Die Vertrauensperson VP 572 und das Bundeskriminalamt (III)
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf unsere Fragen zur Tätigkeit der Vertrauensperson des BKA, H. G., die in dem ARD-Film („Gesucht wird ... ein Rattenkönig - Geschichten eines V-Mannes") vom 12. März 1997 sowie weiteren Veröffentlichungen in der Süddeutschen Zeitung vom 1. Oktober 1997, 10. Oktober 1997, 7./8. Februar 1998, 9./10. Mai 1998, in der taz vom 14./ 15. Februar 1998, in Mercurio de Santiago (Chile) vom 8. November 1997, in La Republica (Peru) vom 12. Ap ril 1998, im Stern vom 14. Mai 1998, 18. Juni 1998, im SPIEGEL vom 22. Juni 1998 ausführlich beschrieben wurde, enthalten einige Un richtigkeiten, deren Korrektur seitens der Bundesregierung bisher leider unterblieben ist.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen20
Warum hat das Bundesministerium des Innern bis jetzt nicht möglicherweise falsche bzw. unrichtige Angaben in Antworten auf frühere Anfragen unserer Fraktion zum „Fall Gröbe" korrigiert, sondern lediglich auf eine weitere Frage des Abgeordneten Manfred Such vom 23. Juni 1998 eine solche Korrektur in Aussicht gestellt (Plenarprotokoll 13/243, S. 22621 D und 22622 A), obwohl ein Abschlußbericht des BKA dem Bundesministerium des Innern vorliegt?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage die möglicherweise notwendigen Korrekturen an den früher erteilten Antworten zu übermitteln?
Trifft es zu, daß sich die spätere VP 572, H. G., zunächst an das Bundesministerium des Innern gewandt hat und von dort dem BKA empfohlen wurde?
Wenn ja:
a) Wann erfolgte diese Empfehlung des H. G. an das BKA durch das Bundesministerium des Innern?
b) Hat über die teilweise sehr hoch erscheinenden Zahlungen des BKA an die VP H. G. dieses alleine entschieden, oder mußte ab einer bestimmten Summe der entsprechende Betrag vom Bundesministerium des Innern bewilligt werden?
c) Wurden Zahlungen an H. G. vom Bundesministerium des Innern bewilligt, und wenn ja, wie oft?
Trifft es zu, daß die Zusammenarbeit mit der VP H. G. „Mitte 1993" beendet wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 13/9522)?
Ab wann und warum wurde die Vertrauensperson H. G. statt unter der VP-Nummer 572 unter der VP-Nummer 735 geführt (Stern vom 18. Juni 1998)?
Bedeutet die Führung des H. G. unter zwei verschiedenen VP-Nummern, daß Fragen unserer Fraktion bisher nur im Hinblick auf die alte VP-Nummer 572 beantwortet wurden, und ergeben sich daraus Unstimmigkeiten zwischen dem tatsächlichen Zeitpunkt der „Abschaltung" der VP und den diesbezüglich erteilten Antworten?
Inwieweit trifft es zu, daß Auftreten und Handeln der VP H. G. und seines VP-Führers K. H. (z. B. Auftreten des H. G. als vermeintlicher BKA-Beamter) bereits Anfang der 90er Jahre zu Irritationen bei ausländischen Polizeibehörden - wie beispielsweise der brasilianischen Polizei - und zu Beschwerden bei den zuständigen deutschen Stellen führten?
Welche Konsequenzen wurden aus diesen Beschwerden gezogen, und warum wurde die VP H. G. dennoch weiterhin eingesetzt und insbesondere weiterhin von dem Beamten K. H. geführt?
Bis wann genau und warum verfügte H. G. über Tarnpapiere des BKA?
