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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Reform des Umgangsrechts (G-SIG: 14012461)

Erfahrungen mit dem 1998 reformierten Sorge- und Umgangsrecht; wissenschaftliche Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechts, Anhörung September 2000, Langzeituntersuchungen von J.S. Wallerstein und J. Lewis; Anteil der Eltern, die das Umgangsrecht nicht wahrnehmen und der davon betroffenen Kinder; Anteil der Eltern, denen der Umgang verwehrt wird und der davon betroffenen Kinder; verzerrte Wahrnehmung in der öffentlichen Diskussion; Wirksamkeit der neuen Instrumente des Verfahrenspflegers, des gerichtlichen Vermittlungsverfahrens und des betreuten Umgangs zur Bewältigung von Umgangskonflikten; Stellenwert des Kindeswillens bei Umgangsstreitigkeiten der Eltern;

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

17.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/762123. 11. 2001

Reform des Umgangsrechts

der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit der 1998 in Kraft getretenen Reform des Kindschaftsrechts wurde das Sorge- und Umgangsrecht im Zusammenhang mit der Scheidung sowie in Bezug auf nichteheliche Väter neu geregelt. Das „alte“ Kampffeld Umgangsrecht hat insofern einen Bedeutungsgewinn erfahren, als dass sich ein Teil der bisher über den Streit um das Sorgerecht ausgetragenen Paar- und Elternkonflikte auf den um das Umgangsrecht verlagert hat.

Väter und ihre Lobbyvereine inszenieren gegenwärtig medienwirksam eine Kampagne, die die Umgangsvereitelungen durch allein sorgeberechtigte Mütter zum Gegenstand hat. Die massenhaft stattfindende Nichtwahrnehmung des Umgangsrechts durch den umgangsberechtigten Elternteil wird weder von den Vätervereinen noch von den Medien thematisiert.

Die Reform des Kindschaftrechts wurde unter Fachleuten und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Nicht zuletzt deswegen beschloss der Deutsche Bundestag, die Umsetzung der Reform des Kindschaftsrechts wissenschaftlich begleiten zu lassen. Die „Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechts“ begann im September 1998 und soll im November 2001 abgeschlossen werden. Erste Zwischenergebnisse wurden im Mai 2000 vorgelegt. Ein zentraler Aspekt der Studie beschäftigt sich mit den „nachehelichen Beziehungen der Eltern zueinander und zu ihren Kindern wie umgekehrt ihrer Kinder zu ihnen (insbesondere Gestaltung der elterlichen Sorge und des Umgangs)“ (vergl. Institut für soziale und kulturelle Arbeit Nürnberg, 1. Zwischenbericht, Mai 2000, S. 3). Die Begleitforschung soll gesicherte und aussagefähige Informationen ermöglichen zur Bewertung der Praxis und der Auswirkungen der Neuregelungen durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz. Die Bundesregierung – so die Ausschreibung – erwartet von ihr Informationen als Entscheidungshilfe, ob und wie das neue Recht weiterentwickelt werden soll.

Eine Novelle der Reform des Kindschaftsrechts wurde bisher mit Verweis auf die noch laufende Begleitforschung abgelehnt. Laut „Focus“ vom 8. Oktober 2001 will die Bundesregierung jedoch Fragen des Umgangsrechts bereits jetzt neu regeln. Bis zum Ende des Jahres will das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Gesetzentwurf zur Straffung der Verfahren vorlegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Wirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Kindschaftsrechtsreform von 1998 im Bereich des Umgangsrechts?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Anteils und der Zahl der Kinder geschiedener oder getrennter nichtverheirateter Eltern, deren umgangsberechtigter Elternteil das zustehende Umgangsrecht nicht wahrnimmt?

3

Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die Nichtwahrnehmung des Umgangsrechts durch den umgangsberechtigten Elternteil?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Anteils und der Zahl der Kinder geschiedener oder getrennter nichtverheirateter Eltern, deren umgangsberechtigtem Elternteil der Umgang durch den allein sorgeberechtigten Elternteil aktiv verwehrt wird?

5

Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die Verweigerung der Wahrnehmung des Umgangsrechts durch den allein sorgeberechtigten Elternteil?

