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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (G-SIG: 14012536)

Zwischenbilanz von Bundesregierung und Bundesanstalt für Arbeit am 12. Oktober 2001, Erfahrungen mit dem neuen Anreiz- und Motivationssystem, Entwicklung der Ausgleichsabgaben und Verwendung der Mittel, Integrationsvereinbarungen nach §83 SGB IX im Bereich der Bundesbehörden, Erfahrungen mit Integrationsfachdiensten (IFD), Rolle der Werkstätten für Behinderte (WfB), Bedeutung des Instruments Arbeitsassistenz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

05.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/787812. 12. 2001

Wirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Pia Maier und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Seit dem 1. Oktober 2000 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwBAG – inzwischen als Bestandteil des Sozialgesetzbuches IX) in Kraft. Es führte eine Reihe von Instrumenten ein, die eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um mindestens 25 Prozent bis zum Oktober 2002 ermöglichen sollen.

Ziele des Gesetzes und damit verbundener weiterer Maßnahmen – so wurde in den begleitenden Diskussionen und Begründungen dargelegt – sind insbesondere die Verbesserung der Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen im Arbeits- und Berufsleben, der schnellstmögliche Abbau der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, die Verringerung der Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter um etwa 50 000 sowie die Schaffung von 50 000 neuen Arbeitsplätzen für behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt in den nächsten zwei bis drei Jahren. Für die neuen Bundesländer wäre damit z. B. die Schaffung von etwa 10 000 neuen Arbeitsplätzen für behinderte Menschen verbunden.

Schon bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs hatte die Fraktion der PDS darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied macht, ob die Anzahl der von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ausgewiesenen arbeitslosen Schwerbehinderten um mindestens 25 Prozent reduziert wird oder aber nachweislich 50 000 neue Arbeitsplätze für Schwerbehinderte – auf dem ersten Arbeitsmarkt! – geschaffen werden. Dieser Unterschied ist mit realen Auswirkungen auf die Lebenslage von arbeitslosen Schwerbehinderten verbunden, aber auch mit der Frage, nach welchen Kriterien die Überprüfung der Wirksamkeit dieses Gesetzes nach zwei Jahren erfolgen soll. Ob z. B. die allgemeine Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter, die mit dem Gesetz von 6 auf 5 Prozent gesenkt wurde, unverändert bleiben kann, wird im Oktober 2002 zu entscheiden sein.

In der Praxis entsteht oft der Eindruck, dass die Bundesregierung beide Ebenen vermischt. So ist es zu begrüßen, wenn sie mit ihrer bundesweiten Öffentlichkeitskampagne die Zielstellung „50 000 Jobs für Schwerbehinderte“ in den Vordergrund stellt und damit über die im o. g. Gesetz festgeschriebene Vorgabe hinausgeht.

Seit der Einleitung des zweiten Teils der genannten Öffentlichkeitskampagne der Bundesregierung wurden vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, und vom Präsidenten der BA, Bernhard Jagoda, im Rahmen einer Zwischenbilanz z. B. am 12. Oktober 2001 eine ganze Reihe von Zahlen vorgelegt. Positiv erscheint der Rückgang von ca. 190 000 arbeitslosen Schwerbehinderten im Oktober 1999 auf 166 000 im September 2001 (insgesamt 23 700). Bezogen auf das SchwBAG ist damit tatsächlich ein erheblicher Rückgang von arbeitslosen Schwerbehinderten zu verzeichnen. Dazu hätten die Arbeitsämter nach Angabe des Präsidenten der BA „von Oktober 1999 bis September 2001 rund 103 000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt vermittelt“. Um das Ziel (hier ist offenbar die Reduzierung um insgesamt 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte gemeint) zu erreichen, müssten nach Angaben von Bernhard Jagoda „noch einmal 100 000 vermittelt“ werden.

In der nachfolgenden Zeit seit Oktober 2001 wurde durch die Bundesregierung mit unterschiedlichem Zahlenmaterial auf eine weitere, nach ihren Aussagen, hoffnungsvolle Entwicklung beim Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen verwiesen.

Die Bundesregierung benennt außerdem eine Reihe neuer Instrumente, die mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter eingeführt wurden, wie z. B. die Tätigkeit von Integrationsfachdiensten, „das verbesserte Fördersystem“ sowie „das neue System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe“. So seien allein im Jahr 2001 durch die Integrationsfachdienste „rund 2000 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Arbeit und Beruf eingegliedert“ worden. Aus dem Ausgleichsfonds seien 2001 „für die Einrichtung der Integrationsfachdienste“ rund 80 Mio. DM zur Verfügung gestellt worden, „für 2002 sind 100 Mio. Mark vorgesehen“.

