Inanspruchnahme der originären Arbeitslosenhilfe und die Auswirkungen der Bedürftigkeitsprüfung
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Seit dem 1. April 1997 führt die Bundesanstalt für Arbeit nach den neuen gesetzlichen Regelungen im SGB III eine verschärfte Vermögensüberprüfung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenhilfe durch, um die tatsächliche Bedürftigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller zu ermitteln. Dazu wird ein pauschaler monatlicher Datenabgleich zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und dem Bundesamt für Finanzen durchgeführt. Außerdem sind im SGB III neue Regelungen zur Anrechnung von Nebeneinkommen wirksam geworden. Seither ist die Anzahl der Personen, die Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen, gewachsen.
Die Frage ist, inwiefern sich die neuen Instrumente als geeignet erwiesen haben, um Leistungsmißbrauch nachzuweisen und wirkungsvoll zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Bewilligungen entfielen seit dem 1. August 1997 jeweils auf Anträge aufgrund einer fünf- bis unter zwölfmonatigen beitragspflichtigen Beschäftigung, und wie viele auf Anträge aufgrund „gleichgestellter Zeiten" wie z. B. Referendariat, Wehrpflicht?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt für Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Wie viele Personen bezogen seit dem 1. August 1997 jeweils am Monatsende originäre Arbeitslosenhilfe?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt für Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Welche Mehrausgaben sind den Sozialhilfeträgern durch die Befristung der originären Arbeitslosenhilfe seit dem 1. August 1997 monatlich schätzungsweise entstanden?
a) Bei wie vielen Antragstellern auf Arbeitslosenhilfe wurde seit September 1997 monatlich die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe abgelehnt, weil aufgrund des vorhandenen verwertbaren Vermögens die erforderliche Bedürftigkeit nicht gegeben war?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt für Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
b) In welcher Höhe entstanden dadurch schätzungsweise Einsparungen bei der Arbeitslosenhilfe?
Bei wie vielen Empfängern von Arbeitslosenhilfe wurde seit September 1997 monatlich verwertbares Vermögen auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt für Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
a) Wie hoch waren jeweils die durchschnittlichen Anrechnungsbeträge bzw. wie hoch war das vorhandene verwertbare Vermögen der/des Arbeitslosen bzw. seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen?
b) Welche Einsparungen entstanden bei der Arbeitslosenhilfe durch die Anrechnung von Vermögen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung seit September 1997 monatlich?
Von wie vielen Arbeitslosen, die Vermögen bei der Antragstellung verschwiegen, ging die Bundesregierung bei der Berechnung des jährlichen Einsparvolumens aus?
Wie hoch war das jeweils unterstellte anrechenbare Vermögen?
a) Wie wird seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung von seiten der Bundesanstalt für Arbeit die Vermögensüberprüfung durchgeführt?
b) Seit wann funktioniert der automatische Datenabgleich zwischen Bundesanstalt für Arbeit und Bundesamt für Finanzen für alle Neuantragsteller und für alle bereits bewilligten Anträge?
c) Bei wie vielen Antragstellern auf und Beziehern von Arbeitslosenhilfe wurden seit 1. September 1997 monatlich bereits die Angaben zum Vermögen überprüft?
(Bitte getrennt nach Landesarbeitsämtern, Bundesgebiet insgesamt, Ost- und Westdeutschland, Frauen und Männern angeben)
d) Wie viele Antragsteller auf Arbeitslosenhilfe ermächtigten die Bundesanstalt für Arbeit auf Nachfrage zur Überprüfung ihrer Konten bei Sparkassen und Kreditinstituten?
(Bitte getrennt nach Landesarbeitsämtern, Bundesgebiet insgesamt, Ost- und Westdeutschland, Frauen und Männern angeben)
e) Wie viele Antragsteller auf Arbeitslosenhilfe wiesen auf Anfrage des Arbeitsamtes aktuelle Kontoauszüge u. ä. bei den Arbeitsämtern vor, und wie viele taten dies nicht?
(Bitte getrennt nach Landesarbeitsämtern, Bundesgebiet insgesamt, Ost- und Westdeutschland, Frauen und Männern angeben)
Welchen qualitativen und quantitativen Erfolg hatten die bisherigen Überprüfungen?
a) Bei wie vielen Antragstellern auf und Beziehern von Arbeitslosenhilfe wurde bisher nicht angegebenes Vermögen ermittelt?
(Bitte getrennt nach Landesarbeitsämtern, Bundesgebiet insgesamt, Ost- und Westdeutschland, Frauen und Männern angeben)
b) Bei wie vielen unterhaltspflichtigen Personen von Antragstellern auf und Beziehern von Arbeitslosenhilfe wurde bisher nicht angegebenes Vermögen ermittelt?
(Bitte getrennt nach Landesarbeitsämtern, Bundesgebiet insgesamt, Ost- und Westdeutschland, Frauen und Männern angeben)
In wie vielen Fällen führte die Entdeckung von bisher nicht angegebenen Vermögen rechtskräftig
a) zu einer Aufhebung der Bewilligung der Arbeitslosenhilfe,
b) zu einer Anrechnung von Vermögen auf die Arbeitslosenhilfe,
c) zu einer Strafanzeige?
(Angaben bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken, Bundesgebiet insgesamt, Ost- und Westdeutschland, Frauen und Männern)
Wie hoch war pro Person das durchschnittlich entdeckte, bisher nicht angegebene Vermögen?
In welchem Umfang und zu welchen Anteilen handelte es sich hierbei um Geldvermögen und zu welchen Anteilen um Versicherungen?
a) In welcher Höhe entstanden bei der Arbeitslosenhilfe Einsparungen durch die verschärfte Vermögensüberprüfung ab 1. September 1997?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung bis zum Jahresende, insbesondere die Frage, ob und ggf. warum nicht das Einsparziel von 900 Mio. DM erreicht werden wird?
In wie vielen Fällen konnte nachgewiesen werden, daß Dritte für Arbeitslosenhilfeempfänger Guthaben oder Vermögen aufbewahren?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Wie viele Anträge auf Arbeitslosenhilfe nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches wurden seit August 1997 monatlich gestellt und wie viele bewilligt?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Wie vielen Antragstellern wurden nach der Bedürftigkeitsprüfung seit August 1997 nur eine gekürzte Arbeitslosenhilfe und wie vielen gar keine Arbeitslosenhilfe zugebilligt?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Wie viele Arbeitslose erhielten jährlich jeweils seit dem 1. September 1995 Arbeitslosenhilfe länger als zwölf Monate, länger als vierundzwanzig Monate und länger als sechsunddreißig Monate?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Wie viele Empfänger von Arbeitslosenhilfe erzielen
a) einmalige,
b) sporadische und
c) dauerhafte Nebeneinkommen?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Bei wie vielen Empfängern von Arbeitslosenhilfe wird Nebeneinkommen angerechnet?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Wieviel Nebeneinkommen wird durchschnittlich angerechnet?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
Wie viele Empfänger von Arbeitslosenhilfe erzielen
a) Nebeneinkommen aus einer geringfügigen (abhängigen) Beschäftigung und
b) Nebeneinkommen aus einer geringfügig selbständigen Beschäftigung?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)
In wie vielen Fällen führte die Höhe des angegebenen Nebeneinkommens zu einer Versagung der weiteren Zahlung von Arbeitslosenhilfe?
(Angaben bitte Bundesgebiet gesamt, getrennt Ost- und Westdeutschland, nach Frauen und Männern)