Wohngeldzahlungen des Bundes an die Länder
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In Ziffer 51 der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung „Wohngeldzahlungen des Bundes an die Länder“ (Bundestagsdrucksache 14/4226) vermerkt der Bundesrechnungshof, dass mehrere Länder den vom Bund zu tragenden Wohngeldanteil vielfach ohne ausreichend begründende Unterlagen ermitteln und/oder auch Forderungen geltend machen, in denen Wohngeld nicht oder nicht mehr gezahlt wird. Als Folge stellt der Bundesrechnungshof finanzielle Nachteile für den Bundeshaushalt und Zinsverluste fest. Ausreichende Maßnahmen zum Ausgleich der entstandenen und zur Verhinderung weiterer Schäden – so der Bundesrechnungshof – habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bisher nicht eingeleitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche verbindlichen Regelungen sind in Realisierung der Hinweise des Bundesrechnungshofes von der Bundesregierung getroffen worden, die eindeutig klarstellen, auf welcher Grundlage die Mittel durch die Länder angefordert werden dürfen und welche Nachweise erforderlich sind?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. realisiert, um den Ausgleich des Zinsverlustes zu erlangen, der durch eine um mehr als 20 Mio. DM überhöhte Mittelanforderung eines Bundeslandes entstanden war?
Ist der Ausgleich mittlerweile gezahlt worden; wenn ja, in welcher Höhe; wenn nein, warum nicht?
Wie ist die Bundesregierung mit zwei im Bericht des Bundesrechnungshofes angeführten Ländern verfahren, in denen das in diesen Ländern verwendete Verfahren dazu führte, dass sich Kommunen kontinuierlich Wohngeld für Fälle erstatten ließen, in denen kein Wohngeld mehr gezahlt wurde?
Wie hoch beziffert sich der so überzahlte Betrag?
Wie und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung insbesondere auf die beiden Länder eingewirkt, das dort verwendete Verfahren umzustellen?
Weigert sich das Land mit der wahrscheinlich höchsten Überzahlung weiterhin, eine Überprüfung seiner Abrechnung vorzunehmen, um den Schaden für den Bund feststellen zu können?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachzukommen, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die zu Unrecht erstatteten Bundesmittel zurückzuverlangen und weitere Nachteile für den Bundeshaushalt abzuwenden?
Hält die Bundesregierung ihren Standpunkt, Vorgaben zu zahlungsbegründeten Unterlagen, die über Forderung nach haushaltsmäßiger Rechtmäßigkeit hinausgehen, seien nicht möglich und notwendig, weiterhin aufrecht?
Wenn nein, wie wird die Bundesregierung künftig gewährleisten, dass die Mittelanforderungen beim Bund der tatsächlichen Höhe der Wohngeldleistungen der Länder entsprechen?
Welche Regelungen und Verfahren hat die Bundesregierung in Realisierung der Hinweise des Bundesrechnungshofes für die Wohngeldzahlungen früherer Jahre getroffen?
Gegenüber welchen Ländern erfolgten oder erfolgen weiterhin Zahlungen, ohne dass Nachweise über die tatsächlich geleisteten Wohngeldzahlungen vorliegen?