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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Finanzhilfen und Subventionen für das Wohnungswesen (G-SIG: 14012625)

Steuervergünstigungen, Finanzhilfen und Subventionen für den sozialen Wohnungsbau, die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums, Wohngeld und Städtebau bis 2006

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

22.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/826618. 02. 2002

Finanzhilfen und Subventionen für das Wohnungswesen

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Finanzhilfen und Subventionen für das Wohnungswesen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie werden sich die Steuervergünstigungen, Finanzhilfen, Subventionen und Zulagen für die Positionen der Wohnungsförderung – sozialer Wohnungsbau und soziale Wohnraumförderung darunter: l Mietwohnungsbau bzw. Modernisierung l Förderung selbstgenutzten Wohneigentums l Gesamtvolumen der Zinsverbilligung des noch laufenden Bestands von Darlehen des sozialen Wohnungsbaus – Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums darunter: l Eigenheimzulage (einschließlich Kinderzulage und Ökozulage) l Finanzhilfen zur Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren l Sonderausgabenabzug nach den §§ 10e, 10d, 10f, 34f Einkommensteuergesetz l Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz l Arbeitnehmer-Sparzulagen – Subventionen und Zulagen für den Mietwohnungsbau darunter: l Investitionszulage nach Investitionszulagengesetz l Zinszuschüsse für KfW-Programme l Abschreibungsvergünstigungen im Mietwohnungsbau l Steuervergünstigungen nach Fördergebietsgesetz l sonstige Steuervergünstigungen – Wohngeld – Städtebaufördermittel entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2006 entwickeln und welche Annahmen liegen dieser Entwicklung zugrunde (bitte nach folgenden Jahren und Kriterien ordnen: Ist 2000, Ist 2001, Soll 2002, Prognose 2003, Prognose 2004, Prognose 2005, Prognose 2006 jeweils die Gesamtzahlen von Bund und Ländern und differenziert nach Ländern aufgeschlüsselt)?

2

Wie hoch belief sich im Mittel der letzten Jahre der fiskalische Aufwand für den sozialen Mietwohnungsbau im Vergleich zum gesamten Mietvorteil aller Sozialmieter?

3

Wie hoch beziffert sich der durchschnittliche Subventionsaufwand pro Quadratmeter bei Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus und wie hoch lagen im Mittel die jeweiligen Mietvorteile für die Sozialmieter (differenziert nach Großstädten, Mittelstädten und ländlichem Raum) gegenüber den Mietern am freien Wohnungsmarkt?

4

Wie hoch würden sich nach Auffassung der Bundesregierung die Steuerminderausgaben in den jeweiligen Jahren 2002 bis 2006 beziffern, wenn eine lineare Abschreibung für den Mietwohnungsbau in Höhe von 4 Prozent bei Neubauten und 2 Prozent bei Altbauten eingeführt würde?

5

Wie hoch lag das Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum 1991 bis 1996?

6

Wie hoch lag das jährliche Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum in den Jahren 1997 bis 2001 und in Relation zur in diesen Jahren ausgezahlten Eigenheimzulage?

7

Wie wird sich das jährliche Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum in den Jahren 2002 bis 2006 und in Relation zur prognostizierten Eigenheimzulage voraussichtlich entwickeln?

8

Trifft es zu, dass im Mittel Erwerber von Bestandswohnungen durch höhere Grunderwerbskosten auch durch Grunderwerbssteuer mehr belastet werden als Erwerber von neugebautem selbstgenutztem Wohneigentum und wenn ja, um wie viel höher ist im Mittel die Belastung der Erwerber von Bestandswohnungen?

9

Wie hoch beziffert sich annähernd der Anteil des selbstgenutzten Wohneigentums, für das aufgrund von Wiederveräußerung bereits zwei- oder mehrfach für mehrere Erwerber Eigenheimzulage ausgezahlt wurde, und wie hoch beziffert sich das damit verbundene (wiederholte) Subventionsvolumen für ein und dasselbe Objekt?

10

Wie hoch beziffert sich annähernd der Anteil des selbstgenutzten Wohneigentums, für den aufgrund von Veräußerung und Wiedererwerb bereits zwei- bzw. mehrmals Grunderwerbssteuer entrichtet wurde, und wie hoch beziffert sich das damit verbundene (wiederholte) Aufkommen an Grunderwerbssteuer?

11

Wie steht die Bundesregierung zu der Empfehlung des Bundes der Steuerzahler, angesichts eines einigermaßen gesättigten Bedarfes und der im Raumordnungsbericht 2000 geforderten Einschränkung des Siedlungsflächenverbrauches, die Eigenheimzulage für Neubauten auf das Niveau der Bestandsförderung zu senken, und welche Steuerminderausgaben wären mittel- und langfristig im Vergleich zum jetzigen Stand zu erwarten?

12

Welche quantitative darstellbare Rolle spielen die finanziellen Anreize des Staates bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum und wie könnten sie – z. B. durch eine Regionalkomponente – eine bessere Lenkungswirkung entfalten?

13

Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zur Auffassung des Bundes der Steuerzahler, dass für die überwiegende Mehrheit der Bauwilligen bzw. Erwerbswilligen von selbstgenutztem Wohneigentum das Bausparen auch ohne staatliche Förderung realisierbar ist, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Quote der staatliche Bausparförderung ein, die von Nichtbauwilligen „mitgenommen“ wird?

14

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die diesbezüglichen Mitnahmeeffekte?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es mit der Ausweitung der Bausparförderung im Jahr 1996 zu einer erheblichen Zunahme bei der Zahl neuabgeschlossener Bausparverträge gekommen war, obwohl die Sparquote der privaten Haushalte im selben Jahr absank und seither tendenziell weiter sinkt?

16

Wie entwickelte sich in den Jahren 1991 bis 2001 die „Bausparquote“ im Vergleich zur jeweiligen jährlichen Sparquote der privaten Haushalte?

17

Inwiefern spielt nach Ansicht der Bundesregierung die maximal mögliche Bausparförderung im Verhältnis zu den Baukosten bzw. Erwerbskosten von Wohneigentum eine relevante Rolle bei der Entscheidung für oder gegen Wohneigentum und bei seiner Finanzierung?

18

Welchen quantifizierbaren Zusammenhang stellt die Bundesregierung zwischen der Gewährung der Neubau-Eigenheimzulage und der Entwicklung des Wohnungsleerstandes in den neuen Bundesländern fest?

19

Wie hoch ist der Betrag, der in den neuen Bundesländern für den Bau neuer Wohnungen in den Jahren 2002 bis 2006 aufgrund von vergangenen Ansprüchen sowie für neue Vorhaben aufgewandt werden wird und welchen Anteil nimmt er an den gesamten Subventionen für das Wohnungswesen in den neuen Bundesländern ein?

Berlin, den 7. Februar 2002

Christine Ostrowski Roland Claus und Fraktion

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