„Betreuung“ von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von „Knastkameradschaften“ und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug (Nachfrage)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage „,Betreuung‘ von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von ‚Knastkameradschaften‘ und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug“ (Bundestagsdrucksache 14/5949) vom 4. Mai 2001 fragten wir eingangs:
„Wie viele Rechtsextremisten bzw. nach rechtsextremen Straftaten Verurteilte sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert, und wie hat sich die Zahl der inhaftierten Rechtsextremisten seit 1997 bis heute entwickelt (bitte gesondert nach inhaftierten Straftätern und Straftäterinnen und Bundesländern aufführen)?“
Die Bundesregierung beantwortete diese Frage nicht und begründete dies wie folgt: „Nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Durchführung des Strafverfahrens (von wenigen Ausnahmen abgesehen), die Strafvollstreckung sowie der Strafvollzug den Ländern. Der Bundesregierung liegt statistisches Material zu der aufgeworfenen Frage nicht vor.“ (Bundestagsdrucksache 14/6131)
1996 richtete die Gruppe der PDS in der Kleinen Anfrage „Betreuung von Gefangenen durch rechtsextremistische Organisationen und Bildung von ‚Knastkameradschaften‘“ (Bundestagsdrucksache 13/4523) eine im Wortlaut fast identische Frage an die damalige Bundesregierung:
„Wie viele Rechtsextremisten sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert, und wie hat sich die Zahl der inhaftierten Rechtsextremisten seit dem zweiten Quartal 1994 bis heute entwickelt (bitte gesondert nach inhaftierten Straftätern und -täterinnen und Bundesländern aufführen)?“
Die damalige Bundesregierung vermochte die Frage wie folgt zu beantworten: „Die Zahl der inhaftierten Rechtsextremisten wird bundesweit nicht gesondert erhoben. Angaben liegen daher nicht vor. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 30. Dezember 1994, Bundestagsdrucksache 13/156, verwiesen. Nach Erhebungen der Landesjustizverwaltungen über einschlägige Strafverfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten wurden 1994 294 Personen und im ersten Halbjahr 1995 60 Personen zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Wie viele dieser Entscheidungen in Rechtskraft erwachsen sind und derzeit vollstreckt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“ (Bundestagsdrucksache 13/4807)
Die amtierende Bundesregierung beantwortete auch die Frage 42 nach der Zahl der „von inhaftierten Rechtsextremen seit 1997 bis heute im Strafvollzug begangenen Straftaten“ (Bundestagsdrucksache 14/5949) nicht und begründete dies mit dem Verweis auf die Antwort zu den Fragen 1 (s. o.) und 16.
In der Antwort auf die Frage 16 erklärt sie:
„Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Bund und Länder haben sich u. a. eingehend auf der 19. Bund/Ländertagung der ‚Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt‘ (IGR) am 27./28. September 2000 in Eisenach mit der Frage auseinander gesetzt, ob es eine Verfestigung rechtsextremistischer Strukturen über in Deutschland einsitzende Strafgefangene gibt. Die anwesenden Länder haben übereinstimmend darauf hingewiesen, dass es solche Strukturen nicht gebe und insbesondere die Betreuung durch die HNG in den Vollzugsanstalten keine nennenswerte Rolle spiele. Darüber hinaus hat sich der Strafvollzugsausschuss der Länder auf seiner 92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen auch auf Wunsch des Bundesministeriums der Justiz mit der Behandlung von rechtsextremistischen Straftätern im Justizvollzug befasst. Dort hat sich gezeigt, dass das Problembewusstsein bei allen Ländern ausgeprägt ist.“ (Bundestagsdrucksache 14/6131)
In der schon genannten Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS von 1996 (Bundestagsdrucksache 13/4523) wurde auch diese Frage nach der Zahl der „von inhaftierten Rechtsextremen [...] begangene[n] Straftaten“ schon einmal fast wortidentisch gestellt.
