Unbeantwortet gebliebene Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Februar 2001
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 14. Februar 2001 gab der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig, vor dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen Bericht, an den sich eine Diskussion mit Fragestellungen der Abgeordneten zum Bereich Bau- und Wohnungswesen anschloss. Dabei wurden einige Fragen der PDS-Abgeordneten nicht beantwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung im Zusammenhang mit der bevorstehenden Reform des sozialen Wohnungsbaus die Zahl an dann erforderlichen Sozialwohnungen für die rund 40 % berechtigten Haushalte?
Welchen Standpunkt hat die Bundesregierung zur Auffassung, dass sich in den zurückliegenden Jahren ein Konflikt dergestalt aufgetan hat, dass zwar einerseits der spezifische Energieverbrauch (und/oder der CO2-Ausstoß) eines Gebäudes durch Anwendung betreffender Verordnungen reduziert wurde, es aber gesamtgesellschaftlich und absolut zu keiner Reduzierung kam?
Welchen Standpunkt hat die Bundesregierung zur Auffassung, dass sich mit der Einführung der neuen Energieeinsparverordnung dieser Konflikt erneut auftun kann; beispielsweise dadurch, dass die härteren Standards an den Neubau eines Eigenheims dessen spezifischen Verbrauch noch deutlicher senken, aber beispielsweise durch weiteren Bau von Eigenheimen im Umland und damit verbundener Erweiterung bzw. Neufertigstellung von Infrastruktur, neuer Verkehrs- und Siedlungsfläche, höherem Verkehrsaufkommen, etc. gesamtgesellschaftlich und absolut eine Reduzierung des Energieverbrauches (und/oder des CO2-Ausstoßes) nicht eintreten kann/ nicht eintreten wird?
Wie und wodurch ist sichergestellt – so die im Ausschuss von Bundesminister Kurt Bodewig geäußerte Auffassung –, dass sich die Aufwendungen „rechnen“ werden, die den Selbstnutzern bei der Realisierung der Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung entstehen?
Teilt die Bundesregierung vom Grundsatz her die Auffassung, dass die spezifischen Bedingungen, ja Deformationen des Wohnungsmarktes Ost, der sich vom Wohnungsmarkt West deutlich unterscheidet, auch andere (spezifische) ordnungspolitische Instrumente erforderlich machen und wie begründet sie ihren Standpunkt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Überlegung der Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“ – die Deformationen des ostdeutschen Wohnungsmarktes langfristig vor allem durch den Erwerb von Wohneigentum im Bestand (und zwar in großem Umfang) zu beheben – angesichts der wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und Einkommenssituation der ostdeutschen Mieterinnen und Mieter unrealistisch ist und wie begründet sie ihren Standpunkt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung und wie begründet sie ihren Standpunkt, dass das beabsichtigte Kompetenzprojekt zum preisgünstigen Bauen – auch angesichts empirischer Erfahrungen der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte – allein für einen Durchbruch hin zum kostengünstigen Bauen nicht ausreicht, sondern ordnungspolitische, finanzpolitische und förderpolitische Instrumente zur Erreichung dieses anerkennenswerten Ziels unerlässlich sind?