Inanspruchnahme der Flugbereitschaften des Bundes durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bereits im Dezember 1997 richtete der Abgeordnete Manfred Such eine schriftliche Frage bezüglich der Inanspruchnahme der Flugbereitschaft der Bundeswehr bzw. der Hubschrauberstaffel des Bundesgrenzschutzes durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, zur Beantwortung an die Bundesregierung. Die damalige Antwort (Drucksache 13/9558, Frage Nr. 76) des Staatssekretärs Dr. Willi Hausmann beschränkte sich auf die Feststellung, daß die Nutzung „im Einklang mit den Richtlinien" erfolgte. Um darüber hinaus substantielle Antworten zu diesem Thema, das auch in der Öffentlichkeit Interesse gefunden hat, zu erhalten,
fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
An welchen Terminen hat Bundesministerin Claudia Nolte seit Antritt ihres Ministeramtes bis heute die Flugbereitschaft der Bundeswehr oder die Hubschrauberstaffel des Bundesgrenzschutzes von oder zu dem ihrem Wohnort Ilmenau nächstgelegenen Flugplatz bzw. nächstgelegenen Landeplatz jeweils in Anspruch genommen?
Um welche genauen Flugrouten handelte es sich dabei jeweils im einzelnen?
Welche dienstlichen Anlässe waren jeweils der Grund für die einzelnen Inanspruchnahmen?
Gab es nichtdienstlich veranlaßte Flüge?
Wenn ja:
a) Um welche Flüge und Anlässe handelte es sich im einzelnen?
b) In welcher Höhe hat die Ministerin die durch die Inanspruchnahme entstandenen Kosten jeweils erstattet?
c) Warum ggf. nicht oder nur teilweise?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Identität und zur Funktion etwaiger Mitreisender bei den einzelnen Flügen machen?