Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention II
der Abgeordneten Carsten Hübner, Sabine Jünger, Ulla Jelpke, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Gegen den Widerstand der damaligen Opposition aus SPD, GRÜNEN und PDS wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der deutschen Bundesregierung bei der Ratifizierung 1992 mit einer Vorbehaltserklärung versehen, die u. a. die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen erheblich einschränkt. Die Vorbehalte sind auch nach dem Eintritt von SPD und GRÜNEN in die Regierung bislang nicht zurückgenommen worden, obwohl dies vom Deutschen Bundestag wiederholt angemahnt worden ist (Beschluss des Deutschen Bundestags zu Bundestagsdrucksachen 14/1681 und 14/4884).
Am 16. Mai 2000 erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 14/3359) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Abgeordneten Sabine Jünger, sie befinde sich in der Frage einer Rücknahme der Vorbehaltserklärung im Stadium der Prüfung und intensiven Abstimmung.
In einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im März 2001 erwähnte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern (BMI), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, dass eine Rücknahme der Vorbehalte im BMI nicht mehr Thema sei. Das BMI sei der Auffassung, dass eine einheitliche Auffassung zwischen Bund und Ländern in dieser Frage unverzichtbar sei. Da eine solche Einigung jedoch nicht zu erreichen gewesen wäre, sei die weitere Thematisierung der Frage zwischen Bund und Ländern beendet worden. Dies sei bereits im Herbst 2000 der Fall gewesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
In welcher Weise ist die Bundesregierung seit ihrer Antwort vom 16. Mai 2000 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS tätig geworden, um dem Bundestagsbeschluss vom 30. September 1999 zu entsprechen und die Vorbehalte zur Kinderkonvention zurückzunehmen und mit wem wurden welche Abstimmungen vorgenommen?
Welches Ministerium ist für die Rücknahme der Vorbehalte formal zuständig? Welchem Ministerium obliegt in dieser Frage die Federführung? Welche Position vertreten die verschiedenen mit der Frage befassten Ressorts?
Gab es Abstimmungen zwischen Bund und Ländern und wie sahen diese aus? Wurde die Frage einer Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention auf den Konferenzen der Innenminister erörtert? Wenn nein, warum nicht?
a) Wann, durch wen und in welcher Weise wurden zwischen Bund und Ländern Verhandlungen in dieser Frage aufgenommen?
b) Was war Ziel dieser Verhandlungen?
c) Wie lange wurden diese Verhandlungen geführt?
d) Welche Position vertrat das BMI bei den Verhandlungen mit den Ländern?
e) Welche Positionen wurden von den Bundesländern vertreten? Gab es unterschiedliche Auffassungen zur Rücknahme der Vorbehalte, und wenn ja, welche und von welchen Ländern wurden sie vertreten?
f) Wann, aus welchem Anlass und durch wen wurden die Verhandlungen abgebrochen?
Weshalb ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern in der Frage der Rücknahme der Vorbehalte gegenüber einem internationalen Abkommen erfolgen muss? Mit welcher rechtlichen Grundlage begründet sie dies?
Sind die Bemühungen um eine Rücknahme der Vorbehalte zur Kinderkonvention von der Bundesregierung mittlerweile offiziell eingestellt worden? Wenn ja, warum? Warum wurde der Deutsche Bundestag über die Einstellung der Bemühungen im BMI um eine Rücknahme der Vorbehalte nicht informiert?
Welche weiteren Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Aufforderungen des Deutschen Bundestages zur Rücknahme der Vorbehalte nachzukommen?