Wie viele und wann ausgestellte Haftbefehle deutscher Gerichte gegen H. G. sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch offen? Wie viele und welche Haftbefehle welcher Staatsanwaltschaften sind hinzugekommen, und was wurde seitens des Bundeskriminalamtes bisher unternommen, diese zu vollstrecken?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Darstellung, daß im Dezember 1997 dem Bundeskriminalamt nicht bekannt war, ob zu diesem Zeitpunkt Haftbefehle gegen H. G. bestanden (vgl. Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Dr. Eckart Werthebach, auf Frage 10 des Abgeordneten Manfred Such in Drucksache 13/9585)?
a) Trifft es zu, daß zumindest eine Ausschreibung zur Festnahme des H. G. erst Anfang Februar 1998 gelöscht wurde?
b) Trifft es zu, daß H. G. im Frühjahr 1998 in Österreich aufgrund bestehender deutscher Haftbefehle im Rahmen der Rechtshilfe festgenommen und wenig später gegen Kaution freigelassen wurde?
c) Waren zum Zeitpunkt der Festnahme H. Gs. alle älteren Haftbefehle gegen H. G. aufgehoben, und aufgrund welches - wann ausgestellten - Haftbefehls, wurde H. G. in Innsbruck festgenommen?
Inwieweit trifft es zu, daß der zur fraglichen Zeit aufgrund mehrerer deutscher Haftbefehle gesuchte V-Mann des BKA, H. G., im Oktober 1997 nicht nur als offizieller Gast des deutschen Generalkonsuls in Miami zur dortigen Feier zum Tag der deutschen Einheit eingeladen wurde, sondern auch mit dem Catering dieses Festes beauftragt wurde?
Liegen der Bundesregierung über die Antwort auf Frage 51 der Fragestunde am 23. Juni 1998 (Plenarprotokoll 13/243, S. 22622 A) hinausgehende Erkenntnisse dazu vor, ob sich im „Treffpunkt Biergarten" in Miami fest installierte Ton- und Videoüberwachungsanlagen des H. G. befanden, mit denen auch die Gespräche der häufig dort verkehrenden Konsularbeamten und der Verbindungsbeamten des BKA in Miami aufgezeichnet wurden bzw. von der technischen Einrichtung her hätten aufgezeichnet werden können?
Trifft es zu, daß nach Aufnahme der internen Untersuchungen im BKA für die dortigen Beamten die Anweisung galt, jeden Kontakt zur früheren VP H. G. abzubrechen, und trifft es zu, daß einzelne Beamte (wie z. B. der Verbindungsbeamte in Miami D. B.) dennoch weiterhin Kontakte zu H. G. aufrechterhielten?
Bleibt die Bundesregierung weiterhin bei der Darstellung, daß seitens des BKA eine Zeugenaussage des V-Mannes H. G. vor dem Landgericht Innsbruck in der Strafsache H. S. wegen einer „erheblichen Gefährdung der VP" im Rahmen der internationalen Rechtshilfe abgelehnt wurde und nicht etwa wegen der in diesem Prozeß zu erwartenden und für die VP, die VP-Führung und somit für das BKA möglicherweise unangenehmen Fragen seitens Prozeßbeteiligter an H. G. und möglicherweise an den BKA-Beamten K. H.?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der BKA-Beamte K. H. zwischenzeitlich zu den Ausführungen in der „Süddeutschen Zeitung" vom 1. Oktober 1997 Stellung genommen hat, und kann sie uns mitteilen, wie - ggf. mit welchen disziplinarischen Maßnahmen gegen den BKA-Beamten K. H. - sie auf die Tatsache reagiert hat, daß K. H. bei seiner Aussage 1992 vor dem Landesgericht Innsbruck die Existenz jener Briefe (von H. G. an ihn) bestritten hat, die am 7. Juli 1997 durch einen anderen BKA-Beamten an das Landgericht München II übersandt wurden (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium des Innern, Eduard Lintner, auf eine Frage des Abgeordneten Egbe rt Nitsch (Rendsburg) vom 8. Oktober 1997 (Plenarprotokoll der 196. Sitzung, S. 17675 D))?
Welche Konsequenzen hat das Bundeskriminalamt bzw. das Bundesministerium des Innern aus den bisherigen Überprüfungen im Fall der VP H. G. gezogen?
Trifft es zu, daß im Lichte der bisherigen Erkenntnisse im Fall H. G. die Richtlinien des BKA für die VP-Führung überarbeitet wurden?