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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu den Wirkungen ihrer bisherigen Reformen des Arbeitsmarktes, hier im Einzelnen des Job-AQTIV-Gesetzes, des Mainzer Modells und der Bundesanstalt für Arbeit (G-SIG: 14013011)

Auswirkungen des Job-AQTIV-Gesetzes und des Mainzer Modells auf den Arbeitsmarkt, insbesondere in den Neuen Bundesländern, Bilanz der Arbeitsvermittlung, Rolle von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen, Ergebnisse des Profiling der Eingliederungsvereinbarungen und der Jobrotation, Mittelausgaben bei der Bundesanstalt für Arbeit, Ausgaben nach dem Jugendsofortprogramm

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

23.08.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/985005. 08. 2002

Haltung der Bundesregierung zu den Wirkungen ihrer bisherigen Reformen des Arbeitsmarktes, hier im Einzelnen des Job-AQTIV-Gesetzes, des Mainzer Modells und der Bundesanstalt für Arbeit

der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Pia Maier, Dr. Ruth Fuchs und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Seit einigen Monaten ist das sog. Job-AQTIV-Gesetz in Kraft, wurde das Mainzer Modell bundesweit ausgedehnt, wird die Bundesanstalt für Arbeit (BA) einer kritischen Überprüfung unterzogen.

Die Bundesregierung versprach, durch eine Reform der Arbeitsförderinstrumente, durch die Verstärkung der Qualifizierung von Arbeitslosen und eine Reihe weiterer Maßnahmen, die Arbeitslosigkeit signifikant zu senken. Als Teil dieser Bemühungen wird von der Bundesregierung offensichtlich auch die Reform der BA gesehen.

In jüngster Zeit verstärken sich jedoch die Anzeichen dafür, dass die Reformen die angestrebten Wirkungen, Arbeitslose in Arbeit mit existenzsicherndem Einkommen zu bringen, nicht erbringen, sondern dass es eher darum geht, die Zahl der statistisch erfassten Arbeitslosen aus wahltaktischen Gründen abzusenken und den Niedriglohnsektor in Deutschland auszuweiten und dauerhaft zu etablieren. Damit wird deutlich, dass das Job-AQTIV-Gesetz die Erwartungen nicht erfüllt, dass insbesondere die wichtigste Zielgruppe – die Langzeitarbeitslosen – und die Gruppe der älteren Arbeitnehmer und Arbeitslosen von den vorgesehenen Regelungen nicht oder weit unter den Erwartungen profitiert.

Seit der Einführung des Gesetzes ist die Arbeitslosigkeit nicht zurückgeführt, sondern gegenüber dem Vorjahr weiter angestiegen, und der Widerspruch zwischen von der Unternehmerseite verkündeten 1,5 Millionen angeblich unbesetzten Stellen und der gleichbleibend hohen Zahl von Arbeitslosen wird weder von der Bundesregierung noch von Unternehmerseite aufgelöst. Es bleibt bei Unterstellungen hinsichtlich der Arbeitsbereitschaft der Arbeitslosen, bei Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten und bei der unverantwortlichen Ankündigung verantwortlicher Politiker, gravierende Einschnitte in die Rechte freier Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die ihres Arbeitsplatzes verlustig gingen und die zu ihrer sozialen Absicherung hohe Abgaben in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, vorzunehmen. Die Verunsicherung der Menschen durch die gegenwärtige und die zu erwartende Politik nach den Bundestagswahlen hält an und wird weiter verstärkt.

Besonders in den neuen Bundesländern macht sich das Job-AQTIV-Gesetz überwiegend negativ bemerkbar. Trotz verbaler Anerkennung der Notwendigkeit von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM), der Verstetigung dieser Förderung auf hohem Niveau, werden weniger ABM bereitgestellt, wird die Laufzeit verkürzt, werden die Lohnkostenzuschüsse der BA für SAM zum Teil drastisch reduziert. Die Reduzierung der Subventionierung des sog. Zweiten Arbeitsmarktes ist nicht verbunden mit der Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze. Auch andere Teile des Gesetzes entfalten keine positive Wirkung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Mit welchen Fakten belegt die Bundesregierung ihre Einschätzung von der angeblich positiven Rolle des Job-AQTIV-Gesetzes (insgesamt und getrennt nach West- und Ostdeutschland)?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Ausweitung des sog. Mainzer Modells auf das ganze Bundesgebiet ein?

a) Wie viele Arbeitsplätze, getrennt nach Ost und West, wurden tatsächlich vermittelt?

b) Zu welchen Konditionen hinsichtlich Dauer und Qualität der Arbeit?