Die damalige Bundesregierung antwortete:
„Im Rahmen des ‚Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen‘ wurden dem Bundeskriminalamt für 1994 und 1995 insgesamt 41 Straftaten mit rechtsextremistischer Motivation gemeldet, welche von Häftlingen in Justizvollzugsanstalten begangen wurden. Hierbei handelt es sich um zwei Körperverletzungsdelikte (jeweils in Sachsen-Anhalt), fünf Fälle von Volksverhetzung (zwei Fälle in Berlin und jeweils ein Fall in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt), 34 sog. Propagandadelikte (§§ 86, 86a StGB) (zehn Straftaten in Sachsen-Anhalt, fünf Straftaten in Hamburg, vier Straftaten in Brandenburg, jeweils drei Straftaten in Berlin, Sachsen und Thüringen, jeweils eine Straftat in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern).“ (Bundestagsdrucksache 13/4807)
Schließlich fragten wir im Mai dieses Jahres in der Frage 23 a) und b) u. a. nach der österreichischen Gefangenenhilfsorganisation „Nationalfreiheitliche Gefangenenhilfe“ (Bundestagsdrucksache 14/5949). Die Bundesregierung begründete die Nichtbeantwortung dieser Frage damit, dass ihr „über österreichische Organisationen [...] eine Aussage nicht möglich“ sei. (Bundestagsdrucksache 14/6131)
Auch 1996 fragten wir die Bundesregierung schon nach der „Nationalfreiheitlichen Gefangenenhilfe“, deren finanzieller Unterstützung auch von inhaftierten Rechtsextremisten in der Bundesrepublik Deutschland und Kontakten zu bundesdeutschen Gefangenenorganisationen und Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum. Die Antwort damals:
„Die ‚Nationalfreiheitliche Gefangenenhilfe‘ wurde in der Publikation ‚Top Secret‘ (Nr. 1/95) von dem österreichischen Neonazi Walter Ochsenberger als neugegründete Organisation mit Sitz in Lochau vorgestellt. Über Kontakte zu deutschen Gefangenenhilfsorganisationen und Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum ist lediglich bekannt, dass Walter Ochsenberger in den ‚Nachrichten der HNG‘ einen Artikel veröffentlichte.“ (Bundestagsdrucksache 13/4807)
Mit dem Verweis auf die Antwort zu Frage 1 werden sieben, mit dem Verweis auf die Antworten zu den Fragen 1 und 16 werden zehn, mit dem Verweis auf die Antwort zu Frage 16 werden zwei Fragen von der Bundesregierung nicht beantwortet, d. h. 19 von insgesamt 43 Fragen bleiben unbeantwortet.
Angesichts dessen und aufgrund der Tatsache, dass Medien über weitaus detailliertere und umfassendere Informationen über die Aktivitäten inhaftierter Rechtsextremisten als die Bundesregierung verfügen, entstand bei uns der Eindruck eines gewissen Desinteresses seitens der Bundesregierung an dem Problem rechtsextremistischer Aktivitäten in den Gefängnissen.
Während der Bundesregierung keine Erkenntnisse über von rechtsextremen Inhaftierten in den Vollzugsanstalten begangene Straftaten, über in den Vollzugsanstalten vertriebene rechtsextreme Propaganda, über rechtsextreme „Knast-Zeitungen“, über rechtsextremistische „Knastkameradschaften“, über Bedrohung anderer Gefangener, über Angriffe auf Mitgefangene, über Einschüchterung Ausstiegswilliger, über das Werben neuer Mitglieder für rechtsextremistische Organisationen u. v. m. vorliegen oder sie diese nicht mitteilt, zeigen sich Medien äußerst besorgt über die Situation in den Justizvollzugsanstalten.
So berichtete etwa „Panorama“ in der Sendung „Hass und Hakenkreuze – Nazi-Hetze aus dem Knast“ vom 22. Juni 2000, dass „der Kontakt zwischen den rechtsextremen Aktivisten und den Gewaltverbrechern im Knast [...] generalstabsmäßig organisiert [sei]. Die Hilfsorganisation für nationale Gefangene, HNG, betreut die Inhaftierten und schleust deren Kampfschriften aus dem Knast.“
Der Polizistenmörder K. D. beispielsweise agitiere fleißig aus seiner Zelle im Lübecker Gefängnis heraus und veröffentliche regelmäßig seine rechtsextreme Propaganda in Nazi-Blättern wie dem „Hamburger Sturm“.
In der JVA Spremberg gehe Nazi-Propaganda offenbar ebenso problemlos ein und aus, rechtsextreme Zeitungen, Musik und anderes Nazimaterial kursierten in den Gefängnissen weitgehend ungehindert.
In Hameln gäbe es sogar eine eigene „Knast-Zeitung“, die Nazi-Postille „Reaktion 88“.
Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sagte gegenüber „Panorama“, er könne nicht ausschließen, „dass das Wissen um die politische Betreuung in einer Haftanstalt, das Wissen um einen gewissen Kultstatus, den man erreichen kann durch die Nennung in diesen Publikationen [gemeint sind die HNG-Nachrichten], die Hemmschwelle für Gewalttaten in der rechten Szene möglicherweise herabsetzen könnte.“
Fragen nach derartigen Vorkommnissen beantwortete die Bundesregierung in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage mit dem Hinweis auf Länderzuständigkeiten weitgehend nicht, oder sie verwies auf die 19. Bund/Ländertagung der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) am 27./28. September 2000 in Eisenach sowie auf die 92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie begründet die Bundesregierung, dass der alten Bundesregierung Zahlen und Informationen vorliegen, die der neuen Bundesregierung nicht zugänglich sind?
Hat die amtierende Bundesregierung keinen Zugang zu Erhebungen der Landesjustizverwaltungen?
a) Wenn ja, warum nicht?
b) Wenn doch, warum wertet sie diese nicht zur Beantwortung von Kleinen Anfragen aus bzw. warum teilt sie Ergebnisse aus diesen Erhebungen in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage nicht mit?