In der am 12. Oktober 2001 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, und vom Präsidenten der BA gezogenen Zwischenbilanz und in nachfolgenden Veröffentlichungen fällt auf, dass eine explizite und konkret nachprüfbare Angabe über die Zahl der neugeschaffenen „Jobs für Schwerbehinderte“ fehlt. Es ist lediglich von Vermittlungen auf dem Arbeitsmarkt die Rede. Auch andere interessierende Angaben – z. B. die Entwicklung bei der Erfüllung der Pflichtquote – und Themenkomplexe (z. B. Inanspruchnahme der Arbeitsassistenz, Übergang aus Werkstätten für Behinderte auf den ersten Arbeitsmarkt) bleiben offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen (differenziert nach Alter, Geschlecht, Schädigungsart und -grad) leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Gesamtentwicklung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen seit 1998 und wo liegen die Ursachen für Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern?

3. Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter sind?

4. Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter sind auf dem Arbeitsmarkt (jeweils unterteilt nach erstem und zweitem – speziell ABM und SAM) tätig?

5. Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter erhalten eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente und wie viele von ihnen sind nicht auf dem Arbeitsmarkt?

6. Welche detaillierten Informationen hat die Bundesregierung hinsichtlich der am 12. Oktober 2001 vom Präsidenten der BA genannten 103 000 Vermittlungen „arbeitsloser schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt“ unter folgenden Gesichtspunkten:

  • a) Wie viele Vermittlungen sind solche in den ersten Arbeitsmarkt bei tariflicher Bezahlung (bitte aufgeschlüsselt nach den Bereichen öffentlicher Dienst und private Wirtschaft für das Bundesgebiet und nach Bundesland)?
  • b) Bei wie vielen dieser Vermittlungen handelt es sich jeweils um Vollzeitbzw. Teilzeitarbeitsplätze?
  • c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und Stabilität von den vermittelten Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten Menschen vor?
  • d) Wie entwickelte sich die Zahl der Vermittlungen im Zeitraum Oktober 2000 bis September 2001 jeweils bei Frauen, Männern und Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr?
  • e) In wie vielen Fällen wurde die Vermittlung durch zusätzliche Fördermittel (bitte aufgeschlüsselt nach Förderarten sowie Angabe der Förderhöhe) unterstützt?
  • f) Wie hoch waren die Aufwendungen für die Einstellung (bzw. Lohnkostenzuschüsse) bei den 103 000 Vermittlungen insgesamt und im Durchschnitt pro Vermittlung?

7. Wie entwickelte sich in den Jahren seit 1998 bis 2001 (vorläufige Zahlen) die Zahl der arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten/Gleichgestellten sowie die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern beschäftigten schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen (bitte differenziert nach Bundesländern, Geschlecht und nach Alter unter/über 50 Jahren ausweisen)?

8. Welche ersten Erfahrungen liegen mit dem neuen „Anreiz- und Motivationssystem“ (Absenkung der Beschäftigungsquote und Staffelung der Ausgleichsabgabe) bei der Neueinstellung von schwerbehinderten Menschen a) im privaten Bereich und b) im Bereich des öffentlichen Dienstes von Bund und Ländern vor?

9. Wie entwickelte sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen und welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der besonderen Förderung von schwerbehinderten Frauen vor (bitte differenziert nach alten und neuen Bundesländern)?

10. Wie entwickelten sich die Anträge an die Hauptfürsorgestellen/ Integrationsämter zu Kündigungen von schwerbehinderten Menschen seit 1998 bis einschließlich 2001 (vorläufige Zahlen)?

  • a) Wie häufig stimmten die Hauptfürsorgestellen/Integrationsämter Kündigungen zu, wie oft lehnten sie ab?
  • b) Wie sind die Ergebnisse in diesem Zusammenhang bei privaten Arbeitgebern und bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (möglichst nach Ländern untergliedert)?
  • c) Wie viele Widerspruchsverfahren laufen noch bei den Hauptfürsorgestellen/Integrationsämtern seit 1998 oder früher?

11. Wie entwickelte sich in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 (vorläufige Zahlen) die Höhe der Einzahlungen in die Ausgleichsabgabe (differenziert nach öffentlichen, privaten Arbeitgebern und nach Bundesbehörden) und die konkrete Verwendung der in diesem Bereich eingenommenen Mittel (nach Schwerpunkten und o. g. Jahren)?

