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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

"Betreuung" von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von "Knastkameradschaften" und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug (G-SIG: 14011970)

Art und Umfang der "Betreuung" Gefangener durch die "Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) und anderer rechtsextremer Organisationen, Maßnahmen gegen die HNG, Aktivitäten rechtsextremer Gefangener und Gegenmaßnahmen der Justizvollzugsanstalten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

22.05.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/594904. 05. 2001

„Betreuung“ von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von „Knastkameradschaften“ und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Zahl inhaftierter Rechtsextremisten wuchs auch die Bedeutung der Gefangenenbetreuung und -hilfe durch rechtsextremistische Organisationen.

Die „Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.“ (HNG) spielt dabei noch immer eine zentrale Rolle. Aufgrund ihrer Funktion, inhaftierte Rechtsextremisten weiter in der Szene zu halten und sie in ihren Überzeugungen zu bestärken, und ihrem Einsatz für rechtsextremistische Gewalttäter wird sie seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet.

Neben der HNG existierten in den neunziger Jahren u. a. das „Internationale Hilfskomitee für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige e. V.“ (IHV), die „Gefangenenhilfe der Nationalen e. V.“, das „Kameradschaftswerk für nationale Gefangene“ der NPD, in Österreich die „Nationalfreiheitliche Gefangenenhilfe“.

Daneben gewinnt die Bildung von „Knastkameradschaften“ an Bedeutung.

Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Spremberg beobachtet diesbezüglich, „dass versucht wird, Kameradschaften hier, auch gerade im Jugendvollzug, […] auszubilden und zu verstärken.“ (Panorama, 22. Juni 2000)

Mit der Betreuung von Gefangenen durch rechtsextremistische Organisationen und der Bildung von „Knastkameradschaften“ wird das Ziel verfolgt, die inhaftierten Gefangenen zu organisieren, sie in die rechtsextreme Szene einzubinden und sie im Umgang mit Behörden und dem Personal der Justizvollzugsanstalten politisch im rechtsextremen Sinne zu schulen.

Beobachtet werden kann darüber hinaus der Versuch von rechtsextremen Inhaftierten, auch „unpolitische“ Inhaftierte zu beeinflussen und ausländische und andersdenkende Gefangene einzuschüchtern. Mit den Organisationen rechtsextremer Inhaftierter und deren Betreuung durch rechtsextreme Organisationen wird versucht, im Knast neue Mitglieder für die rechtsextreme Szene im Knast zu gewinnen.

Angesichts des in einigen Justizvollzugsanstalten prozentual sehr hohen Anteils rechtsextremer Inhaftierter – der Anteil der Inhaftierten aus dem rechten Spektrum in der JVA Spremberg etwa beträgt laut „Panorama“ fast dreißig Prozent (Panorama, 22. Juni 2000) – und dem Grad ihrer Organisation – der Sozialtherapeut der JVA Spremberg antwortet auf die Frage von Panorama: „Ich denke, die Rechtsradikalen, die hier in der Anstalt sind, sind auch gut organisiert. […].“ – sind derartige Befürchtungen durchaus berechtigt.

Ein Mitarbeiter des Justizministeriums in Niedersachsen äußerte sich in der Panorama-Sendung vom 22. Juni 2000 entsprechend:

„Denn so eine Anstalt darf einfach nicht in den Ruf kommen, also eine Drehscheibe für rechtsextremes Gedankengut zu sein oder aber auch ein Schulungszentrum, wo dann Gefangene beeinflusst werden, dass sie anschließend für die rechtsextreme Szene wunderbar mit einzusetzen sind.“

Über die aktuelle Bedeutung und Arbeitsweise rechtsextremer Organisationen zur Gefangenenbetreuung wie auch über die Aktivitäten rechtsextremer Inhaftierter in den Justizvollzugsanstalten liegen der Öffentlichkeit derzeit jedoch vergleichsweise geringe und nur wenig aktuelle Informationen vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wie viele Rechtsextremisten bzw. nach rechtsextremen Straftaten Verurteilte sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert, und wie hat sich die Zahl der inhaftierten Rechtsextremisten seit 1997 bis heute entwickelt (bitte gesondert nach inhaftierten Straftätern und Straftäterinnen und Bundesländern aufführen)?

2

Wie hoch ist der Prozentsatz rechtsextremistischer Inhaftierter in den einzelnen Justizvollzugsanstalten (bitte nach Justizvollzugsanstalten und Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist der Prozentsatz rechtsextremistischer Inhaftierter unter 21 Jahren (bitte nach Justizvollzugsanstalten und Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele inhaftierte Rechtsextremisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der HNG organisiert bzw. werden in welchen Haftanstalten von der HNG betreut (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie gestaltet sich konkret die Betreuung der Gefangenen durch die HNG?

a) Welche Betreuung durch die HNG erfahren die Gefangenen außer dem Führen von Briefwechseln?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die HNG die von ihr betreuten Gefangenen mit rechtsextremistischem Propagandamaterial versorgt?

