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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zahl der Entschädigungsanträge nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (G-SIG: 14011969)

Statistische Angaben zu den gemäß dem StrRehaG durchgeführten Verfahren, Prüfung der Notwendigkeit einer Fristverlängerung für das StrRehaG

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

22.05.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/594804. 05. 2001

Zahl der Entschädigungsanträge nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Evelyn Kenzler und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach der geltenden Gesetzeslage läuft die Frist zur Antragstellung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz am 31. Dezember 2001 aus. Eine Rehabilitierung ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Rehabilitierung seit 1990 entwickelt (auch unter Berücksichtigung des Rehabilitierungsgesetzes der DDR-Volkskammer vom 18. September 1990 und bitte nach Jahren auflisten)?

2

Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Rehabilitierung seit 1990 bei a) landesverräterischer Nachrichtenübermittlung, b) staatsfeindlichem Menschenhandel, c) staatsfeindlicher Hetze, d) ungesetzlicher Verbindungsaufnahme, e) ungesetzlichem Grenzübertritt, f) Boykotthetze, g) Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, h) Hochverrat, Spionage, Anwerbenlassen zum Zwecke der Spionage, landesverräterische Agententätigkeit, Staatsverbrechen, die gegen einen verbündeten Staat gerichtet waren, Unterlassung der Anzeige einer dieser Straftaten, Geheimnisverrat entwickelt (bitte ebenfalls nach Jahren, Anerkennungen und Ablehnungen auflisten)?

3

Wie hat sich die Zahl der Anerkennungen und Ablehnungen von Anspruchsberechtigten entwickelt (bitte jährlich nach Gesamtzahl der Antragsteller, der Anerkennung und der Ablehnung auflisten)?

4

Wie hoch sind die Kosten, die durch das Rehabilitierungsgesetz entstanden sind (bitte nach Jahren auflisten)?

5

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Antragsberechtigte beispielsweise wegen Informationslücken, bürokratischen Erschwernissen etc. ihre Ansprüche nicht wahrnehmen konnten?

6

Was für eine Prognose hat die Bundesregierung bezüglich zu erwartender Antragstellungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz?

7

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Frist des Gesetzes erneut zu verlängern, und wenn ja, wie begründet sie dies?

8

Was will die Bundesregierung tun, um potentielle Antragsteller zukünftig besser zu informieren?

Berlin, den 24. April 2001

Petra Pau Dr. Evelyn Kenzler Roland Claus und Fraktion

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