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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Planungsstand der Bundesstraße B 252 (neu) zwischen Frankenberg/Eder und Marburg (G-SIG: 14013055)

Herstellung des Netzzusammenhangs von B 236/B 253 und B 252 anstelle der Ortsumgehungen Bottendorf/Ernsthausen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

09.10.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/998220. 09. 2002

Planungsstand der Bundesstraße B 252 (neu) zwischen Frankenberg/Eder und Marburg

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In welchen Planungsstadien befinden sich die Ortsumgehungen der Bundesstraße B 252 für Bottendorf, Ernsthausen, Münchhausen bis Lahntal (alle in Hessen)?

2

Bis wann ist bei diesen Ortsumgehungen mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen?

3

Mit welchen Baukosten für die einzelnen Ortsumgehungen wird gerechnet?

4

Aus welchem Grund wurde bisher für den Abschnitt Frankenberg–Münchhausen der B 252 (neu) lediglich für einzelne Ortsumgehungen (Bottendorf, Ernsthausen) geplant statt für einen kostengünstigeren Netzzusammenhang der sich dort kreuzenden Bundesstraßen B 252, B 253 und B 236?

5

Aus welchen Gründen wurde bisher bei der Planung von alternativen Trassenvarianten für die Ortsumgehung Ernsthausen die Variante über die bestehenden Bundesstraßen B 236 (Münchhausen–Battenberg) und B 253 (Battenberg–Frankenberg) nicht berücksichtigt?

6

Aus welchen Gründen wurde für diesen offensichtlich kostengünstigeren Netzzusammenhang (Frage 5) weder eine Umweltverträglichkeitsstudie noch eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich mit den übrigen Trassenvarianten vorgenommen?

7

Inwiefern kann sich die Bundesregierung mit dem stark beanspruchten Bundes-Verkehrshaushalt den Bau von zusätzlichen Straßen (Ortsumgehung Bottendorf, Ortsumgehung Ernsthausen) leisten, wenn parallel eine leistungsfähige Bundesstraße existiert, die diesen Verkehr mit erheblich geringerem Aufwand aufnehmen kann?

8

Inwiefern darf die Bundesregierung in Anbetracht der Grundsätze des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (Vermeidung von Parallelverkehrsachsen, Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft) einer Planung und dem Bau der parallelen Verkehrsachsen von B 252 (neu) und B 236/B 253 überhaupt zustimmen?

9

Mit welchen einzelnen Baukosten wäre zu rechnen für eine Ertüchtigung dieser zur B 252 (alt und neu) parallel laufenden B 236 und B 253 mit folgenden Maßnahmen:

– Begradigungen von ca. zwei Kurven auf der Strecke Münchhausen–Battenberg,

– dritte Lkw-Spur an der Steigung Münchhausen–Berghofen,

– kleinräumige Ortsumgehung (ca. 1 km) der B 236 bei Berghofen,

– Schallschutzwände bzw. -wälle an der B 253 bei Allendorf-Rennertehausen,

– Rechtsabbiegespur mit Ampelanlage an der Einmündung B 236/B 253 in Battenberg?

10

Welche der unter Frage 9 genannten Maßnahmen müssten bei Verkehrssteigerungen auf der B 236/B 253 (alt) z. B. durch die bevorstehende bessere Anbindung an das nordrhein-westfälische Fernstraßennetz oder die Fertigstellung der Frankenberger Südumgehung auch ohne B 252-Anbindung erfolgen?

11

Inwieweit werden die geplanten Ortsumgehungen von Bottendorf und Ernsthausen die Konkurrenzsituation zwischen dem Personenschienenverkehr auf der Burgwaldbahn (Frankenberg–Marburg) und dem Individualverkehr zu dessen Gunsten beeinflussen?

12

Inwieweit wird die Bundesregierung darauf einwirken, dass an Stelle der Ortsumgehungen Bottendorf/Ernsthausen der kostengünstigere Netzzusammenhang von B 236/B 253 und B 252 mit deutlich geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft, mit deutlich geringeren Beeinträchtigungen der Anwohner und mit deutlich weniger negativen Auswirkungen auf die Burgwaldbahn hergestellt wird?

Berlin, den 20. September 2002

Eva Bulling-Schröter Dr. Winfried Wolf Roland Claus und Fraktion

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