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Kleine AnfrageWahlperiode 14Nicht abgeschlossen - Einzelheiten siehe Vorgangsablauf

Erhebung biometrischer Daten an der bayerisch-tschechischen Grenze (G-SIG: 14013053)

Bayerisches Modellvorhaben zur Datenerfassung

Fraktion

PDS

Datum

11.09.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/997011. 09. 2002

Erhebung biometrischer Daten an der bayerisch-tschechischen Grenze

der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Sendung „Im Kreuzfeuer“ (RTL) vom 31. August 2002 diskutierten der Bundesminister des Innern, Otto Schily, und Bayerns Innenminister Günther Beckstein über die Sicherheitslage in Deutschland und die Erfassung biometrischer Daten. Günther Beckstein kritisierte den bundesdeutschen Umgang mit der Erfassung biometrischer Daten als „langweilige Betulichkeit“ und berichtete von einem Modellvorhaben der bayerischen Landesregierung zur Erfassung biometrischer Daten an der bayerisch-tschechischen Grenze.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Seit wann ist der Bundesregierung dieses Modellvorhaben bekannt?

2

Auf welcher bundes- oder landesrechtlichen Grundlage findet diese Erhebung statt und/oder verstößt die bayerische Landesregierung damit nach Ansicht der Bundesregierung gegen bestehendes Recht?

3

Wenn ja, welche Schritte will die Bundesregierung gegen den Alleingang Bayerns unternehmen?

4

Wenn nein, wie ist die Äußerung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, in der Sendung zu verstehen, Bayern hätte das gar nicht machen dürfen?

5

Seit wann werden diese biometrischen Daten über welche Personen erhoben?

6

Durch wen werden die Daten erhoben?

7

Von wie vielen Personen wurden diese Daten bisher erhoben?

8

In welchem Maße ist der Bundesgrenzschutz an diesem Projekt beteiligt?

9

Welche und wie viele sonstige Bundesbedienstete sind auf wessen Anweisung an diesem Vorhaben beteiligt?

10

Wie geht die Datenerhebung und die Kontrolle vor Ort vor sich?

11

Wie wird auf eventuellen Widerstand gegen die Erfassung reagiert? Welche Zwangsmittel werden angewendet?

12

An welche Stellen werden die Daten übermittelt?

a) Wer hat Zugang zu den Daten?

b) Wozu werden diese Daten verwendet?

c) Wer speichert diese Daten wo, wie lange und zu welchem Zweck?

d) Auf welche Weise werden diese Daten für etwaige Übermittlungen verschlüsselt?

e) Welche ausländischen Behörden haben Zugriff auf diese Daten?

13

Welche Kosten sind mit der Erhebung verbunden und wer trägt diese?

14

a) Welche datenschutzrechtlichen Regelungen wurden nach heutiger Kenntnis der Bundesregierung vor der Durchführung dieses Modellversuchs geprüft?

b) Welche Stellungnahmen von amtlichen Datenschützern zu dieser Art biometrischer Erfassung und Kontrolle sind der Bundesregierung bekannt?

c) Wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund den bayerischen Vorstoß?

15

Inwiefern sind Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte mit dieser Erhebung befasst?

16

Sollte die Bundesregierung der Ansicht sein, dass die Erhebung ohne gesetzliche Grundlage stattgefunden hat, wie will sie die Vernichtung dieser erfassten Daten sicherstellen?

Berlin, den 3. September 2002

Petra Pau Roland Claus und Fraktion

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