Äußerungen des Bundeskanzlers zur Zumutbarkeit von Arbeit
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Am 20. März 1998 berichtete die BILD-Zeitung unter der Überschrift „Kanzler sagt Drückebergern den Kampf an: Wer Arbeit ablehnt, bekommt weniger" über Äußerungen von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl während seines Rundganges auf der Computer-Messe „CeBIT" in Hannover zu Arbeitslosen, Sozialhilfebeziehern und gesetzlichen Regelungen über Zumutbarkeit von Arbeit. Die Zeitung zitiert den Bundeskanzler mit den folgenden Sätzen: „Wir müssen deutlich machen: Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, bekommt weniger!" „Es gibt eine erkleckliche Zahl, die drückt sich." „Die eigentliche Reform muß in den Köpfen stattfinden, nicht in den Gesetzen! Aus meiner Heimatstadt Ludwigshafen kenne ich Leute, die ehrlich zur Arbeit gehen und Steuern zahlen. Andere arbeiten nur am Wochenende. Dann treffen sich beide in der Kneipe - und beide haben dasselbe im Portemonnaie." „Zumutbarkeit ist auch so ein Begriff, über den amerikanische Wirtschaftsjournale spotten. Die Zumutbarkeit für Arbeit muß auch bei uns so geregelt werden wie in den Ländern um uns herum!" Und abschließend: „Ich werde im Wahlkampf sagen, was ist, und nicht was andere hören wollen!"
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat der Bundeskanzler die in der BILD-Zeitung vom 20. März 1998 zitierten Sätze tatsächlich so geäußert?
a) Wenn nein, was sagte der Bundeskanzler dann im Wortlaut?
b) Teilt die Bundesregierung die vom Bundeskanzler geäußerten Auffassungen?
Wenn nein, wo liegen die Unterschiede, und wie werden sie begründet?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß über die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hinaus weitere gesetzliche Instrumente notwendig sind, um zu gewährleisten, daß Arbeitslose, die eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnen, „weniger" bekommen?
Wenn ja, um welche zusätzlichen Regelungen handelt es sich dabei?
Ab welcher Größenordnung ist es nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt, von einer „erklecklichen Zahl" von Arbeitslosen, „die (sich) drückt", zu sprechen?
In welchem quantitativen Verhältnis steht diese Zahl zur Gesamtzahl der registrierten Arbeitslosen im Leistungsbezug?
Welche empirischen Grundlagen stehen hierfür zur Verfügung?
Welche Verhaltensweisen und Handlungen von Arbeitslosen lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Verb „sich drücken" beschreiben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es hierfür keine allgemeingültige Definition gibt?
Wenn nein, welche Auffassung vertritt die Bundesregierung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Bürger und Bürgerinnen, die „nur am Wochenende arbeiten" , auch „ehrlich zur Arbeit gehen und Steuern zahlen"?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, ist es nach Auffassung und Kenntnis der Bundesregierung möglich, daß durch Arbeit nur am Wochenende das gleiche Einkommen erzielt werden kann wie durch Arbeit in einer Fünf-Tage-Woche?
Wie viele Erwerbspersonen in der Bundesrepublik Deutschland gehen nach Kenntnis der Bundesregierung nur am Wochenende einer Erwerbstätigkeit nach?
Um welche Art von Tätigkeiten handelt es sich dabei vorwiegend?
Welche sozialen Merkmale zeichnen diejenigen Personen aus, die nur am Wochenende arbeiten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Personen, die Einkommen ausschließlich aus Vermögensbesitz erzielen, „dasselbe im Portemonnaie" haben können wie Personen, die einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Tatbestand?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei Personen, die ausschließlich am Wochenende arbeiten, um Arbeitslose handeln kann, die einer Gelegenheitsarbeit nachgehen und diese als Nebentätigkeit beim Arbeitsamt oder Sozialamt angezeigt haben?
Wenn ja, handelt es sich dabei nicht um ehrliche und steuerpflichtige Arbeit?
Kann es vorkommen, daß das Einkommen aus Sozialleistung und Nebentätigkeit dem Verdienst in einer Vollzeitstelle entspricht?
Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung, daß ein Arbeitsloser jede sich bietende Möglicheit, einen (Hinzu-) Verdienst zu erzielen, nutzen sollte?
Entspricht es den Vorstellungen der Bundesregierung, daß gerade durch die Kombination von Sozialleistungseinkommen und Arbeitseinkommen in Niedriglohnsektoren neue Arbeitsplätze entstehen können?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund verbesserter Anrechnungsregeln in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Kombi-Lohn-Modelle”) die Möglichkeit, daß es zu Einkommensüberschneidungen mit Vollerwerbstätigen kommen kann?
Kann die Bundesregierung die Auffassung, in diesem Zusammenhang sei eine Reform in den Köpfen wichtiger als gesetzliche Regelungen, konkretisieren?
Welche „amerikanischen Wirtschaftsjournale" haben sich wann wie über die Zumutbarkeitsregeln in Deutschland geäußert?
Teilt die Bundesregierung die dabei vertretenen Auffassungen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
An welchen Nachbarländern („Ländern um uns herum") sollte sich nach Auffassung der Bundesregierung die Regelung der Zumutbarkeit von Arbeit orientieren?
Wie ist in diesen Ländern die Zumutbarkeit von Arbeit gegenwärtig im einzelnen geregelt, und wo liegen die entscheidenden Unterschiede zu den bundesdeutschen Regelungen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 20. März 1998 ergriffen, um
a) bei der Regelung der Zumutbarkeit eine Anpassung an die Nachbarländer zu erreichen, und
b) die Veränderung von Einstellungen und Haltungen („Reform in den Köpfen") zu befördern?
Welche Maßnahmen beabsichtigt sie zu ergreifen?