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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rechtmäßigkeit einer weiteren Bundesförderung für den "Verein für das Deutschtum im Ausland" und eines möglichen Verzichts auf Rückforderungen (G-SIG: 13013369)

Anzahl der Anträge auf Erlaß von Rückforderungen, Förderung trotz eines schwebenden Prüfverfahrens

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.10.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1130423. 07.98

Rechtmäßigkeit einer weiteren Bundesförderung für den „Verein für das Deutschtum im Ausland" und eines möglichen Verzichts auf Rückforderungen

der Abgeordneten Antje Hermenau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium des Innern (BMI) sieht sich seit 1992 massiver Kritik des Bundesrechnungshofes ausgesetzt, weil es dem Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA) Millionenbeträge überlassen hat, die zum großen Teil nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden sind. Dabei handelt es sich immerhin um die Summe von rd. 22 Mio. DM für Projekte aus den Jahren 1990 bis 1993, die der VDA dem Bund zurückzahlen muß. Insgesamt hat der VDA vom BMI von 1990 bis 1997 mehr als 213 Mio. DM erhalten, mit denen die Lebensbedingungen der Rußlanddeutschen in Rußland, der Ukraine und Kasachstan verbessert werden sollten (Presseerklärung des VDA vom 14. November 1997).

In der Kritik des Bundesrechnungshofes, der die Verwendungen der dem VDA vom BMI zur Verfügung gestellten Mittel seit 1992 geprüft hat, heißt es unter anderem, daß Projekte des VDA überteuert und unangemessen seien, daß nicht wahrheitsgemäß über Projekte berichtet, nicht erbrachte Leistungen abgerechnet und nicht benötigte Mittel behalten worden seien. Dieser Vorgang ist seit 1992 bekannt und bis heute noch nicht restlos aufgeklärt. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn gegen verantwortliche Funktionäre des VDA wegen des Verdachtes der Veruntreuung von Steuergeldern in Millionenhöhe ist eingeleitet worden, und der Bund der Steuerzahler hat im Juli 1998 Strafanzeige gegen das BMI und gegen den VDA gestellt, die der Bonner Staatsanwaltschaft vorliegt. Mit der Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler sollen nach Aussage des Präsidenten des Vereins die Schuldigen im BMI und beim VDA zur Rechenschaft gezogen werden. Der Bund der Steuerzahler - wie zuvor auch schon die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - kritisiert insbesondere den Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung und ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretär beim BMI, Dr. Horst Waffenschmidt, der seit 1988 und wohl auch zukünftig (Pressemitteilung Nr. 329 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 18. Juli 1998) im BMI mit der Hilfe an die Rußlanddeutschen betraut war und ist. Zugleich war er von 1989 bis 1993 Mitglied im Verwaltungsrat des VDA. Dr. Horst Waffenschmidt war damit zugleich auf der Seite der Geldgeber und Geldempfänger tätig.

Das BMI hat seine Förderung des VDA trotz des bestehenden Verdachtes auf Unregelmäßigkeiten beim VDA seit 1992 sehr spät, fünf Jahre nach den ersten Hinweisen, erst zum 1. Oktober 1997 eingestellt. Ein im Vergleich zu anderen Zuwendungsempfängern wohl einmaliges Verhalten.

Ein anderes Bundesministerium, das Auswärtige Amt (AA), hat es bis zum heutigen Tage nicht für nötig befunden, trotz offensichtlich eklatanter und schwerwiegender Verstöße gegen das Haushaltsrecht diesen Zuwendungsempfänger grundsätzlich zukünftig von einer Projektförderung auszuschließen.

