Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus
Am 7. Dezember 2000 – vor mehr als einem Jahr – vollzog der Deutsche Bundestag einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Rehabilitierung der Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus. Er verabschiedete einstimmig eine Erklärung, die klarstellte, dass es sich bei der Verfolgung von Homosexuellen während des Nationalsozialismus um typisch nationalsozialistisches Unrecht handelte (Bundestagsdrucksache 14/4894). Er verband diese Erklärung mit der Aufforderung an die Bundesregierung,
- einen Entwurf vorzulegen, der das „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ (NS-AufhG) um die Urteile nach den so genannten Homosexuellen-Paragraphen (§§ 175, 175a Nr. 4 RStGB) aus den Jahren 1935 bis 1945 ergänzt;
- einen Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer sowie über die Rückerstattung und Entschädigung für die im Nationalsozialismus erfolgte Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung, ihrer Organisationen und vergleichbarer Institutionen vorzulegen;
- Vorschläge zu entwickeln, wie Lücken bei der Entschädigung der Opfer der Homosexuellenverfolgung geschlossen werden können. Dabei sollte vor allem an einen kollektiven Ausgleich gedacht werden, der die Anerkennung des Unrechts verdeutlicht und der Förderung der homosexuellen Bürger- und Menschenrechtsarbeit gewidmet ist.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), Karl Diller, sagte auf die schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Jörg van Essen am 3. Juli 2001 (Bundestagsdrucksache 14/6609) zu, dass der von der Bundesregierung zugesagte Bericht betreffend der Rehabilitierung und Entschädigung von Homosexuellen wegen Schäden und Verlusten aus der NS-Zeit noch im Laufe dieses Jahres vorgelegt wird.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS „Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus“ (Bundestagsdrucksache 14/6736) mitteilte, sollte ebenfalls in diesem Jahr der Entwurf zur Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vorgelegt werden.
Beides, Bericht und Gesetzentwurf, stehen bisher noch aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welches sind die Gründe dafür, dass die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der das „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ (NS-AufhG) um die Urteile nach dem so genannten Homosexuellen-Paragraphen 175 ergänzt, trotz anderslautender Zusage bisher nicht erfolgt ist?
Wann wird die Bundesregierung der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag nachkommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
Welches sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung den Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer sowie über die Rückerstattung und Entschädigung für die im Nationalsozialismus erfolgte Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung, ihrer Organisationen und vergleichbarer Institutionen bisher trotz anderslautender Zusage nicht vorgelegt hat?
Wann wird die Bundesregierung der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag nachkommen und einen entsprechenden Bericht vorlegen?
Welche Vorschläge werden seitens der Bundesregierung diskutiert, die entsprechend der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag auf einen kollektiven Ausgleich gerichtet sind, der die Anerkennung des Unrechts verdeutlicht und der Förderung der homosexuellen Bürgerrechts- und Menschenrechtsarbeit dient?
Wen hat die Bundesregierung bisher in den Diskussionsprozess um die Formen eines kollektiven Ausgleichs einbezogen?
Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes zu rechnen?