Diskriminierungen behinderter Menschen in Beruf und Gesellschaft
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Heidemarie Ehlert, Dr. Evelyn Kenzler, Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Ruth Fuchs und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das am 11. Mai 2000 im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG, Bundestagsdrucksache 14/2667) hat die diskriminierende Regelung in § 40 Abs. 2 Ziffer 3 übernommen, dass eine Bestellung zum Steuerberater zu versagen ist, „wenn der Bewerber … infolge eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte oder wegen einer Sucht nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf des Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben“.
Dies wurde von den Behindertenverbänden massiv kritisiert. Der damalige Sprecher des Deutschen Behindertenrates (DBR), Walter Hirrlinger, verwies in einer Erklärung am 15. Mai 2000 darauf, dass „hier willkürlich behinderte Bürger, die qualifiziert die Steuerberaterprüfung bestanden haben, wegen ihrer Behinderung beruflich benachteiligt würden“. Die von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, vorgebrachte Argumentation, es handele sich um eine „Schutzvorschrift“ für den angehenden behinderten Steuerberater, bezeichnete Walter Hirrlinger als „eine schallende Ohrfeige für die Bemühungen der Behindertenverbände, Chancengleichheit in Beruf und Gesellschaft zu erreichen“.
Angesichts der öffentlichen Kritik sicherte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Ulrike Mascher, in der Bundestagsdebatte am 19. Mai 2000 (Plenarprotokoll 14/106 S. 9990) zu, „dass wir unabhängig von diesem Fall auch in anderen Berufsgesetzen prüfen werden, inwieweit darin einschränkende bzw. diskriminierende Regelungen für Schwerbehinderte (Hervorhebung im Originaltext) enthalten sind. Ich denke, dies ist ein guter Anlass, um nicht nur in Bezug auf die Steuerberater, sondern insgesamt in allen Berufsgesetzen … nachzuprüfen, ob sie Regelungen enthalten, die mit Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, der die Benachteiligung von Behinderten verbietet, übereinstimmen“. In diesem Zusammenhang verwies der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack, in der gleichen Bundestagsdebatte darauf, dass „all das in dem Gleichstellungsgesetz“ geregelt werden soll, an dem die Bundesregierung arbeite (Plenarprotokoll 14/106 S. 1998).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um eine systematische Überprüfung aller diskriminierenden Regelungen für Menschen mit Behinderungen in Berufsgesetzen durchzuführen und die erforderlichen Veränderungen zu veranlassen?
Welches Ressort in der Bundesregierung ist bei dieser Überprüfung federführend und welche Ergebnisse wurden bisher im Prozess der Überprüfung der Berufsgesetze erzielt?
In welchen Berufsgesetzen wurden diskriminierende Regelungen für Menschen mit Behinderungen festgestellt (bitte konkrete Auflistung)?
Welche Arten bzw. Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Berufsausübung wurden dabei festgestellt (bitte konkreten Überblick geben)?
Welche Erfordernisse zur Änderung von Berufsgesetzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung im Ergebnis der Überprüfung im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz – des Bundes, – der Länder?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um noch in der 14. Legislaturperiode Änderungen von Berufsgesetzen zu realisieren, die diskriminierende Regelungen für Menschen mit Behinderungen enthalten?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ein Bundesgleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetz gewährleisten, dass künftige Berufsgesetze keine diskriminierenden Regelungen mehr für Menschen mit Behinderungen beinhalten?
Wie ist der konkrete Stand der Erarbeitung eines Bundesgleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen?
Wann ist damit zu rechnen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegen wird?