Im Gegenteil: Das AA stellte und stellt bis zum jetzigen Zeitpunkt dem VDA über den gesamten Zeitraum der Prüfungen des Bundesrechnungshofes bezüglich der Unregelmäßigkeiten von Verwendungsnachweisen bei den BMI-Mitteln hinweg, also seit 1992 bis dato, weiterhin Fördermittel in Millionenhöhe (2 bis 3 Mio. DM pro Jahr) für Projekte zur Kulturförderung bereit - alleine im ersten Quartal vom Januar bis April 1998 903 000 DM. Das AA teilte in einem aktuellen Sachstandsbericht vom 14. Juli 1998 den Berichterstattern zum Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) im Haushaltsausschuß mit, bis zum 29. April 1998 habe es eine Zuwendung von insgesamt mittlerweile 2,595 Mio. DM zugunsten des VDA gegeben, weitere 24 000 DM bis zum 23. Juni 1998, obwohl das BMI seine Projektzusammenarbeit mit dem VDA bereits seit dem 1. Oktober 1997 wegen Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von BMI-Mitteln eingestellt hat (Drucksache 13/8760), obwohl ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn gegen verantwortliche Funktionäre des VDA wegen des Verdachtes der Veruntreuung von Steuergeldern in Millionenhöhe noch nicht abgeschlossen ist und obwohl der Bundesrechnungshof die Verwendungen der AA-Projektmittel für den VDA noch nie geprüft hat.

Hinzu kommt auch noch, daß die Bundesregierung bzw. das BMI zur Zeit prüft, einem Antrag des VDA vom 9. September 1997 auf Erlaß von Rückforderungen in Höhe von 21,7 Mio. DM zuzustimmen. Dies teilte sie in der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Mai 1998 mit (Drucksache 13/10673). Wenn diesem Antrag stattgegeben werden würde, müßte der VDA dem Bund keine Gelder mehr zurückzahlen, weder jetzt noch zukünftig. Obwohl die Bundesregierung ein Ende der Prüfung für Ende Mai 1998 in Aussicht gestellt hat, ist ein Abschluß wohl immer noch nicht - immerhin mittlerweile fast ein Jahr nach Antragseinreichung - erfolgt. Laut Presseberichten, in denen der Sprecher des BMI zitiert wird (FAZ vom 15. Juli 1998), dauert die Prüfung immer noch an. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Haushaltsausschuß und den zuständigen Berichterstattern zugeleitet werden. Geprüft wird nach Aussage der Bundesregierung, ob § 59 Abs. 1 Nr. 3 der Bundeshaushaltsordnung angewendet wird, demzufolge Ansprüche erlassen werden können, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte bedeuten würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie oft haben Zuwendungsempfänger des Bundes einen Antrag auf Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Rückforderungen des Bundes nach § 59 der Bundeshaushaltsordnung in den letzten zwei Haushaltsjahren bis zum jetzigen Zeitpunkt (1996 bis 1998) gestellt (Zuwendungsempfänger des BMI und des AA bitte gesondert aufführen)?

2

In wie vielen der unter Frage 1 genannten Fälle hat der Bund von der Möglichkeit gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 der Bundeshaushaltsordnung Gebrauch gemacht (Zahlen der Zuwendungsempfänger des BMI und des AA bitte gesondert aufführen)?

3

a) Welche Fälle gab es bisher in den letzten zwei Haushaltsjahren bis zum jetzigen Zeitpunkt (1996 bis 1998) im einzelnen, in denen der Bund den § 59 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 der Bundeshaushaltsordnung gegenüber einem Zuwendungsempfänger in Anspruch genommen hat - aufgeführt nach Einzelplänen, der Höhe der Forderungssumme, der jeweiligen Begründung und der Dauer der Prüfung (Zuwendungsempfänger des BMI und des AA bitte gesondert aufführen)?

b) Bei wie vielen der in der Antwort auf Frage 3 a) genannten Fälle von Veränderungen von Ansprüchen wurden die Zuwendungsempfänger mit welcher Begründung trotzdem nicht zukünftig von jeglicher institutionellen oder auch Projektförderung grundsätzlich ausgeschlossen (Zuwendungsempfänger des BMI und des AA bitte gesondert aufführen)?

4

Wie lange dauert durchschnittlich die Prüfung von Anträgen von Zuwendungsempfängern auf Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Rückforderungen des Bundes?

5

Wie hoch ist die Gesamtforderungssumme, die sich im Rückblick auf die letzten zwei Haushaltsjahre bis zum jetzigen Zeitpunkt (1996 bis 1998) ergibt (die Forderungssummen, die sich beim BMI und beim AA ergeben, bitte getrennt aufführen)?