6

Verfügt die Bundesregierung über Informationen oder Berichte darüber, dass die Hemmschwelle, eine rechtsextremistische Straftat zu begehen, angesichts der zu erwartenden Betreuung durch die HNG oder eine andere rechtsextreme Organisation zur Betreuung rechtsextremer Inhaftierter möglicherweise herabgesetzt werden könnte ?

7

Wie viele Mitglieder hat die HNG?

a) Welche Entwicklung bei den Mitgliederzahlen der HNG ist seit 1997 bis heute zu beobachten?

b) Worauf führt die Bundesregierung Veränderungen in den Mitgliederzahlen zurück?

8

Wie hoch ist die Auflage der HNG-Nachrichten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9

Wie finanziert sich die HNG?

10

Verfügt die HNG über Verbindungen zur NPD?

Wenn ja, welcher Art sind diese Verbindungen (gegenseitige Unterstützung finanzieller oder organisatorischer Art, Verbindungen über Mitgliedschaften in beiden Organisationen, gemeinsame Durchführung von Veranstaltungen, Demonstrationen etc.)?

11

Hat die HNG Verbindungen zu anderen rechtsextremen Parteien oder Organisationen?

Wenn ja, welcher Art sind diese Verbindungen (Verbindungen über Mitgliedschaften in beiden Organisationen, gemeinsame Durchführung von Veranstaltungen, Demonstrationen etc.)?

12

Aus welchen rechtsextremistischen Zusammenhängen und Organisationen rekrutiert sich die Mitgliedschaft der HNG?

13

Wie hoch ist der Anteil von ehemaligen Mitgliedern inzwischen verbotener Organisationen innerhalb der HNG-Mitgliedschaft?

Aus welchen verbotenen Organisationen rekrutieren sich HNG-Mitglieder?

14

Welche Bedeutung hat die HNG als Sammelbecken oder Bindeglied für Rechtsextremisten aller Richtungen?

15

Welche Bedeutung haben die HNG bzw. die HNG-Nachrichten im Rahmen der „Anti-Antifa“-Kampagne?

16

Welche Schritte hält die Bundesregierung angesichts der Bedeutung und Aufgabenstellung der HNG für erforderlich, den Aktivitäten der HNG entgegenzuwirken bzw. überlegt die Bundesregierung, konkrete Schritte gegen die HNG zu unternehmen?

17

Wie viele „Knastkameradschaften“ gibt es seit 1997 nach Informationen der Bundesregierung in den Haftanstalten der einzelnen Bundesländer (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

18

Wie gestaltet sich konkret die Betreuung bzw. Unterstützung der rechtsextremen Inhaftierten durch die „Knastkameradschaften“?

19

Welche weiteren Aktivitäten neben der Betreuung rechtsextremer Inhaftierter (beispielsweise „Schulungen“ anderer Inhaftierter, Herausgabe von Zeitschriften o. Ä.) entfalten die „Knastkameradschaften“ ?

20

Durch wen oder durch welche Organisationen aus dem rechtsextremistischen Spektrum wird die Bildung von „Knastkameradschaften“ gefördert?

21

Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über diese „Knastkameradschaften“ ?

22

Welche Schritte hält die Bundesregierung für erforderlich, den zunehmenden Aktivitäten von „Knastkameradschaften“ entgegenzuwirken bzw. überlegt die Bundesregierung, konkrete Schritte gegen die Bildung und die Aktivitäten von „Knastkameradschaften“ zu unternehmen?

23

a) Wie viele rechtsextreme Inhaftierte werden seit 1997 von Organisationen betreut, die in früheren Jahren in der Betreuung rechtsextremistischer Inhaftierter aktiv waren, beispielsweise das „Internationale Hilfskomitee für nationale politische Verfolgte und deren Angehörige e. V.“, die „Gefangenenhilfe der Nationalen e. V.“, das „Kameradschaftswerk für nationale Gefangene“ der NPD, in Österreich die „Nationalfreiheitliche Gefangenenhilfe“, soweit diese noch existieren (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)?

b) Wie gestaltet sich konkret die Betreuung bzw. Unterstützung der rechtsextremen Inhaftierten durch diese Organisationen (bitte für jede Organisation einzeln darstellen)?

24

Welche weiteren organisierten Gruppen auf Bundes- und Landesebene, die sich mit der Betreuung inhaftierter Rechtsextremer befassen, existieren nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit?

a) Wie viele rechtsextreme Inhaftierte werden seit 1997 von diesen Organisationen betreut (bitte nach Organisationen und Jahren aufschlüsseln)?

b) Wie gestaltet sich konkret die Betreuung bzw. Unterstützung der rechtsextremen Inhaftierten durch diese Organisationen (bitte für jede Organisation einzeln darstellen)?

