Zulassungspraxis bei Pestiziden
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Kersten Naumann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 15. Januar 1999 nahm das französische Landwirtschaftsministerium die Zulassung des Pestizids „Gaucho“ zurück. Das betroffene deutsche Chemieunternehmen klagte vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht erfolglos. Im Januar 2000 bestätigte der französische Staatsrat das Verbot bis auf weiteres. Das Spritzmittel wird für das Absterben von 40 Prozent aller französischen Bienenvölker während der vergangenen 5 Jahre verantwortlich gemacht. „Gaucho“, das meistverkaufte Pestizid des o. g. Chemieunternehmens (weltweiter Umsatz 460 Mio. Euro), wurde in Frankreich seit 1994 im Sonnenblumenanbau eingesetzt.
Der Wirkstoff von „Gaucho“, Imidacloprid, wird in Deutschland unter dem Namen „Confidor“ vertrieben.
- Der französische Imkerverband Union-National d`Apiculteurs (UNAF), der 50 000 Imker vertritt, hatte vehement ein Verbot von „Gaucho“ gefordert.
- Imker aus ganz Frankreich protestierten gegen die Zulassung von „Gaucho“. Allein 800 Imker demonstrierten im Dezember 1998 unter dem Eiffelturm, um ein Verbot des Mittels zu erreichen.
- Naturschützer befürchten infolge des Rückgangs der Bienenpopulation das Aussterben von bis zu 30 000 Pflanzenarten.
Die Zulassung der französischen Aufsichtsbehörde ist besonders wichtig, da sie von zahlreichen afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern übernommen wird, die keine eigenen Aufsichtsbehörden unterhalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Wie beurteilen die deutschen Zulassungsbehörden die Gefährlichkeit von Imidacloprid, insbesondere für Bienenvölker?
Wie erklärt sich die unterschiedliche Zulassungspraxis in Deutschland und Frankreich?
Was unternimmt die Bundesregierung, um eine einheitliche Zulassungspraxis von Pestiziden in der EU zu fördern?