Werden im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen Straftaten, die von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten begangen werden, nicht mehr gemeldet?
a) Wenn ja, warum nicht?
b) Wenn doch, warum teilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Meldungen in der Beantwortung von Kleinen Anfragen nicht mit?
Warum war der damaligen Bundesregierung in der 13. Legislaturperiode eine Aussage über die österreichische Gefangenenhilfsorganisation „Nationalfreiheitliche Gefangenenhilfe“ noch möglich, während der derzeit amtierenden Bundesregierung eine solche Aussage nach eigenem Bekunden nicht möglich ist?
Zu welchen Ergebnissen ist die 19. Bund/Ländertagung der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) am 27./28. September 2000 in Eisenach über die Aktivitäten von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten gekommen (Verteilung von Propagandamaterialien, Einschüchterung und Bedrohung anderer Gefangener, Angriffe auf andere Gefangene etc.)?
Zu welchen Ergebnissen ist die 19. Bund/Ländertagung der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) am 27./28. September 2000 in Eisenach über organisatorische Strukturen von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten gekommen?
Welche Beschlüsse sind auf der 19. Bund/Ländertagung der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) am 27./28. September 2000 in Eisenach gefasst worden?
Sind die Ergebnisse der 19. Bund/Ländertagung der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „,Betreuung‘ von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von ‚Knastkameradschaften‘ und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug“ (Bundestagsdrucksache 14/5949) herangezogen worden?
Auf welche Untersuchungen und Informationen stützen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder ihre Einschätzung, dass es rechtsextremistische Strukturen von in Deutschland inhaftierten Strafgefangenen nicht gebe und insbesondere die Betreuung durch die HNG in den Vollzugsanstalten keine nennenswerte Rolle spiele?
Auf welchen Sitzungen der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewalt“ (IGR) seit ihrem Bestehen wurde über rechtsextreme Inhaftierte, deren Aktivitäten in den Justizvollzugsanstalten und ihre organisatorischen Strukturen beraten?
a) Zu welchen Ergebnissen kam man auf diesen Sitzungen (bitte für jede Sitzung einzeln darstellen)?
b) Welche Beschlüsse wurden auf diesen Sitzungen gefasst (bitte für jede Sitzung einzeln darstellen)?
Zu welchen Ergebnissen ist der Strafvollzugsausschuss der Länder auf seiner 92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen über die Aktivitäten von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten gekommen (Verteilung von Propagandamaterialien, Einschüchterung und Bedrohung anderer Gefangener, Angriffe auf andere Gefangene etc.)?
Zu welchen Ergebnissen ist der Strafvollzugsausschuss der Länder auf seiner 92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen über organisatorische Strukturen von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten gekommen?
Welche Beschlüsse sind vom Strafvollzugsausschuss der Länder auf seiner 92. Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2000 in Friedrichshafen gefasst worden?
Sind die Ergebnisse der 92. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Länder zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „,Betreuung‘ von Gefangenen durch rechtsextreme Organisationen, Bildung von ‚Knastkameradschaften‘ und Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug“ (Bundestagsdrucksache 14/5949) herangezogen worden?
Wurden rechtsextreme Strukturen in den Justizvollzugsanstalten und Aktivitäten rechtsextremer Inhaftierter auf den letzten Tagungen der Innenministerkonferenz thematisiert?
a) Wenn ja, auf welchen?
b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
c) Wenn nein, ist es beabsichtigt, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Tagungen der Innenministerkonferenz zu setzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von „Panorama“ geäußerte Sorge über Aktivitäten von rechtsextremen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die HNG – wie „Panorama“ berichtet – rechtsextreme „Kampfschriften“ aus den Haftanstalten herausschleust?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung angesichts der von „Panorama“ berichteten Aktivitäten rechtsextremer Inhaftierter in den Justizvollzugsanstalten die fast alleinige Länderzuständigkeit noch für angemessen?
Reagiert die Bundesregierung unter Umständen auf Medienberichterstattungen wie im o. g. Fall und verstärkt ihre Aktivitäten in diesen Bereichen?
a) Wenn ja, in welchen Fällen, in denen es sich um Probleme mit Rechtsextremismus handelte, kam dies in der Vergangenheit vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund von 93 tatsächlich oder zu vermutenden rechtsextrem und fremdenfeindlich motivierten Tötungsdelikten seit 1990 und allein 998 rechtsextremer Gewalttaten im Jahr 2000 das Potential rechtsextrem orientierter Gefängnisinsassen?
Will die Bundesregierung dem Problem rechtsextremer Aktivitäten und Strukturen in den Justizvollzugsanstalten in Zukunft mehr Aufmerksamkeit zuteil werden lassen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Will die Bundesregierung vor dem Hintergrund anwachsender rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten in diesem Bereich in Zukunft verstärkt aktiv werden?
a) Wenn ja, auf welche Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?