Ausfuhr von Hunden zum Zwecke des Verzehrs
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wie verschiedenen Presseveröffentlichungen (vgl. z. B. dpa vom 5. Februar 2001) zu entnehmen war, sollen Hunde zum Zwecke des Verzehrs aus Deutschland und anderen europäischen Ländern nach Thailand, auf die Philippinen, nach China und Korea exportiert werden. Während mittlerweile in Thailand und auf den Philippinen der Hundeverzehr verboten ist, ist er in China und Korea noch erlaubt. Exportiert werden schnellwüchsige Hunde zum Aufbau von Hundezuchten. Die Tiere werden bis zur Schlachtreife in engen Käfigen gehalten. Nach dem derzeitigen deutschen Recht ist es zwar verboten, Hunde zu schlachten oder Hundefleisch einzuführen, bei der Ausfuhr von Hunden in solche Länder, in denen Hundefleisch gegessen wird, muss jedoch kein Zweck angegeben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hunde zum Zwecke des Verzehrs nach Thailand, auf die Philippinen, nach China oder Korea ausgeführt wurden und werden?
Liegt der Bundesregierung Zahlenmaterial vor, wie viele Hunde in diese Länder in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, um welche Rassen es sich hier hauptsächlich handelte bzw. handelt?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Ausfuhr von Hunden zum Zwecke des Verzehrs zu verhindern?
Hat die Bundesregierung juristische Bedenken, die Richtlinien dahin gehend zu ändern, dass Hunde zum Zwecke des Verzehrs in andere Länder nicht mehr ausgeführt werden dürfen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch aus anderen europäischen Ländern Hunde zum Zwecke des Verzehrs in den asiatischen Raum transportiert werden?