25

Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die verschiedenen rechtsextremistischen Gefangenenorganisationen in Konkurrenz zueinander oder gibt es eine Zusammenarbeit?

Wenn es eine Zusammenarbeit gibt, welche Organisation übernimmt dabei koordinierende Aufgaben?

26

Welche Schritte hält die Bundesregierung für erforderlich, den Aktivitäten dieser Organisationen und Vereine entgegenzuwirken bzw. überlegt die Bundesregierung, konkrete Schritte gegen die Aktivitäten dieser Organisationen und Vereine zu unternehmen?

27

Hat sich das Bundesminsterium der Justiz in Zusammenarbeit mit den Justizministerien der Länder seit 1997 im Zusammenhang mit der Existenz und den Aktivitäten von Organisationen, die rechtsextreme Inhaftierte betreuen, befasst?

Wenn ja, in welcher Weise und mit welchen Konsequenzen?

28

Werden rechtsextreme Inhaftierte infolge der Betreuung durch eine der o. g. Organisationen in ihrer rechtsextremistischen Weltanschauung gefestigt?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

29

Wirkt sich die Betreuung durch eine der o. g. Organisationen auf den politischen Zusammenhalt der rechtsextremen Inhaftierten in den Haftanstalten aus?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

30

Werden rechtsextreme Inhaftierte durch die Betreuung durch eine der o. g. Organisationen noch während ihrer Inhaftierung oder nach der Haftentlassung fester in rechtsextreme Organisationen und Strukturen eingebunden?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

31

Steht die Betreuung rechtsextremer Inhaftierter durch eine der o. g. Organisationen dem Resozialisierungsziel entgegen?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

32

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass ausstiegswillige rechtsextreme Inhaftierte infolge der Betreuung durch eine der o. g. Organisationen von einem Ausstieg aus der rechtsextremen Szene abgehalten werden?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

33

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass organisierte rechtsextreme Inhaftierte in den Haftanstalten neue Mitglieder oder Sympathisanten gewinnen oder werben?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

34

Üben organisierte rechtsextreme Inhaftierte Druck auf weniger oder gar nicht organisierte rechte oder rechtsextreme Inhaftierte aus?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

35

Sind der Bundesregierung verbale und/oder körperliche Übergriffe von inhaftierten Rechtsextremen auf ausländische Gefangene seit 1997 bis heute bekannt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, um welche konkreten Fälle handelt es sich und waren von o. g. Organisationen betreute Inhaftierte beteiligt?

Wie sind solche Übergriffe zu verhindern?

36

Sind der Bundesregierung verbale und/oder körperliche Übergriffe von inhaftierten Rechtsextremen auf „andersdenkende“ Gefangene seit 1997 bis heute bekannt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, um welche konkreten Fälle handelt es sich und waren von o. g. Organisationen betreute Inhaftierte beteiligt?

Wie sind solche Übergriffe zu verhindern?

37

Welche NS-Symbole, NS-Devotionalien, Fahnen, T-Shirts mit aufgedruckten Nazi-Emblemen oder mit dem Kopf des ehemaligen Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß konnten in den Jahren von 1997 bis heute bei rechtsextremen Inhaftierten nach Zellenrazzien beschlagnahmt bzw. im Vorfeld angehalten werden (bitte einzeln auflisten)?

38

Welche Flugblätter, Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren und/oder Bücher mit rechtsextremem Inhalt konnten in den Jahren von 1997 bis heute bei rechtsextremen Inhaftierten nach Zellenrazzien beschlagnahmt bzw. im Vorfeld angehalten werden (bitte einzeln auflisten)?

39

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass inhaftierte Rechtsextreme aus den Haftanstalten heraus Propaganda betreiben?

Wenn ja, welche Rolle spielen dabei o. g. Organisationen, insbesondere die HNG und die „Knastkameradschaften“?

Wenn ja, wie ist dem zu begegnen?

40

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass rechtsextreme Inhaftierte aus Haftanstalten heraus für rechtsextremistische Zeitschriften und/oder Zeitungen schreiben?

Wenn ja, für welche?

Wie ist dem zu begegnen?

41

Wie viele und welche rechtsextremistischen „Knast-Zeitungen“ gibt es seit 1997 (bitte nach Justizvollzugsanstalten und Jahren aufschlüsseln)?

42

Wie viele und welche von inhaftierten Rechtsextremen seit 1997 bis heute im Strafvollzug begangenen Straftaten sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

Wie ist dem zu begegnen?

43

Verfügt die Bundesregierung über Informationen oder Berichte, wie die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten den Aktivitäten rechtsextremer Inhaftierter begegnen?

Wird dafür Sorge getragen, dass die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten über die Aktivitäten rechtsextremer Inhaftierter und über deren Betreuung durch rechtsextreme Organisationen informiert werden?

Existieren Schulungskurse, um die Bediensteten im Umgang mit rechtsextremen Inhaftierten auszubilden?

Berlin, den 19. April 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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