6

a) Ist der Bundesrechnungshof bei den in der Antwort auf Frage 3 a) genannten Fällen der Veränderung von Ansprüchen eingeschaltet worden?

b) Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie hat er jeweils Stellung zu den Fällen bezogen, und wurde diese Stellungnahme vom zuständigen Bundesministerium berücksichtigt?

7

a) Gibt oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen dem VDA vergleichbaren Fall bei anderen Zuwendungsempfängern des Bundes, bei dem ebenfalls die Förderung und Projektzusammenarbeit trotz Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Zuwendungsempfänger gewährt wurde?

Wenn ja, welchen?

b) Gibt oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen dem VDA vergleichbaren Fall bei anderen Zuwendungsempfängern des Bundes, bei dem ebenfalls die Förderung und Projektzusammenarbeit trotz des Verdachtes der Veruntreuung von Steuergeldern und des Verstoßes gegen Haushaltsrecht (nicht zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln des Bundes) und trotz eines diesbezüglich schwebenden Prüfverfahrens gewährt wurde?

Wenn ja, welchen?

c) Gibt oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen dem VDA vergleichbaren Fall bei anderen Zuwendungsempfängern des Bundes, bei dem ebenfalls die Förderung und Projektzusammenarbeit trotz bestehender Rückzahlungsansprüche des Bundes in Höhe von knapp 22 Mio. DM und trotz einer laufenden Prüfung eines Antrages auf Erlaß der Rückforderungen gewährt wurde?

Wenn ja welchen?

8

Gibt oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen vergleichbaren Fall, in dem das eine Bundesministerium, im Fall des VDA das BMI, seine Projektzusammenarbeit mit dem Zuwendungsempfänger wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Projektmitteln und des Verdachtes auf Veruntreuung von Fördermitteln völlig einstellt und noch prüft, ob es einem Antrag auf Erlaß von Rückforderungen in zweistelliger Millionenhöhe zustimmt, zur gleichen Zeit ein anderes Ressort, im Fall des VDA das AA, seine Projektzusammenarbeit mit dem gleichen Zuwendungsempfänger trotzdem fortsetzt?

Wenn ja, welchen?

9

a) Warum hat die Bundesregierung die Projektförderung des AA zugunsten des VDA zumindest nicht solange ausgesetzt und eine andere Mittlerorganisation wie zum Beispiel das Goethe-Institut oder den DAAD mit der Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa und in den Staaten der GUS beauftragt, bis das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen den VDA abgeschlossen ist und die Prüfung des Antrages auf Erlaß der Rückforderungen seitens des BMI abgeschlossen ist?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine dera rtige Sonderbehandlung gegenüber dem VDA ein Vorbild für die anderen Zuwendungsempfänger des Bundes darstellt?

10

Welche konkreten zusätzlichen Kautelen für die Zuwendungen des AA zugunsten des VDA (vgl. Schreiben des AA an die Berichterstatter für den Einzelplan des AA im Haushaltsausschuß vom 4. November 1997) bezogen auf welche Haushaltsjahre gibt es im einzelnen?

Gibt es solche auch für das laufende Haushaltsjahr 1998?

11

Hat ein möglicher Erlaß der Rückforderungen ein Schuldanerkenntnis des VDA zur Voraussetzung?

Hat der VDA eine solches Schuldanerkenntnis dem BMI gegenüber abgegeben?

12

Führt nach Ansicht der Bundesregierung eine mögliche Niederschlagung der Rückforderungen in Höhe von 21,7 Mio. DM dazu, daß dann auch die Projektförderung des AA endgültig eingestellt werden muß?

13

a) Wann ist nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung mit einem Abschluß der Prüfung des Antrages des VDA vom 9. September 1997 auf Erlaß von Rückforderungen in Höhe von 21,7 Mio. DM zu rechnen?

b) Ist damit noch vor dem 1. September 1998 zu rechnen?

14

a) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Bundesrechnungshof sich zwar hinsichtlich der Verwendung der dem VDA vom BMI zur Verfügung gestellten Mittel eingeschaltet hat, aber bisher bis heute nicht hinsichtlich der Verwendung der dem VDA vom AA zur Verfügung gestellten Mittel?

b) Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand?

Bonn, den 21. Juli 1998

Antje Hermenau Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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