Planung der Bundesstraße B 3, Ortsumfahrung Emmendingen
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen), Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die geplante B 3-Umfahrung Emmendingen-Wasser wurde vor kurzem planfestgestellt. In den Kosten von 33 Mio. DM sind 6 Mio. DM für eine neue Elzbrücke veranschlagt. Im Fünfjahresplan bis 2001 ist die Maßnahme nicht enthalten.
Jetzt soll vorfristig mit dem Bau einer neuen Elzbrücke begonnen werden, die Bestandteil der B 3-Umfahrung Emmendingen-Wasser wäre. Die Mittel hierfür sollen dem Vernehmen nach aus Unterhaltungsmitteln für die Bundesfernstraßen bereitgestellt werden. Unklar ist, ob überhaupt eine - ggf. durch den Erhaltungszustand der vorhandenen Elzbrücke bedingte - Notwendigkeit für einen vorfristigen Neubau besteht.
Im Raum Emmendingen hat sich das Verkehrsmengengerüst entgegen den Berechnungen im Planfeststellungsverfahren deutlich verändert. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen für die Ortsdurchfahrt Wasser/Süd ist beispielsweise von ca. 16 000 (1990) auf ca. 12 200 (1995) gefallen. Seit einigen Monaten ist die Denzlinger Straße aus dem Emmendinger Gewerbegebiet über der Elz an die B 3 angeschlossen und entlastet so die bisherige Elzbrücke.
Eine unmittelbare Notwendigkeit zu einem vorfristigen Brükkenneubau scheint also nicht zu bestehen. Vielmehr besteht die Gefahr, daß mit diesem Vorhaben eine Dauerbaustelle mit entsprechender Belastung für Anwohner und Verkehrsteilnehmer entsteht und Mittel verschwendet werden.
Kostengünstigere Alternativen, wie sie u. a. der Emmendinger Oberbürgermeister vorgeschlagen hat, sowie Möglichkeiten zu Verkehrsverlagerungen auf den ÖPNV durch eine Stadtbahnlinie, wie sie u. a. durch die Interessengemeinschaft RegioStadtbahn vorgeschlagen wurden, wurden nicht ausreichend geprüft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welchem Erhaltungszustand befindet sich die alte Elzbrücke, welche Restlebensdauer hat dieses Ingenierbauwerk bei ordnungsgemäßem Unterhalt, und mit welchem Mittelaufwand müßte sie ggf. instand gesetzt werden?
Aus welchem Grund soll noch in diesem Jahr mit einem Brükkenneubau begonnen werden?
Sind für den Neubau der Elzbrücke seitens der Bundesregierung außerplanmäßige Mittel aus den Haushaltstiteln 712 22-722 (Hochbauten), 741 23-722 (Erhaltung), 741 25-722 (Um- und Ausbau), 741 27-722 (Neubau) und 741 29-722 (Lärmschutz) bereitgestellt worden, und wenn ja, in welchem Umfang aus welchem Titel?
Wurden ggf. andere Haushaltsmittel seitens der Bundesregierung bereitgestellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Land Baden-Württemberg ggf. eigene Mittel oder Gelder aus Zuweisungen des Bundes z. B. nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für den Neubau der Elzbrücke einsetzen wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung den - dem Vernehmen nach aus Straßenunterhaltungsmitteln finanzierten - vorzeitigen Neubau der Elzbrücke vor dem Hintergrund, daß diese zweckgebundenen Mittel dem sach- und ordnungsgemäßen Unterhalt der Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg entzogen werden und somit erhöhte Folgekosten durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen andernorts entstehen können?
Zu welchen Zeitpunkten sollen nach dem derzeitigen Zeitplan die einzelnen Baumaßnahmen der geplanten B 3-Umfahrung Emmendingen-Wasser begonnen und abgeschlossen werden, und welche Mittelzuweisungen sind für die einzelnen Baumaßnahmen in welchen Jahren geplant?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung ein vorzeitig begonnener Bau der neuen Elzbrücke auf die Gesamtbauzeit der geplanten B 3-Umfahrung Emmendingen-Wasser, mithin auf die Belastung der Anwohner durch Baulärm und die Behinderung des Verkehrs durch überlange Bauarbeiten, auswirken?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß entgegen den Berechnungen im Planfeststellungsverfahren das Verkehrsaufkommen für die Ortsdurchfahrt Wasser/Süd von ca. 16 000 (1990) auf ca. 12200 (1995) im Tagesdurchschnitt gefallen ist und daß durch die Inbetriebnahme der Denzlinger Straße ebenfalls ein sinkendes Verkehrsaufkommen für die Elzbrücke zu erwarten ist, die bestehenden Planungen zu überprüfen bzw. den Zeitplan für die Realisierung der B 3-Umfahrung Emmendingen-Wasser zu ändern?
Wie wird vor dem Hintergrund des sich ändernden Verkehrsmengengerüsts die Vordringlichkeit der Maßnahme begründet?
Wie wird angesichts der Verkehrsentwicklung und der Entlastungsstraße die Aufweitung des Brückenbauwerks von 12,5 m (heute) auf 20,5 m (geplanter Neubau) begründet?