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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schutz und Unterstützung für Opfer rechter Gewalt (Nachfrage) (G-SIG: 14012638)

Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds für Opfer rechter Gewalt 2001, Gründe für die Beschränkung auf Opfer nach dem 1. Januar 1999, Widerspruchsmöglichkeit bei Ablehnung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

13.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/830420. 02. 2002

Schutz und Unterstützung für Opfer rechter Gewalt (Nachfrage)

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Schutz und Unterstützung für Opfer rechter Gewalt“ erklärte die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 14/7058), im Jahr 2001 wären zur Errichtung eines Härtefall-Fonds für Opfer rechter Gewalt Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. DM vorgesehen.

Bis zum 2. Oktober 2001 seien beim Generalbundesanwalt 107 Anträge auf Entschädigung entsprechend der Zweckbestimmung „Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe“ gestellt worden. Davon sei 46 Anträgen stattgegeben worden, 33 seien abgelehnt worden, „weil kein rechtsextremistischer Hintergrund erkennbar war oder die Tat sehr lange zurück lag“. In 28 Fällen sei die Bearbeitung noch offen.

Die Bundesregierung erklärte, dass die Anerkennung der Anträge auf Entschädigungsleistungen nur bei Übergriffen gewährt wird, die nach dem 1. Januar 1999 erfolgt sind (Bundestagsdrucksache 14/7058).

Bis zum 4. Juli 2001 seien 1,8 Mio. DM aus dem Härtefall-Fonds für Opfer rechtsextremistischer Gewalt ausgezahlt worden, erklärte die Bundesregierung in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Eckhart Pick, vom 10. Juli 2001 auf die schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Albrecht Feibel (Bundestagsdrucksache 14/6720). Dabei seien im Einzelfall Entschädigungen zwischen 1 000 und 500 000 DM ausgezahlt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Entschädigung aus dem Härtefall-Fonds für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe wurden beim Generalbundesanwalt im Jahr 2001 gestellt?

  • Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?
  • Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?
  • Wie viele Anträge wurden abgelehnt, weil „kein rechtsextremistischer Hintergrund der Tat erkennbar war“ (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?
  • Wie viele Anträge wurden abgelehnt, weil die Tat vor dem 1. Januar 1999 stattfand (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?

2. Welche Beträge sind im Jahr 2001 Opfern rechtsextremistischer Übergriffe aus dem Härtefall-Fonds ausgezahlt worden und wie hoch ist der Gesamtbetrag?

  • Wurden die zur Verfügung stehenden 10 Mio. DM nicht vollständig zum Zweck der Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe ausgegeben, und welche Verwendung sieht die Bundesregierung ggf. für den Restbetrag vor?
  • Erwägt die Bundesregierung, sollte der Härtefall-Fonds im Jahr 2001 nicht vollständig ausgeschöpft worden sein, eine Ausweitung auf Opfer von Gewalttaten, die vor dem 1. Januar 1999 stattfanden?
  • Wenn nein, warum nicht?

3. Mit welcher Begründung werden derzeit nur Opfer rechtsextremistischer Übergriffe, die nach dem 1. Januar 1999 stattfanden, aus dem Härtefall- Fonds entschädigt?

4. Welche Möglichkeiten haben Opfer rechtsextremistischer Übergriffe, die vor dem 1. Januar 1999 stattfanden, eine Entschädigung zu erhalten?

5. Unter welchen Voraussetzungen wird bei Entscheidungen über Entschädigungen aus dem Härtefall-Fonds eine Tat als eine Tat mit rechtsextremistischem Hintergrund eingestuft?

  • Wie wird mit Anträgen von Opfern umgegangen, die z. B. aus Angst vor Racheakten die Tat zuvor nicht angezeigt oder gemeldet haben?
  • Wie wird damit umgegangen, wenn Opfer, Zeugen oder Öffentlichkeit der Ansicht sind, die Tat habe entgegen der ablehnenden Begründung dennoch einen rechtsextremistischen Hintergrund und ihr Antrag auf Entschädigung aus dem Härtefall-Fonds sei daher im Sinne seiner Zweckbestimmung berechtigt?

5. Welche Möglichkeiten haben Antragsteller, gegen die Ablehnung ihres Antrags Widerspruch einzulegen?

Wie viele Antragsteller haben ggf. im Jahr 2001 Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Antrags eingelegt und welches Ergebnis hatte ihr Widerspruch?

Fragen6

1

Wie viele Anträge auf Entschädigung aus dem Härtefall-Fonds für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe wurden beim Generalbundesanwalt im Jahr 2001 gestellt?

a) Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?

b) Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?

c) Wie viele Anträge wurden abgelehnt, weil „kein rechtsextremistischer Hintergrund der Tat erkennbar war“ (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?

d) Wie viele Anträge wurden abgelehnt, weil die Tat vor dem 1. Januar 1999 stattfand (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?

2

Welche Beträge sind im Jahr 2001 Opfern rechtsextremistischer Übergriffe aus dem Härtefall-Fonds ausgezahlt worden und wie hoch ist der Gesamtbetrag?

a) Wurden die zur Verfügung stehenden 10 Mio. DM nicht vollständig zum Zweck der Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe ausgegeben, und welche Verwendung sieht die Bundesregierung ggf. für den Restbetrag vor?

b) Erwägt die Bundesregierung, sollte der Härtefall-Fonds im Jahr 2001 nicht vollständig ausgeschöpft worden sein, eine Ausweitung auf Opfer von Gewalttaten, die vor dem 1. Januar 1999 stattfanden?

Wenn nein, warum nicht?

3

Mit welcher Begründung werden derzeit nur Opfer rechtsextremistischer Übergriffe, die nach dem 1. Januar 1999 stattfanden, aus dem Härtefall- Fonds entschädigt?

4

Welche Möglichkeiten haben Opfer rechtsextremistischer Übergriffe, die vor dem 1. Januar 1999 stattfanden, eine Entschädigung zu erhalten?

5

Unter welchen Voraussetzungen wird bei Entscheidungen über Entschädigungen aus dem Härtefall-Fonds eine Tat als eine Tat mit rechtsextremistischem Hintergrund eingestuft?

a) Wie wird mit Anträgen von Opfern umgegangen, die z. B. aus Angst vor Racheakten die Tat zuvor nicht angezeigt oder gemeldet haben?

b) Wie wird damit umgegangen, wenn Opfer, Zeugen oder Öffentlichkeit der Ansicht sind, die Tat habe entgegen der ablehnenden Begründung dennoch einen rechtsextremistischen Hintergrund und ihr Antrag auf Entschädigung aus dem Härtefall-Fonds sei daher im Sinne seiner Zweckbestimmung berechtigt?

6

Welche Möglichkeiten haben Antragsteller, gegen die Ablehnung ihres Antrags Widerspruch einzulegen?

Wie viele Antragsteller haben ggf. im Jahr 2001 Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Antrags eingelegt und welches Ergebnis hatte ihr Widerspruch?

Berlin, den 14. Februar 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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