12. Wie entwickelte sich in den Jahren seit 1998 die Zahl der im Dienst des Bundes beschäftigten schwerbehinderten/gleichgestellten Personen, der in den einzelnen Jahren beschäftigten sowie in den Bundesdienst übernommenen Azubis und der in den einzelnen Jahren neu eingestellten schwerbehinderten/gleichgestellten Personen?

13. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1998 die durch die Ministerien/ Ministeriumsbereiche und Nachfolgeeinrichtungen des Bundes zu erbringende Ausgleichsabgabe?

14. Welche Bundesministerien erteilten in den Jahren seit 1998 in welchem Umfang Aufträge an Werkstätten für Behinderte und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

15. Wie gestaltet sich die Umsetzung des Programms „50 000 Jobs für schwerbehinderte Menschen“, welche Erfahrungen und welche Hemmnisse sind dabei festzustellen und welche Konsequenzen für künftiges Handeln ergeben sich für die Bundesregierung?

16. Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen gemäß § 83 SGB IX, insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes auch bei den vom Bund beeinflussten Gesellschaften und sonstigen Einrichtungen, ergriffen?

17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Erfahrungen und Ergebnisse in der bisherigen Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) vor?

  • a) Wie viele IFD existieren und wie viele wurden seit Inkrafttreten des SchwBAG neu geschaffen?
  • b) Mit welchen Institutionen arbeiten die Fachdienste (nach § 111 SGB IX) mit welchem Erfolg zusammen?
  • c) Welche Ergebnisse nach § 114 SGB IX (Ergebnisbeobachtung) liegen der Bundesregierung derzeit vor bzw. wie will sich die Bundesregierung einen Überblick über die erfolgten Eingliederungsbemühungen verschaffen?
  • d) Wie viele schwerbehinderte und wie viele nicht schwerbehinderte Menschen wurden durch das Wirken der IFD insgesamt bzw. zusätzlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt?
  • e) Wie viele Mittel der Ausgleichsabgabe aus dem Ausgleichsfonds wurden den IFD bisher zur Verfügung gestellt und wie wurden diese verwandt?
  • f) Wie wird die Kompetenz von Schwerbehinderten in die Tätigkeit der IFD einbezogen (z. B. Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Menschen in den IFD)?

18. Wie hoch ist die Zahl der derzeit in den Werkstätten für Behinderte (WfB) beschäftigten behinderten Menschen?

19. Wie viele WfB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden seit 1998 und explizit jeweils nach Inkrafttreten des SchwBAG und des SGB IX auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt?

20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer und Stabilität der Arbeitsverhältnisse der auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WfB?

21. Wie hat sich seit 1998 die Anzahl der Arbeitsplätze sowie die materielle und personelle Ausstattung der Werkstätten für Behinderte in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt, welche Bundesmittel kamen dafür zum Einsatz? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung und welche Probleme und Aufgaben sind nach ihrer Kenntnis in den nächsten Jahren zu lösen?

22. Wie erfolgt nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Umsetzung der im SGB IX festgelegten Erhöhung des Werkstattentgeltes um 50 DM (Arbeitsfördergeld) und welche Probleme treten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung auf?

23. Wie viele Anträge auf Arbeitsassistenz gibt es seit Inkrafttreten a) des SchwBAG und b) des SGB IX?

24. Wie viele schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren (bis Oktober 2000) Betreuungskräfte (vergleichbar mit Arbeitsassistenzen ab Inkrafttreten des SchwBAG und seit Einführung des SGB IX am 1. Juli 2001) zur Unterstützung bei der Arbeitsausführung auf der Grundlage des § 27 der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung/SchwbAV (Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen) im Bund und in den einzelnen Bundesländern beantragt und gewährt bekommen?

25. Wie gestaltet sich gegenwärtig die weitere Finanzierung der bis zum Oktober 2000 bestehenden Betreuungen zur Unterstützung bei der Arbeitsausführung bzw. den Arbeitsassistenzen in Bund und Ländern (bitte möglichst differenziert nach Jahren, Umfang der Gesamtförderungen, Geschlecht und Branche ausweisen)?

26. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben seit dem 1. Oktober 2000 eine Betreuungskraft bzw. eine Arbeitsassistenz auf der Grundlage des § 31 (mit Inkrafttreten des SchwBAG bzw. mit Einführung des SGB IX auf der Grundlage gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV) des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) beantragt und gewährt bekommen und welche Probleme traten dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

27. Auf welcher Grundlage, mit welchem Auftrag und nach welchen Kriterien erfolgt gegenwärtig seitens der zuständigen Ämter eine Überprüfung der bisher bestehenden Arbeitsassistenzen im Bund und den einzelnen Bundesländern?

