Betreuern und Betreuungsvereinen vielfach beklagte enge Finanzlage im Betreuungswesen zu verbessern oder Schritte zur Umverteilung der Mittel zu unterstützen?

14

Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Schaffung

a) eines eigenständigen Berufsbildes für Berufsbetreuer und -betreuerinnen,

b) der Ausgestaltung entsprechender beruflicher Ausbildungsprofile, die sich besonders in den neuen Ländern herausgebildet haben, und

c) inwieweit und unter welchen Umständen hält sie solche Profile bundesweit für einführungsfähig?

Berlin, den 19. März 2001

Dr. Ilja Seifert Dr. Evelyn Kenzler Sabine Jünger Dr. Ruth Fuchs Roland Claus und Fraktion

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