Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften
der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Pia Maier und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz haben die Arbeitgeber für einen umfassenden Arbeitsschutz der Beschäftigten zu sorgen. Zur Unterstützung beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung haben sie Betriebsärzte und Sicherheitskräfte zu bestellen. Die in Unfallverhütungsvorschriften getroffenen Übergangsregelungen, nach denen Kleinbetriebe von der Bestellung eines Betriebsarztes und einer Sicherheitsfachkraft befreit waren, sind zum großen Teil ausgelaufen. Gleichwohl hat eine nicht unerhebliche Zahl von Arbeitgebern bisher keinen Betriebsarzt und keine Sicherheitsfachkraft bestellt. Auch Aufsichtspersonen gehen davon aus, dass bei einzelnen Unfallversicherungsträgern bis zu 40 % der Arbeitgeber bisher nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.
Darüber hinaus wird berichtet, dass von Arbeitgebern zwar formell ein Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft bestellt wurde, eine tatsächliche Betreuung entsprechend der Aufgabenstellung des Arbeitssicherheitsgesetzes jedoch nicht stattfindet. Des Weiteren ist bekannt, dass auf Grund der Konkurrenz unter den Anbietern kostendeckende Entgelte für den Einsatz des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft oft nicht erzielt werden. Im Ergebnis wird die vorgeschriebene Einsatzzeit nicht in vollem Umfange erbracht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welcher Erfüllungsstand ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig erreicht hinsichtlich der Pflicht der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten bzw. Sicherheitsfachkräften?
Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass die für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständigen Landesbehörden und die Unfallversicherungsträger die Erfüllung der Pflicht der Arbeitgeber zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Sicherheitsfachkraft prüfen und erforderlichenfalls durch Anordnung sicherstellen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der tatsächlichen Betreuung entsprechend der Aufgabenstellung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Betrieben, in denen ein Betriebsarzt bzw. eine Sicherheitsfachkraft bestellt wurde?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung einer nur formellen Bestellung eines Betriebsarztes und einer Sicherheitsfachkraft bzw. einer nur teilweisen Erbringung der Einsatzzeiten entgegenzuwirken, damit eine tatsächliche Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung im vorgeschriebenen Umfang erfolgt?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung bei Kleinbetrieben für erforderlich, damit ein gleichwertiger Arbeitsschutz aller Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße gewährleistet ist?
Von welchem Zeitpunkt ab sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten, zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Sicherheitsfachkraft verpflichtet?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber zurzeit noch nicht zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Sicherheitsfachkraft verpflichtet ist?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um über den Aufgabenkreis des Arbeitssicherheitsgesetzes hinaus durch stärkere Nutzung der präventiv ausgerichteten Arbeitsmedizin die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern?