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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Mögliche Einführung von Chipkarten im Asylverfahren (G-SIG: 13013370)

Studie zur Asyl-Chipkarte (Smart-Card) sowie Stellung des Datenschutzes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.08.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1130523. 07. 98

Mögliche Einführung von Chipkarten im Asylverfahren

der Abgeordneten Gerald Häfner, Cem Özdemir, Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe befaßt sich bereits seit mehreren Jahren mit der Frage, wie die Verwaltungsabläufe im Asylverfahren optimiert werden können. Um dies zu erreichen, sollen die modernen informationstechnischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die intensivste Vernetzung der am Asylverfahren beteiligten Behörden kann nach Auffassung dieser Arbeitsgruppe mit der sog. Smart-Card erreicht werden. Diese Chipkarte soll u. a. folgende Funktionen haben: Identifizierung der betroffenen Person und deren Aufenthaltskontrolle, sie soll Verfahrensdaten wie Antrag und durchgeführte Anhörungen enthalten, aber auch Auskunft über den Empfang von Unterstützungsleistungen, die Arbeitserlaubnis und Leistungsunterstützungen Dritter (z. B. Abrechnungen privater Unterkunftsbereiber) geben.

Im Jahr 1996 gab das Bundesministerium des Innern (BMI) eine Machbarkeitsstudie zu der Smart-Card in Auftrag. Der Presse zufolge wurde die Studie kürzlich fertiggestellt und an den Auftraggeber, das BMI, abgegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wer ist der Auftragnehmer der Machbarkeitsstudie zu der Smart-Card, und nach welchen Kriterien wurde er ausgewählt?

2

Ist sichergestellt, daß der Auftragnehmer nicht von den Ergebnissen der Studie profitieren kann?

3

Welche Bundesländer haben sich gegen die Durchführung der Machbarkeitsstudie ausgesprochen?

4

Wie und in welcher Weise plant das BMI mit den Erkenntnissen der Studie zu verfahren?

5

Ist im Hinblick auf die Einführung der Smart-Card eine entsprechende Initiative geplant?

Wenn ja, soll es ein entsprechendes Gesetz geben, oder soll eine mögliche Einführung auf dem Verordnungswege erfolgen?

Wie ist der Kenntnisstand des BMI hierzu?

6

Wie hoch belaufen sich die Einführungs- und laufenden Kosten der Smart-Card für Bund, Länder und Gemeinden, und wie setzen sich diese zusammen?

7

Wie hoch belaufen sich die zu erwartenden Einsparungen durch die Einführung der Smart-Card, und wie werden diese berechnet?

8

Welche Kritikpunkte haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vorgetragen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?

9

Welche datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme sieht die Bundesregierung darin, daß die Chipkarte das informationelle Zusammenwirken von Datenspeicherung, Meldepflichten und Leistungsgewährung im Asylverfahren ermöglicht?

10

Welche Daten sollen im einzelnen gespeichert werden, und zu jeweils welchem Zweck?

11

Welche Handlungsspielräume hat nach Auffassung der Bundesregierung der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Datenspeicherung und Datenweiterleitung?

12

Durch welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Sicherungsmaßnahmen soll der Datenschutz gewährleistet werden?

13

Gibt es Pläne, Personenkennzeichen als Zuordnungskriterium einzuführen, und wenn ja, welche?

Welche verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber solchen Personenkennzeichen?

14

Welche öffentlichen Stellen sollen Lesegeräte erhalten, und soll es regelmäßige Meldepflichten sowie Kontrollen der Karteninhaber geben?

15

Hält es die Bundesregierung mit den Freiheits- und Persönlichkeitsrechten der Asylbewerber für vereinbar, wenn diese sich vor der Stellung eines Asylantrages grundsätzlich erkennungsdienstlich behandeln lassen müssen, und wenn ja, warum?

16

Kann die Doppel- und Mehrfachantragstellung von Asylsuchenden durch die ausnahmslose erkennungsdienstliche Behandlung aller Asylsuchender und den Datenabgleich im Automatischen Fingerabdrucksystem (AFIS) aufgedeckt werden?

Wenn nein, warum?

17

Welche Mittel der „Asylmißbrauchsbekämpfung" stehen den Behörden bereits jetzt im einzelnen zur Verfügung?

18

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Speicherung von sog. biometrischen Daten auf einer Smart-Card zulässig?

19

Wann soll die Nutzungsdauer der Smart-Card enden?

20

Wie steht die Bundesregierung zu dem Problem, daß Erfassungsfehler standardisiert werden und sich dadurch die Gefahren einer Falscherfassung potenzieren, daß personenbezogene Identifizierungsdaten nur einmal erhoben werden sollen?

21

Ist es geplant, den Anwendungsbereich der Smart-Card auch auf andere Personengruppen, beispielsweise auf Leistungsempfänger wie Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger, auszudehnen?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein zur Veröffentlichung freigegebenes Muster einer Smart-Card mit dem Musternamen „Nasty" (engl. schmutzig, garstig, eklig, usw.) versehen ist (s. DER SPIEGEL Nr. 30 vom 13. Juli 1998, S. 18).

Bonn, den 23. Juli 1998

Gerald Häfner Cem Özdemir Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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