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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Änderungen und Anwendung der Energieeinsparverordnung (G-SIG: 14012215)

Kosten für Eigentümer und Mieter infolge der durch die Verordnung notwendig gewordenen Modernisierung von Heizanlagen, Übergangsfristen, Verhältnis der Komponenten Heiztechnik und Wärmedämmung, bautechnische Konsequenzen aus der Verordnung, Gebäudekosten, Inkrafttreten der VO, Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen bis Ende 2006

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

13.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/674124. 07. 2001

Änderungen und Anwendung der Energieeinsparverordnung

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Eva-Maria Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski, Eva-Maria Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS Änderungen und Anwendung der Energieeinsparverordnung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Quantität des Einsatzes und den Einbaus von Brennwert-Heizanlagentechnik im normalen Eigenheimbau und bei der Sanierung von Wohngebäuden?

2

Mit welchen durchschnittlichen Kosten für die Eigentümer von Wohngebäuden und daraus folgend mit welchen Mietpreiserhöhungen für Mieterinnen und Mieter durch die Umlage der Modernisierungskosten durch die geforderte Auswechslung von ca. 2 Millionen veralteten Heizkesseln in Konsequenz der Energieeinsparverordnung (EnEV) rechnet die Bundesregierung?

3

Wird die Bundesregierung den Empfehlungen des Bundesrates vom 13. Juli 2001 folgen und eine verlängerte Übergangsfrist für Niedertemperaturheizkessel in Ein- und Zweifamilienhäusern einführen?

4

Trifft es zu, dass bei der EnEV die Parameter für die Außenwandkonstruktion gegenüber der Vorlage vom März 2001 nochmals geändert wurden?

5

Wenn ja, warum, mit welcher Zielrichtung und bei welchen Parametern?

6

In welchem Verhältnis werden nach der neuen EnEV die Komponenten Heiztechnik und Wärmedämmfähigkeit der Außenwandkonstruktion berücksichtigt?

7

Trifft es zu, dass nach der neuen EnEV die Herstellung von Wohngebäuden mit herkömmlicher Außenwandkonstruktion aus monolithischem Ziegelmauerwerk nicht mehr möglich ist, bzw. wird die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrates vom 13. Juli 2001 folgen und eine auf fünf Jahre verlängerte Übergangsfrist einräumen?

8

Sind die jetzt geforderten Energieverbrauchskennziffern nur noch ausschließlich durch mehrschalige Mauerwerkskonstruktionen zu erreichen, und welchen Einfluss hat dies u. U. auf die Gebäudekosten, und welche Einsparungen von Energieverbrauchskosten lassen sich u. U. langfristig damit erreichen?

9

Wann ist ggf. nach Einarbeitung der Empfehlungen des Bundesrats mit dem Inkrafttreten der EnEV zu rechnen?

10

Wird die Bundesregierung der Entschließung des Bundesrats vom 13. Juli 2001 folgen und bis 31. Dezember 2006 einen Bericht über die Auswirkungen der Verordnung insbesondere im Hinblick auf die angestrebten Energieeinsparungen und den Klimaschutz vorlegen?

Berlin, den 19. Juli 2001

Christine Ostrowski Eva-Maria Bulling-Schröter Rolf Kutzmutz Roland Claus und Fraktion

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