Privatfinanzierter Straßenbau
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach der Verabschiedung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) im Jahre 1994 wurden zahlreiche Projekte zur privaten Vorfinanzierung von neuen Straßenbauten ins Auge gefaßt. Nachdem Bundesrechungshof und Landesrechungshöfe heftige Kritik an dieser Verschiebung von Schulden auf spätere Haushaltsjahre vorgebracht hatten, erklärte der damalige Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, daß die private Vorfinanzierung auf 12 Pilotprojekte beschränkt bleiben werde. Im Frühjahr 1998 verkündete Bundesminister Matthias Wissmann jedoch überraschend, weitere 15 Projekte dieser Art durchzuführen, bei denen sogar noch im laufenden Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden solle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
a) Hält die Bundesregierung an der Position fest, daß es keinen weiteren privatfinanzierten Straßenbau geben soll?
b) Hält sie ggf. das Konzessions- oder das Betreibermodell für geeigneter?
Hält die Bundesregierung an dem vom seinerzeitigen Bundesminister Matthias Wissmann angekündigten Bau der zusätzlichen 15 Konzessionsprojekte B 30, OU Baindt–Ravensburg; B 2, OU Kaisheim; B 173, OU Selbitz; B 426, OU Oberramstadt; B 82, OU Schladen; B 83, OU Blankenau; B 51, OU Münster; B 10 bei Pirmasens; B 51 bei Besseringen; B 433, OU Kaltenkirchen; B 5, OU Wustermark; B 105, OU Bentwisch; B 6 bei Leipzig/Schkeuditz; B 188, OU Gardelegen; B 85/281, OU Saalfeld Nord fest?
Wenn nein, aus welchen Haushaltsmitteln soll alternativ der Bau dieser Straßen finanziert werden, oder ist die Bundesregierung gewillt, im Sinne einer Verkehrswende ganz vom Bau dieser Straßenprojekte abzusehen?
Will die Bundesregierung weitere in früheren Bundeshaushalten eingestellte Verpflichtungsermächtigungen für derartige Projekte einsetzen?