3

Wie sieht eine erste Bilanz der Verstärkung der privaten Arbeitsvermittlung aus?

a) Nach welchen Kriterien werden solche privaten Firmen zugelassen bzw. beauftragt?

b) Wie ist, getrennt nach Ost und West, das Verhältnis zwischen ausgegebenen Gutscheinen und aufgenommener Arbeit?

c) Wie werden Dauer und Qualität der angebotenen Jobs eingeschätzt?

d) Welche Erkenntnisse liegen zu Mitnahmeeffekten vor?

e) Welche Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der privaten Vermittlung durch nicht gutscheinberechtigte Arbeitslose liegen vor?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Perspektive von ABM und SAM als wesentlichste arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente?

a) Womit erklärt die Bundesregierung die Rückläufigkeit der Zahlen?

b) Wie trägt der Qualifizierungsanteil bei ABM nachweisbar zur besseren Jobvermittlung bei?

c) Wie viele ABM wurden aufgrund der neu eingeführten Sperrfrist von drei Jahren abgelehnt?

5

Wie hat sich bisher das im Job-AQTIV-Gesetz geförderte „Profiling“ auf die Vermittlung von Arbeitslosen ausgewirkt?

a) Welche Kriterien gelten für die Zulassung bzw. Auftragvergabe als Profiling-Unternehmen durch die BA?

b) Wie viele finanzielle Mittel wurden bis zum 30. Juni 2002 für Profiling ausgegeben?

c) Wie viele Arbeitslose wurden nach welchen Kriterien dem Profiling unterzogen?

d) Wie wird die Qualität der Durchführung dieser Maßnahme eingeschätzt?

e) Wie hoch ist die Vermittlungsrate aus dem Profiling heraus?

6

Wie bewähren sich bisher die Eingliederungsvereinbarungen?

a) Wie viele wurden, getrennt nach West und Ost, bisher abgeschlossen?

b) Bei wie vielen steht am Ende tatsächlich ein Job?

c) Bei wie vielen steht am Ende lediglich eine weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahme?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Bestimmungen zur Jobrotation?

a) Wie viele Arbeitslose wurden auf diese Weise zusätzlich vorübergehend eingestellt?

b) Wie viele davon waren über 55 Jahre alt?

c) Welcher Typ Unternehmen machte von Jobrotation überhaupt Gebrauch?

8

Welche Erkenntnisse liegen zur Verhängung von Sperrfristen für den Bezug von Leistungen der Arbeitsämter vor?

a) Welches sind die hauptsächlichen Gründe?

b) Wie ist die Tendenz bei der Anzahl?

c) Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche gegen verhängte Sperrfristen und wie viele davon waren erfolgreich?

9

Wie hat sich die Ausweitung der Vermittlungszeit bei Leiharbeit auf 24 Monate ausgewirkt?

10

Wie entwickelte sich quantitativ die Zielgruppenförderung, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse im Vergleich zum Zeitraum vor der Einführung des Job-AQTIV-Gesetzes?

11

Wie ist die Auslastung der Mittel des Bundeshaushaltes und des Haushaltes der BA in den ersten Monaten des Jahres mit Blick auf die Möglichkeiten der Auflage eines neuen Jugendprogrammes?

12

In welcher Höhe wurden nach Artikel 11a des Jugendsofortprogrammes, unterschieden nach West und Ost, im ersten Halbjahr 2002 an wie viele Empfänger Mobilitätshilfen ausgezahlt?

13

Welche Erkenntnisse liegen zur Anwendung Beschäftigungsschaffender Infrastrukturmaßnahmen (BSI) vor?

14

Worin sieht die Bundesregierung, auch ohne die Erkenntnisse der Hartz-Kommission, das Endziel bei der Reform der BA?

Berlin, den 30. Juli 2002

Dr. Klaus Grehn Pia Maier Dr. Ruth Fuchs Roland Claus und Fraktion

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