6

Auf welche Quellen stützt sich die Bundesregierung bei ihren Aussagen zu Anteil, Zahl und Gründen für die beiden Formen der Umgangsverweigerung?

7

Teilt die Bundesregierung die von Prof. Jörg M. Fegert, damaliger Direktor der Rostocker Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie, am 8. September 2000 in einer Anhörung der Fraktion der PDS zu „Zwei Jahre Kindschaftsrechtsreform – Erfahrungen und gesetzlicher Handlungsbedarf“ geäußerte Auffassung, dass „es sehr viel mehr enttäuschte von ihren umgangsberechtigten anderen Elternteilen allein gelassene Kinder als es Fälle aktiver Umgangsvereitelung durch alleinerziehende Elternteile gibt“ (s. Dokumentation S. 40)?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in den Medien Berichte über Umgangsverweigerungen durch allein sorgeberechtigte Elternteile einen breiten Raum einnehmen, während die Umgangsverweigerung durch den umgangsberechtigten Elternteil nicht thematisiert wird?

Wenn ja, was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die fehlende öffentliche Diskussion des Problems der Nichtwahrnehmung des Rechtes und der Pflicht auf Umgang durch den umgangsberechtigten Elternteil?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des mit der Reform des Kindschaftsrechts neu eingeführten Instruments des betreuten Umgangs?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der mit der Reform des Kindschaftsrechts neu eingeführten Instrumente

a) des Verfahrenspflegers

b) des gerichtlichen Vermittlungsverfahrens und

c) des betreuten Umgangs

zur Bewältigung von Umgangskonflikten?

11

Welche Wirkungen hat in der Praxis das mit der Reform des Kindschaftsrechts neu eingeführte eigene Umgangsrecht des Kindes?

12

Über welche – auch gerichtlichen – Möglichkeiten verfügen Kinder, dieses ihnen zustehende Recht auf Umgang mit ihnen wirkungsvoll einzufordern?

13

Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Bundesregierung der Wille des Kindes bei Umgangsrechtsstreitigkeiten der Eltern?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Wille des Kindes in ausreichendem Maße in den den Umgang betreffenden gerichtlichen Verfahren berücksichtigt wird?

15

Hält die Bundesregierung Maßnahmen für sinnvoll und erforderlich, die die Nichtwahrnehmung des Umgangsrechts durch den umgangsberechtigten Elternteil sanktionieren und selbigen zwingen, sein Umgangsrecht gegenüber seinem Kind wahrzunehmen?

Wenn ja, welche?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein gegen den Willen des umgangsberechtigten Elternteils erzwungener Umgang mit dem Kind im Interesse des Kindeswohls ist?

17

Hält die Bundesregierung Maßnahmen für sinnvoll und erforderlich, die die aktive Verweigerung der Wahrnehmung des Umgangsrechts durch den allein sorgeberechtigten Elternteil sanktionieren um den allein sorgeberechtigten Elternteil und/oder das Kind zu zwingen, den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil stattfinden zu lassen?

Wenn ja, welche?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein gegen den Willen des

a) allein sorgeberechtigten Elternteils

b) des Kindes

erzwungener Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil im Interesse des Kindeswohls ist?

19

Sind der Bundesregierung die Langzeituntersuchungen von Judith S. Wallerstein und Julia Lewis bekannt?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus deren Untersuchungsergebnis, dass sich gerichtlich verordnete Umgangssituationen als Bumerang für den betreffenden Elternteil erwiesen, weil die betroffenen Kinder die Kontakte später abbrachen?

20

Ist die Meldung im „Focus“ 41/2001 zutreffend, derzufolge die Bundesregierung noch bis Ende diesen Jahres einen Gesetzentwurf zur Reform des Umgangsrechts vorlegen wird?

21

Was veranlasst die Bundesregierung, eine Neuregelung des Umgangsrechts bereits vor dem Vorliegen des Abschlussberichtes der Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts zu konzipieren?

22

Was sind die Eckpunkte der geplanten Reform des Umgangsrechts?

Berlin, den 23. November 2001

Christina Schenk Roland Claus und Fraktion

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