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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Risiken der Tiermehlverbrennung (G-SIG: 14011699)

Risiken der Tiermehlverbrennung für Bevölkerung und Umwelt, Überleben des BSE-Erregers im Boden, Ersatzprodukte für Tiermehl

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

20.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/518824. 01. 2001

Risiken der Tiermehlverbrennung

der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Kersten Naumann, Dr. Ruth Fuchs und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Jahr 1986 sind in England die ersten BSE-Fälle aufgetreten. Seitdem sind dort 3,8 Millionen Rinder notgeschlachtet und unter zum Teil sehr fragwürdigen Bedingungen – auf Deponien und in primitiven Verbrennungsanlagen – „entsorgt“ worden. Als BSE-Erreger wird in erster Linie das so genannte Prion angesehen, das im Gegensatz zu anderen Krankheitserregern (Viren, Bakterien) lediglich aus einem Protein besteht. Die Prion-Entstehungen, -Verbreitungen bzw. -Übertragungen sowie deren Wirkungsschwellen sind noch immer ungeklärt. Als weitgehend sicher gilt lediglich, dass die Verfütterung von kontaminiertem Tiermehl BSE überträgt. Über die Nahrungskette hinaus stehen eine Vielzahl von Verbreitungswegen unter Verdacht. Zentrale Eigenschaft des Prion ist die erhöhte Resistenz gegenüber chemischen oder thermischen Behandlungen. Die klassische Standardmethode zur Abtötung von Krankheitserregern kann für Prionen nicht als sicher angenommen werden. Erschwerend kommt das Fehlen empfindlicher Nachweisverfahren hinzu, die auch kleine Prionmengen identifizieren können. Jegliches Material von BSE-infizierten und BSE-verdächtigen Tieren, also auch getrocknetes oder autoklaviertes Tiermehl, ist als potenziell ansteckungsgefährlich einzustufen.

Durch BSE sind nicht nur Fleisch verzehrende Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet. Das Handling mit und die Entsorgung der BSE-belasteten Rinder können unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger oder betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährden. In dieser Situation müssen an die Bereiche Kadaver-Behandlung, Transport, Übergabe und Beseitigung höchste Sicherheitsstandards angelegt werden.

Die Behandlung und der Transport des infektiösen Materials sowie die Übergabe muss auf das kleinstmögliche Expositionsrisiko minimiert werden. Jeglicher Materialkontakt und jede mögliche Staubentwicklung ist dabei zu vermeiden. Die Behandlung des Materials und dessen Transport muss dringend in geschlossenen Systemen erfolgen. Eine Eingabe z. B. in eine Müllverbrennungsanlage mit Rostfeuerungsanlage, birgt die Gefahr in sich, dass ein Teil des kontaminierten Tiermehls durch den Rost fällt, ohne dass mögliche Prionen vorher thermisch zerstört wurden. Das infizierte Material und die genutzten Transport-Behältnisse müssen einer thermischen Behandlung zugeführt werden, bei der die Prionen mit Sicherheit vollständig zerstört werden. Hierfür könnte nach dem derzeitigen Wissensstand und dem vorhandenen Stand der Technik nur eine Beseitigung in Verbrennungsanlagen in Frage kommen, die Temperaturen um 1 200 Grad Celsius und Verweilzeiten des Stoffgutes von mehr als 2 Sekunden in diesem Temperaturbereich gewährleisten. Diese für die Dioxinzerstörung wissenschaftlich und technisch erprobten Rahmenbedingungen müssten dann auch für die Zerstörung weniger stabiler organischer Verbindungen wie der zu den Eiweißen zählenden Prionen ausreichen.

Materialien von BSE-infizierten und BSE-verdächtigen Tieren sind als besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Sinn des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einzustufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken für Bevölkerung und Umwelt bei der Verfeuerung von Tiermehlen in Müllverbrennungsanlagen oder anderen thermischen Anlagen ein?

2

Welche Erfahrungen gibt es mit der Verbrennung von britischem Tiermehl in deutschen Anlagen, wie wird das Tiermehl in die Verbrennungsanlage eingegeben (eingeblasen in die Flamme, in big packs verpackt oder Eingabe als Schüttgut)?

3

Welche Temperaturen und Verweilzeiten des Stoffgutes sind bei der Verbrennung von Tiermehl nach Auffassung der Bundesregierung in den Anlagen notwendig, um mit Sicherheit die Prionen zu zerstören?

4

Gibt es generelle bundes- bzw. landesrechtliche Vorschriften, die den Arbeitsschutz bei der Eingabe von kontaminiertem Tierfutter in Verbrennungsanlagen gewährleisten?

5

Sieht die Bundesregierung, angesichts des Gutachtens des wissenschaftlichen Beirates Bodenschutz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, „Wege zum vorsorgenden Bodenschutz – Fachliche Grundlagen und konzeptionelle Schritte für eine erweiterte Boden-Vorsorge“, in dem der Beirat schon im Februar 2000 darauf aufmerksam machte, dass BSE-Erreger im Boden über Jahre überleben könnten, weil auch die BSE-verwandten Erreger der Scrapie-Krankheit bei Schafen bis zu drei Jahren im Boden überleben würden, Probleme bei der Ablagerung von Schlacken mit teilweise nicht vollständig verbranntem BSE-risikobehaftetem Tiermehl aus Rostfeuerungsanlagen?

6

Bedarf es nach Einschätzung der Bundesregierung einer besonderen Anlagenzulassung für die Verfeuerung von BSE-risikobehafteten Tiermehlen?

7

Welche Kategorien von Großfeuerungs- oder anderen Anlagen sind nach Ansicht der Bundesregierung aus Sicht der Gesundheitsvorsorge und des Umweltschutzes für die Verbrennung von BSE-risikobehafteten Tiermehlen geeignet und welche werden dafür zugelassen?

8

Sieht die Bundesregierung hinsichtlich einer ökologisch und sozial nachhaltigen Entwicklungs- und Außenhandelspolitik Probleme bei der Ausweitung der Soja-Produktion in Ländern des Südens zur Befriedigung der erhöhten Eiweißfuttermittelnachfrage in Europa infolge des Verbotes von Tiermehlen als Futtermittel?

9

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des Ersatzes von Tiermehl als Futtermittel durch inländische pflanzliche Futtermittel?

Berlin, den 12. Dezember 2000

Eva-Maria Bulling-Schröter Kersten Naumann Dr. Ruth Fuchs Roland Claus und Fraktion

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