28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die Ausgestaltung und das Weiterbestehen der Arbeitsassistenzen, damit verbundener Förderhöhen und ggf. die Heranziehung anderer Leistungsträger?

Fragen28

1

Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen (differenziert nach Alter, Geschlecht, Schädigungsart und -grad) leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Gesamtentwicklung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen seit 1998 und wo liegen die Ursachen für Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern?

3

Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter sind?

4

Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter sind auf dem Arbeitsmarkt (jeweils unterteilt nach erstem und zweitem – speziell ABM und SAM) tätig?

5

Wie viele behinderte/schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter erhalten eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente und wie viele von ihnen sind nicht auf dem Arbeitsmarkt?

6

Welche detaillierten Informationen hat die Bundesregierung hinsichtlich der am 12. Oktober 2001 vom Präsidenten der BA genannten 103 000 Vermittlungen „arbeitsloser schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt“ unter folgenden Gesichtspunkten:

a) Wie viele Vermittlungen sind solche in den ersten Arbeitsmarkt bei tariflicher Bezahlung (bitte aufgeschlüsselt nach den Bereichen öffentlicher Dienst und private Wirtschaft für das Bundesgebiet und nach Bundesland)?

b) Bei wie vielen dieser Vermittlungen handelt es sich jeweils um Vollzeitbzw. Teilzeitarbeitsplätze?

c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und Stabilität von den vermittelten Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten Menschen vor?

d) Wie entwickelte sich die Zahl der Vermittlungen im Zeitraum Oktober 2000 bis September 2001 jeweils bei Frauen, Männern und Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr?

e) In wie vielen Fällen wurde die Vermittlung durch zusätzliche Fördermittel (bitte aufgeschlüsselt nach Förderarten sowie Angabe der Förderhöhe) unterstützt?

f) Wie hoch waren die Aufwendungen für die Einstellung (bzw. Lohnkostenzuschüsse) bei den 103 000 Vermittlungen insgesamt und im Durchschnitt pro Vermittlung?

7

Wie entwickelte sich in den Jahren seit 1998 bis 2001 (vorläufige Zahlen) die Zahl der arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten/Gleichgestellten sowie die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern beschäftigten schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen (bitte differenziert nach Bundesländern, Geschlecht und nach Alter unter/über 50 Jahren ausweisen)?

8

Welche ersten Erfahrungen liegen mit dem neuen „Anreiz- und Motivationssystem“ (Absenkung der Beschäftigungsquote und Staffelung der Ausgleichsabgabe) bei der Neueinstellung von schwerbehinderten Menschen a) im privaten Bereich und b) im Bereich des öffentlichen Dienstes von Bund und Ländern vor?

9

Wie entwickelte sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Frauen und welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der besonderen Förderung von schwerbehinderten Frauen vor (bitte differenziert nach alten und neuen Bundesländern)?

10

Wie entwickelten sich die Anträge an die Hauptfürsorgestellen/ Integrationsämter zu Kündigungen von schwerbehinderten Menschen seit 1998 bis einschließlich 2001 (vorläufige Zahlen)?

a) Wie häufig stimmten die Hauptfürsorgestellen/Integrationsämter Kündigungen zu, wie oft lehnten sie ab?

b) Wie sind die Ergebnisse in diesem Zusammenhang bei privaten Arbeitgebern und bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (möglichst nach Ländern untergliedert)?

c) Wie viele Widerspruchsverfahren laufen noch bei den Hauptfürsorgestellen/Integrationsämtern seit 1998 oder früher?

11

Wie entwickelte sich in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 (vorläufige Zahlen) die Höhe der Einzahlungen in die Ausgleichsabgabe (differenziert nach öffentlichen, privaten Arbeitgebern und nach Bundesbehörden) und die konkrete Verwendung der in diesem Bereich eingenommenen Mittel (nach Schwerpunkten und o. g. Jahren)?

12

Wie entwickelte sich in den Jahren seit 1998 die Zahl der im Dienst des Bundes beschäftigten schwerbehinderten/gleichgestellten Personen, der in den einzelnen Jahren beschäftigten sowie in den Bundesdienst übernommenen Azubis und der in den einzelnen Jahren neu eingestellten schwerbehinderten/gleichgestellten Personen?

13

Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1998 die durch die Ministerien/ Ministeriumsbereiche und Nachfolgeeinrichtungen des Bundes zu erbringende Ausgleichsabgabe?

