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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Stand der Abschiebungen und Rückkehr von Flüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina (G-SIG: 13013157)

Umfang der Rückführung/Abschiebung von Bosnienflüchtlingen, u.a. auch von vergewaltigten Frauen; Maßnahmen zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen für das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, Asylverfahren bei bosnischen Flüchtlingen, Behandlung traumatisierter Frauen, Auftrag der Bundeswehrtruppe Cimic in Bosnien-Herzegowina

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1025217.03.98

Stand der Abschiebungen und Rückkehr von Flüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina

der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Beschlußlage der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder sollten bosnische Flüchtlinge der sog. Phase 1 bis zum 30. Juni 1997 nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt sein. Hierunter fallen Personen, die ohne Begleitung eines minderjährigen Kindes in der Bundesrepublik Deutschland leben.

Innerhalb einer Phase 2 sollten seit Mai 1997 Personen zurückkehren, die gemeinsam mit minderjährigen Kindern im Bundesgebiet leben. Zuletzt zurückgeführt werden sollen u. a. traumatisierte Personen und Auszubildende bis zum Abschluß ihrer Ausbildung.

Darüber hinaus hat die Mehrheit der Bundesländer muslimische und kroatische Flüchtlinge aus der Republika Srpska von einer zwangsweisen Rückkehr vorläufig ausgenommen. Einige Bundesländer haben diesem Personenkreis sowie Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern aus der Republika Srpska Duldungen bis zum Frühjahr 1998 erteilt.

In ihrer Antwort auf die Große Anfrage „Schutz verfolgter Frauen" der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 13/9715) führt die Bundesregierung aus: „Die Frauen, die während des Krieges in Bosnien und Herzegowina Opfer von Gewalt geworden sind, haben nach Auffassung der Bundesregierung Anspruch auf Schutz. " Weiter heißt es, der Anspruch auf Schutz von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, gelte „in besonderem Maße für diejenigen unter ihnen, die bereit sind, gegen ihre Peiniger vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien auszusagen. Gerade sie unterlägen, wenn ihre Aussage bzw. ihr Kontakt mit dem Gerichtshof bekannt wird, im Falle einer Rückkehr oftmals Gefährdungen infolge von möglichen Racheakten."

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aus Deutschland nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt, wie viele von ihnen sind abgeschoben worden?

2

Wie viele der Rückkehrer sind in die Republika Srpska zurückgekehrt, wie viele davon sind Muslime bzw. Kroaten, und wie werden die Bundesländer nach dem 31. März 1998 verfahren?

3

Wie viele Personen sind im Rahmen der Rückführung/Abschiebung nach Phase 1 bislang nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt, wie viele nach Phase 2?

4

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung traumatisiert, wie viele dieser Personen sind in Behandlung?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, am Beschluß der Innenministerkonferenz festzuhalten, wonach traumatisierte Personen, u. a. vergewaltigte Frauen, gegen ihren Willen nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben werden können?

6

Wie wird mit dem Personenkreis Traumatisierter verfahren, der vor dem 16. Dezember 1995 nicht in ärztlicher Behandlung stand?

7

Wie ist die o. a. Auffassung der Bundesregierung, wonach Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, Anspruch auf Schutz haben, mit der Tatsache vereinbar, daß auch traumatisierte Flüchtlinge laut Beschlußlage der Innenministerkonferenz nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben werden sollen, wenn auch an letzter Stelle?

8

Gedenkt die Bundesregierung von ihrer Weisungsbefugnis Gebrauch zu machen und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anzuweisen, Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG im Hinblick auf die Asylanträge traumatisierter Personen festzustellen? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

9

In welcher Form hat die Bundesregierung die Bundesländer auf ihre o. a. Auffassung, wonach der Anspruch auf Schutz von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, in besonderem Maße für diejenigen gelte, die bereit sind, vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auszusagen, aufmerksam gemacht, und wie ist sichergestellt, daß die Bundesländer entsprechend verfahren?

10

Welche konkreten Maßnahmen wurden zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen für das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ergriffen?

11

Wie viele Personen aus Bosnien-Herzegowina befinden sich gegenwärtig im Asylverfahren? Wie viele von ihnen haben Asylanträge nach Ende der Kampfhandlungen in Bosnien-Herzegowina gestellt?

12

Trifft es zu, daß im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die „problematischen" Asylanträge zuletzt behandelt werden, d. h. über die Anträge z. B. der traumatisierten Asylbewerber noch zu entscheiden ist?

13

Trifft es zu, daß der vom Bundesrat am 6. Februar 1998 verabschiedete Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Drucksache 13/10155) u. a. bosnischen Flüchtlingen, die eine Ausreiseaufforderung erhalten haben bzw. im Besitz einer Duldung sind, den Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz versagt, und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu dieser möglichen Konsequenz?

14

Stellt die Bundesregierung Finanzmittel zur Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen in Bosnien bzw. in Deutschland zur Verfügung, und wenn ja, welche Projekte werden unterstützt?

15

Welches ist der Auftrag der Bundeswehrtruppe Clinic in Bosnien-Herzegowina? In welchem Verhältnis steht Cimic zum Büro des Flüchtlingsbeauftragten der Bundesregierung in Bosnien-Herzegowina?

16

Trifft es zu, daß Clinic Hilfsgelder der Europäischen Union beantragt bzw. erhält? Wenn ja, wieviel, und zu welchem Zweck?

Bonn, den 17. März 1998

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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