Ausnutzung von Lohnkostenzuschüssen und Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose durch private Arbeitgeber
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Am 25. Juli 1998 veröffentlichte die „Magdeburger Volksstimme" ein Interview mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm. Darin warf der Minister den Arbeitgebern vor, trotz staatlicher Hilfen immer noch zu wenig Arbeitslose einzustellen. Die von den Arbeitgebern immer wieder geforderten und inzwischen bereitgestellten Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose blieben „so gut wie ungenutzt". Weiter sagte der Minister: „Wir zahlen Lohnkostenzuschüsse für schwervermittelbare Arbeitslose. Aber das Geld ist gar nicht abgeholt worden." Am 15. Juli 1998 informierte der Bundesminister der Finanzen den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages darüber, daß er in Anträge des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung einwilligen gedenke, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 257 Mio. DM und eine zweite überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 363 Mio. DM bei Kapitel 1112 Titel 893 01 (Strukturanpassungsmaßnahmen - SAM) des Bundeshaushaltes zu bewilligen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Arbeitgebern immer wieder gefordert?
Welche Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose wurden seitens der Bundesregierung und seitens des Gesetzgebers daraufhin bereitgestellt?
Wie sieht die Förderung für Langzeitarbeitslose bzw. für Arbeitgeber bei den einzelnen Eingliederungshilfen aus? Welche Vorteile und Anreize bestehen nach Auffassung der Bundesregierung speziell für Arbeitgeber?
In welchem Umfang werden jeweils diese einzelnen Eingliederungshilfen seit ihrer Einflührung monatlich in Anspruch genommen (bitte auch getrennt für Bundesgebiet Ost und Bundesgebiet West)?
In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Eingliederungshilfen jeweils genutzt a) von kommunalen Arbeitgebern, b) von gemeinnützigen privaten Arbeitgebern wie Wohlfahrtsverbänden und Beschäftigungsgesellschaften, c) von privaten gewerblichen Arbeitgebern, d) sonstigen Arbeitgebern (bitte nach Möglichkeit monatlich und auch getrennt nach Bundesgebieten)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das bereitliegende Geld für Lohnkostenzuschüsse „gar nicht abgeholt worden" ist bzw. die Eingliederungshilfen „so gut wie ungenutzt" bleiben? Wenn ja, worin sieht die Bundesregierung bei den einzelnen Maßnahmen jeweils die Gründe für die mangelnde Ausnutzung? Wenn nein, warum nicht?
Wie entwickelten sich seit ihrer Einführung die Förderzahlen bei den Strukturanpassungsmaßnahmen (§§ 272 ff. SGB III) und bei den Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für die gewerbliche Wirtschaft (SAM OfW) (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und für Bundesgebiet Ost/West)?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, daß es sich bei den SAM OfW um zusätzliche Stellen handelt? Welche Sicherungen gegen Mitnahmeeffekte finden bei der Bewilligung Anwendung?
Wie erklärt sich nach Auffassung der Bundesregierung, daß die Zahl der erwerbstätigen Personen in Ostdeutschland bisher weiter gesunken ist, während die Zahl der Bewilligungen für SAM OfW ständig gestiegen sind?
Welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung ausschlaggebend für die gute Ausnutzung der SAM OfW, während gleichzeitig andere Lohnkostenzuschüsse und Eingliederungshilfen wenig ausgenutzt werden?
Welche Schlußfolgerungen für zukünftige Regelungen bei den Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose sind aus den bisherigen Erfahrungen nach Auffassung der Bundesregierung zu ziehen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die einzelnen Fördermaßnahmen quantitativ und qualitativ weiterzuentwickeln?
Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Vorzüge des von ihr geplanten „Kombi-Lohn-Modells" gegenüber den bisherigen Eingliederungshilfen und Lohnkostenzuschüssen?