14

Welche Bundesministerien erteilten in den Jahren seit 1998 in welchem Umfang Aufträge an Werkstätten für Behinderte und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

15

Wie gestaltet sich die Umsetzung des Programms „50 000 Jobs für schwerbehinderte Menschen“, welche Erfahrungen und welche Hemmnisse sind dabei festzustellen und welche Konsequenzen für künftiges Handeln ergeben sich für die Bundesregierung?

16

Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen gemäß § 83 SGB IX, insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes auch bei den vom Bund beeinflussten Gesellschaften und sonstigen Einrichtungen, ergriffen?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Erfahrungen und Ergebnisse in der bisherigen Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) vor?

a) Wie viele IFD existieren und wie viele wurden seit Inkrafttreten des SchwBAG neu geschaffen?

b) Mit welchen Institutionen arbeiten die Fachdienste (nach § 111 SGB IX) mit welchem Erfolg zusammen?

c) Welche Ergebnisse nach § 114 SGB IX (Ergebnisbeobachtung) liegen der Bundesregierung derzeit vor bzw. wie will sich die Bundesregierung einen Überblick über die erfolgten Eingliederungsbemühungen verschaffen?

d) Wie viele schwerbehinderte und wie viele nicht schwerbehinderte Menschen wurden durch das Wirken der IFD insgesamt bzw. zusätzlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt?

e) Wie viele Mittel der Ausgleichsabgabe aus dem Ausgleichsfonds wurden den IFD bisher zur Verfügung gestellt und wie wurden diese verwandt?

f) Wie wird die Kompetenz von Schwerbehinderten in die Tätigkeit der IFD einbezogen (z. B. Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Menschen in den IFD)?

18

Wie hoch ist die Zahl der derzeit in den Werkstätten für Behinderte (WfB) beschäftigten behinderten Menschen?

19

Wie viele WfB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden seit 1998 und explizit jeweils nach Inkrafttreten des SchwBAG und des SGB IX auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt?

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Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer und Stabilität der Arbeitsverhältnisse der auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WfB?

21

Wie hat sich seit 1998 die Anzahl der Arbeitsplätze sowie die materielle und personelle Ausstattung der Werkstätten für Behinderte in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt, welche Bundesmittel kamen dafür zum Einsatz? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung und welche Probleme und Aufgaben sind nach ihrer Kenntnis in den nächsten Jahren zu lösen?

22

Wie erfolgt nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Umsetzung der im SGB IX festgelegten Erhöhung des Werkstattentgeltes um 50 DM (Arbeitsfördergeld) und welche Probleme treten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung auf?

23

Wie viele Anträge auf Arbeitsassistenz gibt es seit Inkrafttreten a) des SchwBAG und b) des SGB IX?

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Wie viele schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren (bis Oktober 2000) Betreuungskräfte (vergleichbar mit Arbeitsassistenzen ab Inkrafttreten des SchwBAG und seit Einführung des SGB IX am 1. Juli 2001) zur Unterstützung bei der Arbeitsausführung auf der Grundlage des § 27 der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung/SchwbAV (Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen) im Bund und in den einzelnen Bundesländern beantragt und gewährt bekommen?

25

Wie gestaltet sich gegenwärtig die weitere Finanzierung der bis zum Oktober 2000 bestehenden Betreuungen zur Unterstützung bei der Arbeitsausführung bzw. den Arbeitsassistenzen in Bund und Ländern (bitte möglichst differenziert nach Jahren, Umfang der Gesamtförderungen, Geschlecht und Branche ausweisen)?

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Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben seit dem 1. Oktober 2000 eine Betreuungskraft bzw. eine Arbeitsassistenz auf der Grundlage des § 31 (mit Inkrafttreten des SchwBAG bzw. mit Einführung des SGB IX auf der Grundlage gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV) des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) beantragt und gewährt bekommen und welche Probleme traten dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

27

Auf welcher Grundlage, mit welchem Auftrag und nach welchen Kriterien erfolgt gegenwärtig seitens der zuständigen Ämter eine Überprüfung der bisher bestehenden Arbeitsassistenzen im Bund und den einzelnen Bundesländern?

28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die Ausgestaltung und das Weiterbestehen der Arbeitsassistenzen, damit verbundener Förderhöhen und ggf. die Heranziehung anderer Leistungsträger?

Berlin, den 11. Dezember 2001

Dr. Ilja Seifert Dr. Klaus Grehn Dr. Heidi Knake-Werner Pia Maier Roland Claus und Fraktion

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