Insolvenzen ostdeutscher Wohnungsunternehmen
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viel Fälle von Insolvenzen ostdeutscher Wohnungsunternehmen im Zeitraum Mitte der neunziger Jahre bis heute und differenziert nach Bundesländern sind der Bundesregierung bekannt?
Falls die Bundesregierung keine Kenntnis über die Zahl von Insolvenzen ostdeutscher Wohnungsunternehmen besitzt: teilt die Bundesregierung die Auffassung (wenn nein, warum nicht), dass zur Beurteilung der Lage auf dem ostdeutschen Wohnungsmarkt auch die Kenntnis über die Insolvenzen von Wohnungsunternehmen gehört?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Zahl der Wohnungsunternehmen, die nach den Kriterien des § 6a Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz in ihrer Existenz bedroht sind und wie verteilen sich diese Unternehmen anteilmäßig auf die jeweiligen neuen Bundesländer?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Zahl jener Wohnungsunternehmen, die zwar nicht unter die Kriterien des o. g. § 6a des Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetzes fallen – beispielsweise einen Wohnungsleerstand von unter 15 % aufweisen – aber dennoch aus anderen Gründen – wie beispielsweise regionale und strukturelle Faktoren, hoher, nicht zu bedienender Kapitaldienst, weitere Abwanderung sowie biologisch bedingte Schrumpfung der Bevölkerung, usw. – in ihrer Existenz bedroht sind und wie verteilen sich diese Unternehmen anteilmäßig auf die jeweiligen neuen Bundesländer?
Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zur Auffassung, dass es Wohnungsunternehmen gibt, die zwar unter die Härtefallregelung des § 6a Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz fallen, d. h. Zuschüsse für den Abriss von Wohnungen erhalten, aber trotz dieser Hilfe weiterhin (mittelfristig) in ihrer Existenz bedroht sind?
Wie verteilen sich diese Unternehmen anteilmäßig auf die jeweiligen neuen Bundesländer?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Zahl der Wohnungsunternehmen, die nach Frage 4 trotz Hilfen nach der Härtefallregelung weiterhin (mittelfristig) in ihrer Existenz bedroht sind, und wie verteilen sich diese Unternehmen anteilmäßig auf die jeweiligen neuen Bundesländer?
Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zur Auffassung, bestimmten Wohnungsunternehmen, von denen trotz Härtefallregelung die Existenzbedrohung nicht abgewehrt werden kann, einzelfallbezogene Hilfe unter Einbeziehung des Bundes und der jeweiligen Länder zuteil werden zu lassen?
Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zur Realisierung der von der Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel …“ vorgeschlagenen Empfehlungen und Sofortmaßnahmen:
a) Neues Abrissprogramm
b) Erhöhung der Eigenheimzulage im Bestand und gleichzeitige Kürzung der Zulage im Neubau
c) Nutzbarmachung der Erneuerungsabschreibungen für Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungs- und Erhaltungsgebieten sowie für denkmalgeschützte Gebäude auch für Erwerber
d) Fortsetzung der Stadtsanierung
e) Flexiblere Handhabung der Modernisierungsprogramme, insbesondere die Erhöhung der Investitionszulage bei Modernisierungen
f) Erlass der Grunderwerbssteuer
g) Streichung des Rechtsanspruchs auf Minderung der Grundsteuer
h) Vertragsnachverhandlungen der Treuhandliegengesellschaft mit den TLG-Genossenschaften
i) Verzicht auf degressive Abschreibung für den Neubau von Mietwohnungen
j) Aufhebung der Modernisierungszulage für Selbstnutzer?
Welchen Strandpunkt bezieht die Bundesregierung zu den Überlegungen der Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel …“, die Krise des ostdeutschen Wohnungsmarkts (langfristig) durch zahlreichen Erwerb persönlichen Wohneigentums zu bewältigen und wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Aussicht auf dafür notwendige, ausreichende, stabile und gesicherte Einkommen breiter Teile der Bevölkerung in den neuen Bundesländern?