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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Überwachung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (G-SIG: 13013354)

Broschüre des Verfassungsschutzes zur Anti-Castor-Kampagne (Castor-Atommüllbehälter) und Stellenwert des Datenschutzes, Zusammenarbeit des BfV mit dem niedersächsischen LfV, Einstufung der Bürgerinitiative durch das BfV, Dauer der Überwachung der ehemaligen Vorsitzenden der Bürgerinitiative

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.07.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1125507. 07. 98

Überwachung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit den Anti-Castor-Protesten im Sommer 1996 wurde die damalige Vorsitzende der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, Birgit Huneke, in einer als „Verschlußsache" (VS) - „Nur für den Dienstgebrauch" deklarierten Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 10. Oktober 1996 als Anführerin militanter, linksextremistischer Aktionen dargestellt.

In diesem Zusammenhang ermittelte die Polizei gegen sie wegen Landfriedensbruchs.

In der VS-Broschüre mit dem Titel „Linksextremistische/militante Bestrebungen im Rahmen der Anti- Castor-Kampagne" werden u. a. Mitglieder des Vorstandes der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, der „grünen" Kreistagsfraktion und eines Vereins für gewaltfreie Aktion beschuldigt, staatsfeindliche und gewalttätige Aktionen zu tragen oder zu dulden, die in der Tendenz auf „Terrorismus" und Umsturz hinausliefen.

Die Broschüre wurde an einen ausgewählten Kreis von Institutionen, Journalisten und Politikern lanciert und entsprechend einseitig publizistisch ausgewertet und verarbeitet (u. a. in „DER SPIEGEL" Nr. 45/1996).

Die Broschüre gelangte jedoch über den engeren Kreis der bedachten Personen hinaus auch an andere Personen, Gruppen und Stellen.

Auf eine Anfrage der betroffenen Birgit Huneke beim BfV mußte das Amt in seiner Antwort vom 13. März 1998 eingestehen, daß sich seine Darstellung in bezug auf Birgit Huneke „als unrichtig erwiesen" habe.

Diese Tatsache werde zwar „bedauert", jedoch der Vorwurf grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Handelns „mit Nachdruck" zurückgewiesen.

Das BfV hat nach eigenen Angaben inzwischen die Empfänger der Verschlußsache „mit der Bitte um Streichung der entsprechenden Textpassage" darüber unterrichten müssen, daß der anfänglich gegen die Betroffene „gerichtete Verdacht, Leiterin einer gewalttätigen Aktion am 12. August 1996 gewesen zu sein, im Laufe der weiteren Ermittlungen durch die Polizei nicht aufrechterhalten werden konnte" .

Inzwischen vorliegende Polizeiprotokolle beweisen, daß schon frühzeitig gegenteilige Erkenntnisse vorlagen, die jedoch - vermutlich im Interesse der Kriminalisierung des gesamten Castor - Widerstands - nicht berücksichtigt worden sind.

Da die VS- Broschüre einem nicht mehr auszumachenden Kreis von Personen und Institutionen zugegangen und auch weitergereicht worden ist, konnte die Berichtigung des BfV längst nicht alle Empfänger erreichen.

Damit dauert der mit der unzutreffenden Meldung verbundene erhebliche Eingriff des BfV in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen weiterhin an.

Aus der Antwort des BfV geht darüber hinaus hervor, daß weitere Informationen über Birgit Huneke - „insbesondere ihre Funktionärstätigkeit für die 'Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.' " - beim BfV erfaßt wurden.

Diese Tatsache, so das Amt in seinem Antwortschreiben vom 13. März 1998, bedürfe „keiner besonderen Erwähnung" .

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Zu welchem konkreten Zweck wurde die Broschüre erstellt und verteilt?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, die Broschüre enthalte z. T. eine denunziatorische und pamphletische Diktion und daß gewaltloser und gewalttätiger Anti-Atom- bzw. Anti- Castor-Widerstand undifferenziert vermengt werde?

3

An welchen Personenkreis und an welche Institutionen/ Behörden ist diese Broschüre verteilt worden?

4

In welcher Art und Weise hat das für den Kreis Lüchow- Dannenberg zuständige Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) an der Erstellung dieser Broschüre mitgewirkt bzw. welche Zuarbeit geleistet?

5

Hat sich das BfV gemäß seiner gesetzlichen Vorgabe mit dem LfV Niedersachsen vor den (geplanten) Aktivitäten und Maßnahmen in Niedersachsen ins „Benehmen" gesetzt?

Wenn ja, wann und auf welchem Wege bzw. in welcher Form ist dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Hat das BfV das niedersächsische LfV über seine laufenden Aktivitäten auf niedersächsischem Boden unterrichtet?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, ist dies einmalig oder laufend geschehen, wie und mit welchen Inhalten?

7

Gab es im Zusammenhang mit der Beobachtung zwischen dem BfV und dem LfV und umgekehrt einen Datenaustausch bzw. Übermittlungen von personenbezogenen Daten?

8

Auf welchem konkreten Wege erlangte das BfV polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Informationen über die betroffene Birgit Huneke von niedersächsischen Ermittlungsbehörden?

Welche Rolle spielt dabei das LfV Niedersachsen?

9

Auf welche rechtliche Grundlage wird die Datenübermittlung gestützt?

10

Gelangten die personenbezogenen Daten aus niedersächsischen Polizeidateien über das INPOL-System an NADIS?

11

Wo sind die Daten über die Betroffene beim BfV gespeichert und für welche Stellen zugänglich?

12

Sind einzelne der in diesem Zusammenhang erhobenen oder verbreiteten Daten inzwischen vom BfV gesperrt oder gelöscht worden?

Wenn ja, welche jeweils seit wann aus welchem Grund?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung unter (grund-)rechtlichen und menschlichen Gesichtspunkten die Tatsache, daß das BfV in der erwähnten Broschüre die erwähnte Falschmeldung über eine namentlich genannte Person verbreitete und einem nicht klar eingrenzbaren Personenkreis zugänglich machte?

14

Weshalb erachtete das BfV es überhaupt für notwendig, die ehemalige Vorsitzende der Bürgerinitiative in dem Bericht mit voll ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen zu erwähnen?

15

Weshalb bedarf die Tatsache, daß weitere Informationen über die Betroffene - insbesondere ihre „Funktionärstätigkeit für die ,Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.' " beim BfV erfaßt waren (bzw. sind), nach Auskunft des BfV keiner „besonderen Erwähnung"?

16

Mit welcher rechtlichen Begründung wurde hier eine Einzelperson einer geheimdienstlichen Beobachtung und Überwachung unterzogen?

17

Seit wann und mit welcher Begründung wird die Bürgerinitiative vom BfV nachrichtendienstlich beobachtet bzw. überwacht?

In welchem Umfang hält diese Überwachung an?

18

Wird die Bürgerinitiative vom BfV als „verfassungsfeindlich" oder „linksextremistisch" oder als „linksextremistisch beeinflußt" eingestuft?

Wenn ja, warum?

19

Seit wann wird die ehemalige Vorsitzende der Bügerinitiative Birgit Huneke vom BfV überwacht, und hält diese Überwachung an?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

20

Mit welchen Mitteln und Methoden erfolgten die Beobachtung und Erfassung?

Wurden dabei auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt?

Wenn ja, welche?

21

Welche konkreten Konsequenzen wurden aus der Falschinformation generell und konkret gegenüber der Betroffenen gezogen?

22

Wie lassen sich solche problematischen Maßnahmen des BfV und anderer Nachrichtendienste und insbesondere die negativen Auswirkungen auf einzelne betroffene Personen vermeiden?

Ist eine Wiedergutmachung für die Auswirkungen im vorliegenden Falle beabsichtigt?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 7. Juli 1998

Ursula Schönberger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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